Wie war euer Domainerjahr 2019?

In den letzten 13 Jahren war 2019 das 5. beste Jahr. Die Domains habe ich im Schnitt mit 668% Gewinn verkauft. Der Durchschnitt der letzten 13 Jahre ist "nur" 423%. Der durchschnittliche VK-Preis war im Jahr 2019 9.777 EUR, im 13 Jahre Schnitt 8.956 EUR/Domain.

Durchschnittlicher VK je Domain bei knapp 9.800€ - WOW :-) Das macht mich eindeutig zum Pups-Domainer ;-)
Ich verkaufe zwar jedes Jahr zwischen 150 und 300 Domains, jedoch komme ich im Traum nicht an so einen Durchschnittspreis ...
 
Ich brauche keine Kriegskassa da ich nur beschreibende Domains vermarkte.
Durchschnittlicher VK je Domain bei knapp 9.800€ - WOW :) Das macht mich eindeutig zum Pups-Domainer ;-)
Ich verkaufe zwar jedes Jahr zwischen 150 und 300 Domains, jedoch komme ich im Traum nicht an so einen Durchschnittspreis ...

150-300 Domains/Jahr muss man auch erst einmal verkaufen können. (y)
 
Ich brauche keine Kriegskassa da ich nur beschreibende Domains vermarkte.


150-300 Domains/Jahr muss man auch erst einmal verkaufen können. (y)

Wenn du Domains " aktiv " anbietest - also auch mal Unternehmen per e-Mail ansprichst - dann brauchst du
definitiv eine Kriegskasse ! ;-)
 
Wenn du Domains " aktiv " anbietest - also auch mal Unternehmen per e-Mail ansprichst - dann brauchst du
definitiv eine Kriegskasse ! ;-)

Ich schreibe die Firmen ausschließlich per Post an und rufe weder an noch sende E-Mails. Deshalb denke ich, dass ich keine Kriegskassa brauche da dies die einzige zulässige Art ist Leute zu kontaktieren.
 
Ich schreibe die Firmen ausschließlich per Post an und rufe weder an noch sende E-Mails. Deshalb denke ich, dass ich keine Kriegskassa brauche da dies die einzige zulässige Art ist Leute zu kontaktieren.

Auch ein " nicht ausdrücklich verlangter " Brief ist WERBUNG und kann innerhalb von Deutschland ganz leicht
und für die Gegenseite rechtssicher abgemaht werden.
Aus diesem Grund würde ich bei aktiver Vermarktung immer zu einer gewissen Kriegskasse raten.
Es ist in Deutschland egal, ob du die Kunden per e-Mail, per Brief oder per Telefon ansprichst ( wobei bei einem
Telefonanruf die Beweislage für die Gegenseite schwierig wird ;-) ).
Die vor dem Gesetz " einzige zulässige Art " der Kontaktaufnahme liegt in einer Kontaktaufnahme bei vorheriger
Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis zur Kontaktaufnahme - aber wer hat das schon.
 
Auch ein " nicht ausdrücklich verlangter " Brief ist WERBUNG und kann innerhalb von Deutschland ganz leicht
und für die Gegenseite rechtssicher abgemaht werden.
Aus diesem Grund würde ich bei aktiver Vermarktung immer zu einer gewissen Kriegskasse raten.
Es ist in Deutschland egal, ob du die Kunden per e-Mail, per Brief oder per Telefon ansprichst ( wobei bei einem
Telefonanruf die Beweislage für die Gegenseite schwierig wird ;-) ).
Die vor dem Gesetz " einzige zulässige Art " der Kontaktaufnahme liegt in einer Kontaktaufnahme bei vorheriger
Vorlage einer schriftlichen Erlaubnis zur Kontaktaufnahme - aber wer hat das schon.


Hast Du einen Link vorliegen wo jemand verurteilt wurde, weil er Werbung per Postbrief durchgeführt hat ?
Abmahnen kannst Du Alles , ob Du dann aber eine Klage gewinnst ist eine viel andere Sache!.
 
Hast Du einen Link vorliegen wo jemand verurteilt wurde, weil er Werbung per Postbrief durchgeführt hat ?
Abmahnen kannst Du Alles , ob Du dann aber eine Klage gewinnst ist eine viel andere Sache!.

