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Gelöschtes Mitglied 53
Guest
JA!
Jeder der gewerblich vervielfältigt oder vorführt, oder es theoretisch bzw. technisch könnte muss blechen.
Die Liste der Zahler ist groß. Jede Druckerei und jeder Copyshop muss je nach Anzahl und Leistungsfähigkeit der Drucker und Kopiergeräte und Entfernung zur nächsten Bildungseinrichtung, eine bestimmte Gebühr entrichten. Sogar jedes Geschäft und jedes Hotel, die einen oder mehre Kopierer besitzen müssen eine bestimmte Jahresgebühr bezahlen.
Einnahmen kommen auch von Internet und Kabelnetzbetreibern, Herstellern und Importeuren von Druckern, Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, Mobiltelefonen, Tablets, Spielekonsolen, Speichermedien (USB Sticks, CDs, SSDs, Festplatten und demnächst Cloud-Speicher). So wie ich das rausgelesen habe, geht auch ein Teil der GEZ-Gebühren, VG Bild & Kunst sowie der GEMA Einnahmen an die VG Wort (Gemeinschaftlicher Topf).
Wie hoch die Anteile genau sind, steht immer im Geschäftsbericht (LINK).
Die eingenommenen Gelder werden dann an die Mitglieder (Verlage und Autoren) ausgeschüttet. Genauso funktioniert es bei der GEMA und den anderen Verwertungsgesellschaften.
Georg, das ist so wie bei den GEZ-Gebühren, die jeder in Deutschland zahlen muss. Ob Du die öffentlich rechtlichen Sender nutzt oder nicht, ist denen egal. Zahlen musst du so oder so.
Diese Umschreibung beinhaltet nicht das erweiterte Recht der Gema, die aufgrund einer "Vermutung" ein Monopolrecht auf musikalische Werke etc. höchstrichterlich zugesprochen bekommen hat, was sie dann auf Messen, Veranstaltungen, etc., über ihren Außendienst, etc. durchsetzt, um dann von jedem Messeaussteller, etc. der Musik abspielt oder Sänger/in, Bands etc. auftreten lässt, dafür Gebühren abkassiert, ohne das die GEMA den Nachweis erbracht hat, das es sich um Gema-pflichtige Musik/Werke handelt.
Deshalb die konkrete Frage hierzu: kassiert die "VG Wort" auch von jedem Messeausteller, etc. direkt auch Gebühren aufgrund einer "Vermutung" wie die GEMA obwohl sie keine Nachweise für die Nutzung der von ihr vertretenden Werke/Rechte vorlegen kann. ? Darum ging es ja in meiner Frage.
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