Hallo.
Ich habe ebenfalls noch eine Frage als Verkäufer zum Verkauf einer Domain über dan.com.
Dan.com sendet dem Käufer eine Rechnung.
Lasst ihr dem Käufer noch zusätzlich etwas zukommen? Eine weitere Rechnung von euch als Verkäufer erübrigt sich damit doch, richtig?
Und wie schaut es mit einer Art Domainübertragungsvertrag aus?
Ich würde gerne in einem Anschreiben auf einen möglichen Kauf über dan.com hinweisen. Deren Escrow Service könnte für einen Käufer doch vertrauenserweckend sein. Und mir Arbeit bzgl. einer Rechnung abnehmen.
Oder bin ich da völlig auf dem Holzweg und muss individuell eh selbst noch eine stellen?
Also ich wäre hier doch etwas vorsichtig mit einer dan.com Rechnung. So viel ich mich erinnern kann hat Sedo das vor x-Jahren auch so gemacht und was ich so gehört habe gab es damals Probleme mit dem deutschen Finanzamt. Das ist nach meiner Ansicht auch irgendwie logisch, denn ein Dritter darf nach meinem Verständnis keine Rechnung für einen Verkäufer ausstellen. Etwas anderes wäre es, wenn vor der dan.com Rechnungslegung dan.com Inhaber der Domain wird. Dann würde dan.com die Domain vom Inhaber kaufen und Zug um Zug als neuer Inhaber gleich wieder weiterverkaufen.
So was ähnliches hat so viel ich weiß golem.eu gemacht. Da ist dann aber das Problem mit der Ust. Denn in meinem Fall war bei der cars.de der Käufer aus Italien und wir haben 200k EUR vereinbart. Im Normalfall hätte mir der Käufer nur 200k bezahlen müssen. Nachdem das dann aber über goleum.eu ging und ich als Verkäufer eine österreichische Firma war und auch golem.eu eine österr. Firma war, habe ich von golem.eu 240.000 EUR bekommen d.h. golem.eu hat die 40..000 EUR Ust selbst (!) bezahlt.
Komisch das es jetzt golem.eu nicht mehr gibt ??? Hat das doch nicht so geklappt wie die sich das vorgestellt haben ? Der Inhaber von golem.eu war ja auch einmal im consultdomain-Forum. Ist er auch hier ? Vielleicht kann er dazu etwas sagen ?
Das mit der dan.com Rechnung ist zwar super das die das machen aber ich würde ehrlich gesagt doch etwas vorsichtig sein. Denn wenn ich eine Domain verkaufe oder kaufe und habe dann keine gültige Rechnung, dann kann man sehr schnell mit dem eigenen Finanzamt Probleme bekommen.
Das gleiche gilt für escrow.com.
Ausnahmsweise glaube ich, dass Sedo das in diesem Fall richtig macht - abgesehen davon, dass Sedo bei der Provision immer eine Ust. verrechnet auch wenn der Verkäufer nicht in Deutschland ist und eine UID-Nummer hat. Denn da macht Sedo das sicher falsch.
So viel ich nun sehe gibt es keine Firma die das wirklich alles richtig macht.
Auch wenn ein Käufer z.B. aus einem Drittland ist z.B. Schweiz oder Karibik und keine Rechnung will, erstelle ich trotzdem eine Rechnung und gebe diese dem österr. Finanzamt. Ich kann ja einem Käufer nicht zwingen das er die Rechnung nimmt und dem jeweiligen Finanzamt auch einreicht.