Dazu findest du bestimmt viele Urteile ! ;-)
Es gibt KEINE legale und rechtssichere Art der Kontaktaufnahme - so sieht´s leider aus im wunderbaren Deutschland.
Du darfst nur jemanden kontaktieren, wenn dir dessen vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt !
Du verstehst wie unsinnig das unser System in Deutschland macht ?!
Ob eine Firma dich nach Kontaktaufnahme ( ohne Erlaubnis ) abmahnt liegt alleine in deren Entscheidungsspielraum.
Man könnte jetzt sogar einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass die gesamte Kommunikation per e-Mail usw. -
insbesonere nach der DSGVO - illegal geworden ist. Mit diesem Irrsinn haben wir es heutzutage zu tun und werden
in unserer täglichen Ausübung unserer Tätigkeit behindert und in die Illegalität getrieben ( kann man ein Business
heutzutage noch legal betreiben ? ) ...
 
Es gibt KEINE legale und rechtssichere Art der Kontaktaufnahme - so sieht´s leider aus im wunderbaren Deutschland.

Werden bei der Werbung per Brief der Name eines Ansprechpartners oder Geschäftsführers verwendet, stellt sich die Frage, ob dies aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Das Listenprivileg, wonach Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen für adressierte Briefwerbung genutzt werden durfte besteht nämlich seit Geltung der DSGVO nicht mehr.

Aber Entwarnung: Aus Erwägungsgrund 47 der Datenschutzgrundverordnung folgt, dass es ein berechtigtes Interesse für die Durchführung von Direkt-Werbung gibt. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit folgt dann aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Haben Sie die Adressdaten über öffentlich zugängliche Quellen erlangt, können sie diese im B2B-Bereich für Brief-Werbung für eigene oder fremde Angebote verwenden, sofern die Briefe an die Geschäftsadresse versendet werden. Sie können persönlich adressierte Werbebriefe somit an Unternehmen, freiberuflich und gewerblich Selbständige und die jeweiligen Ansprechpartner in einem Unternehmen senden.


Quelle: https://www.it-recht-web.de/werbung-per-brief-bzw-post/
 
Werden bei der Werbung per Brief der Name eines Ansprechpartners oder Geschäftsführers verwendet, stellt sich die Frage, ob dies aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist. Das Listenprivileg, wonach Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen für adressierte Briefwerbung genutzt werden durfte besteht nämlich seit Geltung der DSGVO nicht mehr.

Aber Entwarnung: Aus Erwägungsgrund 47 der Datenschutzgrundverordnung folgt, dass es ein berechtigtes Interesse für die Durchführung von Direkt-Werbung gibt. Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit folgt dann aus Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f) DSGVO.

Haben Sie die Adressdaten über öffentlich zugängliche Quellen erlangt, können sie diese im B2B-Bereich für Brief-Werbung für eigene oder fremde Angebote verwenden, sofern die Briefe an die Geschäftsadresse versendet werden. Sie können persönlich adressierte Werbebriefe somit an Unternehmen, freiberuflich und gewerblich Selbständige und die jeweiligen Ansprechpartner in einem Unternehmen senden.


Quelle: https://www.it-recht-web.de/werbung-per-brief-bzw-post/

Ich empfehle mal 1.000 Brief rauslassen und auf die Reaktion warten. Ich bin seit 25 Jahren im Vertrieb und kann lediglich
aus Erfahrung berichten ...
 
In unserem kurzen Leben geht es doch um so viel mehr als nur darum, seinen Umsatz immer und immer weiter zu steigern. Wenn man mit seinem Geschäft ein subjektiv sehr zufriedenstellendes Auskommen hat, so spricht überhaupt gar nichts dagegen, das Ganze auch mal einfach "laufen zu lassen" und sich den viel schöneren und wichtigeren Dingen des Lebens zu widmen.

True, true ...
 
