Wichtig für Blogger - VG WORT !!!

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Gibts bei den Auszahlungen eigentlich ne Höchstgrenze pro Autor oder ne maximal verfügbare Anzahl an Zählmarken?
Meine Blogs haben zusammen mehrere tausend (niedrig fünfstellig) Texte. Wenn alle die Vorgaben hinsichtlich der Textlänge und Zugriffe erfüllen, kann ich dann alle melden und werden die auch im vollen umfang vergütet?
Erste und wichtigste Frage:

Hast du die Texte alle selbst geschrieben?
 
Ich weiß nicht wieso, aber ich habe den Vertrag mir per Post zukommen lassen und ihn dann wieder in den Papierkorb geworfen. Mein Bauchgefühl sagt irgendwie nein dazu.
@4ndy Warum hast du dich dagegen entschieden? Du lehnst Geld ab was dir eigentlich zustehen könnte?
 
Erste und wichtigste Frage:

Hast du die Texte alle selbst geschrieben?
Wie sieht es eigentlich bei computergenerierten Texten bzw. bei teilweise generierten Texten aus? Zum Beispiel das der Großteil regulär geschrieben wurde, jedoch einzelne Wörter automatisch ersetzt und Sätze verschoben wurden?
 
Wie sieht es eigentlich bei computergenerierten Texten bzw. bei teilweise generierten Texten aus? Zum Beispiel das der Großteil regulär geschrieben wurde, jedoch einzelne Wörter automatisch ersetzt und Sätze verschoben wurden?
Servus Morlock!
Im Urheberrecht spielt auch die Schöpfungshöhe eine Rolle. Bei automatisch erzeugten Texten, ist diese wahrscheinlich nicht gegeben.
Wenn du 5000x den nahezu gleichen Text einreichst, dann werden die wahrscheinlich etwas dagegen haben.

Pfiat Di
Marc
 
Ich empfehle jedem Blogger sich bei der VG Wort anzumelden!!! Das ist die einfachste Möglichkeit Geld bzw. Tantiemen zu verdienen. Die VG Wort ist sowas wie die GEMA für Autoren.

Jeder Beitrag mit min. 1800 Zeichen der 1500 Zugriffe pro Jahr erreicht, wird von der VG Wort vergütet. Für das Jahr 2019 wird die VG Wort 40,00 Euro pro Text bezahlen.

Bei der VG Wort kann sich JEDER anmelden. Man muss nur einen Wahrnehmungsvertrag unterschreiben und in jedem seiner Berichte eine Zählmarke einbauen. Gezählt wird ab dem 1.1. bis zum 31.12. Der Arbeitsaufwand hält sich absolut in Grenzen. Für Word Press gibt es ein Plugin.

Jeder Bericht der die Vorgaben (1500 Zugriffe) erreicht, kann im Folgejahr gemeldet werden und wird dann am 1. Oktober ausgezahlt. Da kommt ganz schnell eine Vierstellige Summe zusammen!

Einfach Mal nach VG Wort TOM (Texte online Melden) googln 😊

Grüße
Tommy

Habe schon die Zeichenanzahl einiger Artikel gezählt und mich zu dem Thema noch etwas informiert, bis ich dabei auf diesen Artikel gestoßen bin.

Schade, da ich keine "nicht notwendigen Cookies" benutzen möchte, kann ich nur hoffen, dass der Gesetzgeber - wie in dem Artikel beschrieben - eine entsprechende Ausnahme zulässt.

Dennoch, vielen Dank für Deinen interessanten Tipp mit der VG Wort. Vielleicht verändert sich hierzu noch was in absehbarer Zeit.
 
Servus!
Der Rechtsanwalt Phil Salewski bringt da wohl was durcheinander. Die VG Wort dient nicht als Finanzierungsstrategie eines Webseitenbetreibers, sondern setzt die gesetzlichen Urheberansprüche der Autoren durch. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Somit ist die Zählmarke technisch notwendig und bedarf keine Erlaubnis oder Zustimmung des Besuchers.

Pfiats Eich!
Marc
 
Ich persönlich denke, dass die VG Wort Cookies technisch notwendig sind. Nur so können die gesetzlichen Vergütungsansprüche der Autoren durchgesetzt werden.

Servus!
Der Rechtsanwalt Phil Salewski bringt da wohl was durcheinander. Die VG Wort dient nicht als Finanzierungsstrategie eines Webseitenbetreibers, sondern setzt die gesetzlichen Urheberansprüche der Autoren durch. Das ist ein gewaltiger Unterschied. Somit ist die Zählmarke technisch notwendig und bedarf keine Erlaubnis oder Zustimmung des Besuchers.

