MuellerDenis
Domainer
- Beiträge
- 317
- Likes erhalten
- 229
Ja, aber sowas wie DeutscheBankPark oder VolkswagenArena usw. sind ja schon bekannt. Gerade Volkswagen ist ja überragend bekannt. Aber wenn jetzt einer z. B. VolkswagenArena für sich registriert, kann ihm wohl eher erst mal nichts passieren, sofern er nichts mit der Domain macht oder sie nur bei einer Parkingseite landet? Oder habe ich das nun falsch verstanden?
Klar, wenn ich nun da einen Fußball-Fanshop verwalte, dann ist das strafbar. Keine Frage.
Klar, wenn ich nun da einen Fußball-Fanshop verwalte, dann ist das strafbar. Keine Frage.