Dazu findest du bestimmt viele Urteile ! ;-)
Es gibt KEINE legale und rechtssichere Art der Kontaktaufnahme - so sieht´s leider aus im wunderbaren Deutschland.
Du darfst nur jemanden kontaktieren, wenn dir dessen vorherige und ausdrückliche schriftliche Zustimmung vorliegt !
Du verstehst wie unsinnig das unser System in Deutschland macht ?!
Ob eine Firma dich nach Kontaktaufnahme ( ohne Erlaubnis ) abmahnt liegt alleine in deren Entscheidungsspielraum.
Man könnte jetzt sogar einen Schritt weiter gehen und behaupten, dass die gesamte Kommunikation per e-Mail usw. -
insbesonere nach der DSGVO - illegal geworden ist. Mit diesem Irrsinn haben wir es heutzutage zu tun und werden
in unserer täglichen Ausübung unserer Tätigkeit behindert und in die Illegalität getrieben ( kann man ein Business
heutzutage noch legal betreiben ? ) ...


Da verwechselst Du was !

Es ist in Deutschland legal eine Firma bzw. Geschäftsführer, leitende Personen einer Firma et.c, einen Werbebrief zu zustellen.
Deshalb gibt es auch keine Verurteilung.

Wenn dem so ist wie Du behauptest, das lt. Deiner Aussage: "Dazu findest du bestimmt viele Urteile ! ;-)..sogar viele Urteile vorhanden sind, dann leg uns doch mal ein Urteil vor !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da verwechselst Du was !

Es ist in Deutschland legal einer Firma / Verbraucher einen Werbebrief zu zustellen.
Deshalb gibt es auch keine Verurteilung.

Wenn dem so ist wie Du behauptest, das lt. Deiner Aussage: "Dazu findest du bestimmt viele Urteile ! ;-)..sogar viele Urteile vorhanden sind, dann leg uns doch mal ein Urteil vor !

Weder ICH noch DU sind professionelle Anwälte bzw. Rechtsverdreher ;-)
Das Thema sollte nicht in die gegenseiteige Vorlage von Urteilen driften - das führt eher ins Nichts.
Meine Erfahrung und Ansicht habe ich ja dargelegt: WERBUNG ist WERBUNG und deshalb abmahngefährdet.
Meine Meinung ist, dass die DSGVO - auch im Bereich Business - jegliche Kontaktaufnahme " ohne vorherige
Genehmigung " grundsätzlich illegal macht.
 
Weder ICH noch DU sind professionelle Anwälte bzw. Rechtsverdreher ;-)
Das Thema sollte nicht in die gegenseiteige Vorlage von Urteilen driften - das führt eher ins Nichts.
Meine Erfahrung und Ansicht habe ich ja dargelegt: WERBUNG ist WERBUNG und deshalb abmahngefährdet.
Meine Meinung ist, dass die DSGVO - auch im Bereich Business - jegliche Kontaktaufnahme " ohne vorherige
Genehmigung " grundsätzlich illegal macht.


Wenn dem so wäre, dann könnten ja alle Unternehmen die von solch einer Direktwerbung abhängig sind, sofort zu machen !
Hast du denn inzwischen ein Urteil gefunden, das wäre doch dann interessant zu wissen was da drin steht. ?
 
Wenn dem so wäre, dann könnten ja alle Unternehmen die von solch einer Direktwerbung abhängig sind, sofort zu machen !
Hast du denn inzwischen ein Urteil gefunden, das wäre doch dann interessant zu wissen was da drin steht. ?

Richtig, du bezeichnest es ja selbst richtig: " DirektWERBUNG " - und jegliche Werbung ist in D stafbar !
Dabei spielt der gewählte Kanal keine Rolle ( e-Mail, Brief ... ) !
Mach doch selbst einen Test: Schreib 1.000 Firmen mit einem Domainangebot an ( mit persönlicher Ansprache )
und warte auf die Reaktion.
Grundsätzlich gilt: Wo kein Kläger da mein Richter ! Wer aber unerlaube Direktwerbung macht tut dies ohne
rechtliche Grundlage bzw. illegal.
Aber lassen wir die Diskussion - das kostet mich zu viel Kraft. Ich wollte nur helfen ...
 