Pfiats Eich!
Marc

Danke für Eure Sichtweisen dazu, das klingt plausibel. Dann werde ich es doch mal ausprobieren.

Viele Texte sind es bei mir zwar nicht die die Bedingungen erfüllen, bei anderen brauche ich aber nur noch ein/zwei Sätze hinzuzufügen und was nicht ist, kann ja noch werden.
 
sondern setzt die gesetzlichen Urheberansprüche der Autoren durch.
In welchem Gesetz steht das? Und wo steht, dass eine Vergütung gesetzlich verpflichtend ist?

Essentielle Cookies dienen dem Betrieb der Website. Ich würde behaupten, alle Seiten funktionieren auch ohne das VG-Wort-Cookie reibungslos.

Mit der richtigen Begründung vielleicht, aber mit dem obigen Bezug hätte ich meine Zweifel.
 
In welchem Gesetz steht das? Und wo steht, dass eine Vergütung gesetzlich verpflichtend ist?

Essentielle Cookies dienen dem Betrieb der Website. Ich würde behaupten, alle Seiten funktionieren auch ohne das VG-Wort-Cookie reibungslos.

Mit der richtigen Begründung vielleicht, aber mit dem obigen Bezug hätte ich meine Zweifel.
Steht im Urheberrechtsgesetz
 
In welchem Gesetz steht das? Und wo steht, dass eine Vergütung gesetzlich verpflichtend ist?
Servus Andre,
das ist alles im Urheberrechtsgesetz geregelt. Die genauen Paragraphen sind auch noch mal einzeln im Wahrnehmungsvertrag aufgeführt.

Essentielle Cookies dienen dem Betrieb der Website. Ich würde behaupten, alle Seiten funktionieren auch ohne das VG-Wort-Cookie reibungslos.
Die Cookies sind zumindest technisch nötig, damit die Aufrufe gezählt werden können. Ansonsten würde das die rechte des Autors, bzw. das Urheberrechtsgesetz verletzen.

Pfiat di!
Marc
 
das ist alles im Urheberrechtsgesetz geregelt. Die genauen Paragraphen sind auch noch mal einzeln im Wahrnehmungsvertrag aufgeführt.
Ich bezog mich eher auf die Vergütung. Das Urheberrecht gilt ja auch, wenn ich meine Inhalte unentgeltlich zur Verfügung stelle.

Die Cookies sind zumindest technisch nötig, damit die Aufrufe gezählt werden können. Ansonsten würde das die rechte des Autors, bzw. das Urheberrechtsgesetz verletzen.

Dazu setze ich Folgendes dagegen:

Mit Urteil vom 01.10.2019 (Az. C-673/17) hat der EuGH alle Cookies, die für den Betrieb einer Website nicht technisch notwendig sind, einer Einwilligungspflicht unterworfen.

Unter "technisch notwendig" läuft die VG Wort für mich nicht.

Mit dem richtigem Richter vielleicht schon :p. Who knows.
 
Hallo Andre!
Im UrhG ist alles geregelt. Sowohl die Vergütung, als auch die Abgaben.
In meinen Augen sind die Zählmarken technisch notwendig. Aber wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann kannst du ja auch für die VG Wort Cookies das Einverständnis des Users einholen.
Viele Grüße
Tommy
Servus Tommy,
oder man baut keine VGW-Cookies ein und verzichtet auf seine Tantiemen. 😁
Für mich wäre das keine Option.

Ich bezog mich eher auf die Vergütung. Das Urheberrecht gilt ja auch, wenn ich meine Inhalte unentgeltlich zur Verfügung stelle.



Dazu setze ich Folgendes dagegen:



Unter "technisch notwendig" läuft die VG Wort für mich nicht.

Mit dem richtigem Richter vielleicht schon :p. Who knows.
Wenn du es ganz genau wissen willst, wendest du dich am besten an einen Fachanwalt und lässt dich beraten. Hier im Forum findest du nur Meinungen und Sichtweisen.

Pfitas Eich!
Marc
 
Da die Frage offensichtlich nicht so einfach zu beantworten ist, werde ich erstmal abwarten, meine Seiten optimieren und weitere Beiträge verfassen. Hoffe es ergibt sich zwischenzeitlich noch eine Perspektive welche Klarheit in der Sache bringt. Vielleicht lasse ich auch später doch noch den VGW-Cookie mit Einwilligung auf meine Webseiten-Besucher los.

Vielen Dank für Eure Meinungen zu diesem Thema.
 

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