Danke! Hast Du direkt bei der Switch angefragt?
Dann ist ja alles klar. Die Domain wird frei und kann dann nicht registriert werden.
Erinnert mich an meine betten.ch, die ich 2006 frei registrieren konnte. Dann kam die Switch um die Ecke, siehe unten, und weg war die Domain, da es die Gemeinde Betten in CH gab.
Lustig ist die Begründung "aufgrund einer technischen Unzulänglichkeit".
Ende 2013 fusioniert die Gemeinde und die Domain konnte wieder registriert werden. Heute gehört sie eine schweizer Firma für Matratzen und Betten.
Sehr geehrter Herr Mechelke
Am 1.3.2006 wurde der Domain-Name betten.ch auf Ihren Namen registriert.
Beim Namen Betten handelt es sich um den Namen einer politischen Gemeinde in der Schweiz.
Solche Namen geniessen in der jeweiligen Form als Domain-Name aufgrund der besonderen Bestimmung durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziff 2.5 e) und die technischen und administrativen Vorschriften über die Zuteilung von Domain-Namen, Art. 12 (TAV,
http://www.bakom.admin.ch/themen/in...Z2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==)
einen besonderen Schutz, und sind üblicherweise nur dann für Drittpersonen registrierbar, wenn diese das schriftliche Einverständnis der entesprechenden politischen Gemeine vorbringen können.
Am 1.3.2006 konnte betten.ch durch Sie jedoch aufgrund einer technischen Unzulänglichkeit registriert werden, ohne dass Sie die entsprechenden Unterlagen vorweisen mussten.
Aus diesem Grund und aufgrund der obengenannten Bestimmungen widerruft SWITCH die Registrierung des Domain-Namen betten.ch per 1.5.2006
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, erneut einen Antrag zur Registrierung zu stellen, wenn sie die Bestätigung der Gemeinde Betten vorweisen können.
Um die Rückzahlung der von Ihnen bereits getätigten Jahresgebühr vorzunehemen, möchte ich Sie bitten, sich sobald als möglich mit unserer Buchhaltung in Verbindung zu setzen.
([email protected] oder +41 8488448080)
Besten dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
D. XXXXX
SWITCH - Legal Serives
Dann ist ja alles klar. Die Domain wird frei und kann dann nicht registriert werden.
Erinnert mich an meine betten.ch, die ich 2006 frei registrieren konnte. Dann kam die Switch um die Ecke, siehe unten, und weg war die Domain, da es die Gemeinde Betten in CH gab.
Lustig ist die Begründung "aufgrund einer technischen Unzulänglichkeit".

Ende 2013 fusioniert die Gemeinde und die Domain konnte wieder registriert werden. Heute gehört sie eine schweizer Firma für Matratzen und Betten.
Sehr geehrter Herr Mechelke
Am 1.3.2006 wurde der Domain-Name betten.ch auf Ihren Namen registriert.
Beim Namen Betten handelt es sich um den Namen einer politischen Gemeinde in der Schweiz.
Solche Namen geniessen in der jeweiligen Form als Domain-Name aufgrund der besonderen Bestimmung durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziff 2.5 e) und die technischen und administrativen Vorschriften über die Zuteilung von Domain-Namen, Art. 12 (TAV,
http://www.bakom.admin.ch/themen/in...Z2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==)
einen besonderen Schutz, und sind üblicherweise nur dann für Drittpersonen registrierbar, wenn diese das schriftliche Einverständnis der entesprechenden politischen Gemeine vorbringen können.
Am 1.3.2006 konnte betten.ch durch Sie jedoch aufgrund einer technischen Unzulänglichkeit registriert werden, ohne dass Sie die entsprechenden Unterlagen vorweisen mussten.
Aus diesem Grund und aufgrund der obengenannten Bestimmungen widerruft SWITCH die Registrierung des Domain-Namen betten.ch per 1.5.2006
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, erneut einen Antrag zur Registrierung zu stellen, wenn sie die Bestätigung der Gemeinde Betten vorweisen können.
Um die Rückzahlung der von Ihnen bereits getätigten Jahresgebühr vorzunehemen, möchte ich Sie bitten, sich sobald als möglich mit unserer Buchhaltung in Verbindung zu setzen.
([email protected] oder +41 8488448080)
Besten dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
D. XXXXX
SWITCH - Legal Serives