Zur Info:


Wie gesagt - ich wollte nur helfen und einen Tipp geben ... der leider etwas ausgeartet ist :)
Ein Domainer kann auf seine Kunden " warten " und ist damit weitgehend " sicher " :)
Wenn ein Domainer aktiv nach Aussen geht - egal mit welchem Medium - muss er damit rechnen auch negative
Erfahrungen zu machen - um eben für diese " Negativen Erfahrungen " gerüstet zu sein hatte ich eine kleine
Kriegskasse empfohlen.
Es ist scheissegal was jemand als rechtlich haltbar ansieht und was nicht - die Deutschen sind leidenschaftliche
Rechtsverdreher und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt muss man sich zwangsläufig damit auseinandersetzen ;-)
Ich bin aus diesem Thema raus - jeder kann machen was er möchte und auch verkaufen wie er möchte ;-)
Auch wenn hier jemand 200 Urteile postet und sich ausdruckt bringt ihn das in Deutschland nicht auf die sichere Seite
wenn ein Schreiben vom Rechtsverdreher kommt ...
Thema für mich beendet :-)
 
Wenn ein Domainer aktiv nach Aussen geht - egal mit welchem Medium - muss er damit rechnen auch negative
Erfahrungen zu machen - um eben für diese " Negativen Erfahrungen " gerüstet zu sein hatte ich eine kleine
Kriegskasse empfohlen.
Es ist scheissegal was jemand als rechtlich haltbar ansieht und was nicht - die Deutschen sind leidenschaftliche
Rechtsverdreher und wenn ein Schreiben vom Anwalt kommt muss man sich zwangsläufig damit auseinandersetzen ;-)
Ich bin aus diesem Thema raus - jeder kann machen was er möchte und auch verkaufen wie er möchte ;-)
Auch wenn hier jemand 200 Urteile postet und sich ausdruckt bringt ihn das in Deutschland nicht auf die sichere Seite
wenn ein Schreiben vom Rechtsverdreher kommt ...
Thema für mich beendet :)

Danke für die Info. Da ich mit aktivem Marketing bis heute keine Erfahrung habe, werde ich sicher einiges erleben. Zwischen einer Abmahnung und einer Klage ist aber noch immer ein Unterschied. Ob sich ein Abmahner wirklich auf eine Klage einlässt die aussichtslos ist, ist eben die Frage. Denn was hat der Abmahner denn davon, dass er jemanden abmahnt und verklagt, und dann auch noch tausende Euros bezahlen muss für einen verlorenen Rechtsstreit ?

Idioten gibt es auch ohne aktives Marketing. Ich bekomme seit Jahren 1-2x pro Jahr "komische Schreiben" von Firmen oder auch Anwälten die meinen ältere Rechte an beschreibenden Domainnamen zu haben. Ich habe dann selbst denen die Rechtslage erklärt und KEINER (!) hat darauf hin dann geklagt. So werde ich es dann auch in diesem Fall machen. d.h. wenn ich eine Abmahnung bekommen sollte wegen des aktiven Marketings, werde ich mir eine Textvorlage zusammenschreiben und diese dann zurücksenden. Wenn der Abmahner dann noch immer klagen will, dann soll er es machen. Unterm Strich wäre eine einmalige Klage vielleicht gar nicht so verkehrt. Denn wenn ich mit meinem aktiven Marketing einmal vor Gericht gewonnen habe, dann brauche ich dem Abmahner nur das eigene positive Urteil zusenden und dann muss das schon wirklich ein richtiger Idiot sein wenn er dann doch klagt.
 
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen das ich den letzten Jahrzehnten weit über 1.000 Direktwerbe-Aktionen durchgefürt habe, die auch über meine Rechtsanwälte abgesegnet wurden, es nie Probleme gab!
 
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen das ich den letzten Jahrzehnten weit über 1.000 Direktwerbe-Aktionen durchgefürt habe, die auch über meine Rechtsanwälte abgesegnet wurden, es nie Probleme gab!

Dann Glückwunsch !
Insbesondere weil Deutschland voll ist mit Rechtsauslegern ;-)
 

Zurzeit aktive Besucher

Domain Forum Friends

Wir empfehlen weltweit diese befreundeten Domain Foren:

Statistik des Forums

Themen
5.270
Beiträge
44.644
Mitglieder
916
Neuestes Mitglied
JosephyOrAbs
Oben