Wo genau soll hier denn die Markenrechtsverletzung liegen?
Allein die Registrierung einer Domain stellt noch keine Markenverletzung dar. Entscheidend ist, ob und wie die Domain im geschäftlichen Verkehr genutzt wird und ob dabei überhaupt eine konkrete ältere Marke für identische oder ähnliche Waren bzw. Dienstleistungen betroffen ist.
Dass es mehrere IR oder EU Marken mit dem Begriff „Torrent“ gibt, bedeutet jedenfalls nicht automatisch, dass niemand torrent.de registrieren/halten darf. Ein Markeninhaber hat schließlich kein pauschales Monopol auf das Wort für jede denkbare Nutzung.
Solange dort kein entsprechendes Projekt betrieben wird und die Domain auch sonst nicht kennzeichenmäßig für kollidierende Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, sehe ich nicht, auf welcher Grundlage hier bereits eine Markenrechtsverletzung vorliegen soll.
Was man allerdings sagen kann: Für den Wiederverkauf kann die Markenlage durchaus hinderlich sein. Ein Käufer müsste je nach geplantem Projekt erst prüfen, ob seine konkrete Nutzung mit bestehenden TORRENT-Marken kollidiert. Dadurch wird der Kreis möglicher Endkunden natürlich kleiner.