Wichtig für Blogger - VG WORT !!!

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Wie kommst du auf die Idee, dass es sich nicht um Betrug handeln würde? Die VG Wort verfolgt sehr wohl solche Fälle und dann IST es Betrug. Bei einer Verurteilung gibt es je nach Fall Gefängnis. WAS genau willst du davon jetzt leugnen? Dass du es "nur mal so in denm Raum gestellt hast", habe ich schon verstanden. Aber allein das ist schon grob fahrlässig.
 
Wenn du so toll bist, hast du sicher auch meine Aussage genau gelesen. Da steht ganz deutlich:
Das nennt sich dann Betrug
(Das "dann" extra mal gefettet.)

Und WENN jemand fremde Texte als seine ausgibt und meldet, IST es Betrug und eine STRAFTAT. Bist du soweit einverstanden?

Im Übrigen wäre es schon ganz gut, wenn du anderen zugestehst, dass sie auch schon etwas länger dabei sind und etwas von der Materie verstehen. Du bist hier nicht der Einzige, der sich mit der VG Wort auskennt und davon profitiert. Und ich wäre sehr, sehr vorsichtig, andere - wenn auch nur verkappt und mit gleichzeitigem Rückzieher - den Weg zu einer Straftat zu nennen und dabei so zu tun, als wenn diese dann schon keiner merkt. Ich kenne Leute, die wünschten sich, sie hätten die VG Wort nicht betrogen. Und gestern beim Absenden meiner Meldung zur Sonderausschüttung habe ich vier Webmaster gefunden, die meine Texte mit ihren Zählpixeln ausstatten. Je nach Antwort werde ich diese melden. WEIL es eine Straftat ist!
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du genau so genau lesen würdest, wie du es von anderen verlangst, wären deine letzten Kommentare total überflüssig gewesen.

Was ich mit den Leuten mache, entscheidet sich noch. Hat aber nur insofern was mit dem Thema zu tun, als dadurch klar werden soll, DASS so etwas verfolgt wird. Und wie schnell das geht.

Spiel dich also nicht als Obermacker auf. Und wenn jemand andere vor einer Straftat warnt, solltest du besser gleich zustimmen und nicht alles auf dich beziehen. Aber gut, du bist halt toll. Kann man nichts machen.
 
Ja, @Morlock, kannst du lachen. Wenn Post vom Staatsanwalt kommt, sieht das schon anders aus. Denn diese Sachen WERDEN verfolgt und es ist eine Straftat, die dir das Leben versauen kann. Ich habe da kein Verständnis für. Denn es ist Geld, was anderen fehlt (ja, ich bin auch betroffen).

Da hat wohl jemand seine Pillen nicht genommen. Junge komm runter.
 
Willst du leugnen, dass es sich um eine Straftat handelt? Dann solltest du mal deine Intelligenz und deine Moral hinterfragen. Wenn du aber weißt, dass es sich um Betrug handelt, wenn jemand fremde Texte der VG Wort meldet, worauf dann bereits beim Versuch 6 Monate Gefängnis folgen können, solltest du vielleicht besser die Klappe halten.
Ich komme mit meinen "Pillen" übrigens gut klar. Du dagegen hast offenbar ein paar zu viel genommen ...
 
Servus miteinander!
Ab wann oder wie kann man die Texte von 2020 melden? :unsure:
Pfiats Eich!
Marc
 
Hallo Marc,

habe auf vgwort.de einen Hinweis gesehen, der den 31.01.2020 als Meldedatum angibt.

Habe noch einen LINK.
 
Gerade eben habe ich eine E-Mail von der VG-Wort bekommen, dass die Texte von 2020 gemeldet werden können. :)

Sehr geehrter Herr ▒▒▒▒▒,

mindestens zu einer von Ihnen verwendeten Zählmarke kann jetzt die, für die Ausschüttung erforderliche Meldung erstellt und eingereicht werden, da der Mindestzugriff bzw. der anteilige Mindestzugriff erreicht wurde.
Die Zählmarke bzw. die Zählmarken finden Sie nach dem Login in Ihrem T.O.M. Account unter dem Menüpunkt „Suche in eigenen Zählmarken“ im Menü von METIS (reguläre Ausschüttung).
Dort können Sie gezielt nach Zählmarken suchen, die den vollen und/oder den anteiligen Mindestzugriff erreicht haben. In die Meldemaske gelangen Sie, wenn Sie den Privaten Identifikationscode der betreffenden Zählmarke in der Liste und danach „Meldung erstellen“ in der Detailansicht zur Zählmarke anklicken.

Bitte beachten Sie die Änderung im Vertragsstatus: ab 1. Oktober 2018 ist eine Meldung für Urheber nur noch nach Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages möglich, der bisher für den Bereich METIS (Texte im Internet) nicht erforderlich war. Der Vertrag kann im Meldesystem nach dem Login in den persönlichen Bereich unseres Meldesystems abgeschlossen werden. Eine erneute Freischaltung der Meldemöglichkeit erfolgt erst, wenn der Vertrag vollständig ausgedruckt, unterschrieben, postalisch eingesandt und bearbeitet wurde.
Verlage benötigen weiterhin keinen Vertrag für das Erstellen von Meldungen, erhalten aber ohne Vertrag auch keine Ausschüttung, selbst wenn Urheber der Verlagsbeteiligung zugestimmt haben.

Wenn Sie die Meldung bis zum 1. Juni (Verlage) bzw. 1. Juli (Urheber) des laufenden Kalenderjahres korrekt erstellt und abgesendet haben, wird die Meldung in der zugehörigen Jahresausschüttung berücksichtigt. Kommen keine Ausschlussfristen zum Tragen, verschiebt sich nur die Ausschüttung um ein Kalenderjahr, wenn die Meldung nach diesem Termin erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Servus miteinander!
Danke, ich habe die email auch bekommen.
Ich bin schon fleißig am Melden :)

Pfiats Eich!
Marc
 
Servus!
Die VGW Meldungen sind fertig. Es sind doch 124 Meldungen geworden. :D
Die meisten meiner Blogbeiträge haben die Mindestaufrufe leider knapp verfehlt. Sonst wären es deutlich mehr geworden.
Ist schon bekannt wie viel es pro Text gibt? Ich hoffe es lohnt sich!

Pfiats Eich!
Marc
 
Gibts bei den Auszahlungen eigentlich ne Höchstgrenze pro Autor oder ne maximal verfügbare Anzahl an Zählmarken?
Meine Blogs haben zusammen mehrere tausend (niedrig fünfstellig) Texte. Wenn alle die Vorgaben hinsichtlich der Textlänge und Zugriffe erfüllen, kann ich dann alle melden und werden die auch im vollen umfang vergütet?
 

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