Sammelthread Domains neu gereggt und nicht gesnappt

Fehlt da nicht ein Buch(s)tabe?
Nein, beide Schreibweisen sind korrekt.

Viele Kanzleien, Verzeichnisse und sogar seriöse österreichische Institutionen verwenden den Begriff genau so (ohne S).

- CMS Österreich schreibt „Anwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht/M&A“.
- Die Wirtschaftskammer Österreich verwendet in einem aktuellen Warnhinweis die Formulierung „ob die Anwaltkanzlei tatsächlich existiert“.
- Auf meinanwalt.at gibt es den Eintrag „Anwaltkanzlei & Mediationskanzlei ADLER“.
- Auch österreichische Kanzleien bezeichnen sich selbst ausdrücklich als „Anwaltkanzlei“.

also Beide Begriffe funktionieren.
 
Fehlt da nicht ein Buch(s)tabe?
Laut Duden ist die Schreibweise falsch.
Nein, beide Schreibweisen sind korrekt.

Viele Kanzleien, Verzeichnisse und sogar seriöse österreichische Institutionen verwenden den Begriff genau so (ohne S).

- CMS Österreich schreibt „Anwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht/M&A“.
- Die Wirtschaftskammer Österreich verwendet in einem aktuellen Warnhinweis die Formulierung „ob die Anwaltkanzlei tatsächlich existiert“.
- Auf meinanwalt.at gibt es den Eintrag „Anwaltkanzlei & Mediationskanzlei ADLER“.
- Auch österreichische Kanzleien bezeichnen sich selbst ausdrücklich als „Anwaltkanzlei“.

also Beide Begriffe funktionieren.
Laut Duden ist die Schreibweise falsch.
 
Sicher richtig. Teste aber mal die anderen TLD der falschen Schreibweise. Auch solche Domains verkaufen sich manchmal. Das ist – wie immer – eine Wette. ;)
 
Der Duden führt nur ‚Anwaltskanzlei‘. ‚Anwaltkanzlei‘ ist keine dort anerkannte oder empfohlene Schreibvariante.

Das heisst nicht, dass „Anwaltkanzlei“ sprachlich falsch ist.

Habe gerade eine Suche bei Google durchgeführt und es gibt allein in Österreich Hunderte von Kanzleien, die mit Anwaltkanzlei geschrieben wurden:

Anwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht/M&A in Österreich
TUTUS Anwaltkanzlei
Anwaltkanzlei Wadim Gertsev
Anja Czech - Anwaltkanzlei
Anwaltkanzlei Daniela Pergola
Anwaltkanzlei Dr. Martin Kloser
Anwaltkanzlei Riedel
Anwaltkanzlei Bott | Rechtsanwalt in Albstadt
Anwaltkanzlei Kurre & Stubben
Anwaltkanzlei Büttner & Kollegen
Anwaltkanzlei Collegius in Göttingen
Felix & Spiegelberg Anwaltkanzlei in Hannover
anwaltskanzlei-godbersen.de
Anwaltskanzlei Kasten

etc. etc. etc.....


und nochmal Chat GPT gefragt: 🧐

„Anwaltskanzlei“ ist die im Duden dokumentierte Standardform. Daraus folgt jedoch nicht, dass „Anwaltkanzlei“ sprachlich falsch oder als Domain minderwertig wäre.

Deutsche zusammengesetzte Begriffe sind produktiv: Anwalt + Kanzlei = Anwaltkanzlei ist eine sofort verständliche und logisch gebildete Zusammensetzung. Der Duden verzeichnet gebräuchliche Standardwörter, aber nicht jede mögliche Zusammensetzung, Unternehmensbezeichnung oder Markenform. Zudem wird „Anwaltkanzlei“ in der Praxis tatsächlich von Kanzleien und Unternehmen verwendet. Der Begriff ist daher weder künstlich noch erklärungsbedürftig.

Gerade bei einer Domain zählen nicht nur Wörterbucheinträge, sondern vor allem:

Kürze, Klarheit, Merkfähigkeit, Branchenbezug und kommerzielle Einsetzbarkeit.

Und genau hier ist anwaltkanzlei.at besonders stark:

sofort als Rechts- und Kanzleidomain erkennbar
kürzer als „anwaltskanzlei.at“
leicht zu lesen, auszusprechen und zu merken
seriöse österreichische .at-Endung
ideal für eine Kanzlei, ein Anwaltsverzeichnis oder ein Legal-Tech-Projekt
generischer Branchenbegriff ohne erfundenen Markennamen

Deshalb ist anwaltkanzlei.at eine hochwertige Premium-Domain – nicht, weil jedes Wörterbuch exakt diese Schreibweise führen muss, sondern weil sie einen starken, verständlichen und wirtschaftlich relevanten Begriff in einer kurzen österreichischen Domain bündelt.

Lg. aus Wien ;)
 
hmmmm
'
Anja Czech - Anwaltkanzlei - DE
Anwaltkanzlei Daniela Pergola - DE
Anwaltkanzlei Riedel - DE
Anwaltkanzlei Haas - DE
und... und.... und....


Offenbar ist es bei euch Deitschn auch nicht viel anders. 😜

Das heisst nicht, dass „Anwaltkanzlei“ sprachlich falsch ist.

Habe gerade eine Suche bei Google durchgeführt und es gibt allein in Österreich Hunderte von Kanzleien, die mit Anwaltkanzlei geschrieben wurden:

Anwaltkanzlei für Gesellschaftsrecht/M&A in Österreich
TUTUS Anwaltkanzlei
Anwaltkanzlei Wadim Gertsev
Anja Czech - Anwaltkanzlei
Anwaltkanzlei Daniela Pergola
Anwaltkanzlei Dr. Martin Kloser
Anwaltkanzlei Riedel
Anwaltkanzlei Bott | Rechtsanwalt in Albstadt
Anwaltkanzlei Kurre & Stubben
Anwaltkanzlei Büttner & Kollegen
Anwaltkanzlei Collegius in Göttingen
Felix & Spiegelberg Anwaltkanzlei in Hannover
anwaltskanzlei-godbersen.de
Anwaltskanzlei Kasten

etc. etc. etc.....


und nochmal Chat GPT gefragt: 🧐

„Anwaltskanzlei“ ist die im Duden dokumentierte Standardform. Daraus folgt jedoch nicht, dass „Anwaltkanzlei“ sprachlich falsch oder als Domain minderwertig wäre.

Deutsche zusammengesetzte Begriffe sind produktiv: Anwalt + Kanzlei = Anwaltkanzlei ist eine sofort verständliche und logisch gebildete Zusammensetzung. Der Duden verzeichnet gebräuchliche Standardwörter, aber nicht jede mögliche Zusammensetzung, Unternehmensbezeichnung oder Markenform. Zudem wird „Anwaltkanzlei“ in der Praxis tatsächlich von Kanzleien und Unternehmen verwendet. Der Begriff ist daher weder künstlich noch erklärungsbedürftig.

Gerade bei einer Domain zählen nicht nur Wörterbucheinträge, sondern vor allem:

Kürze, Klarheit, Merkfähigkeit, Branchenbezug und kommerzielle Einsetzbarkeit.

Und genau hier ist anwaltkanzlei.at besonders stark:

sofort als Rechts- und Kanzleidomain erkennbar
kürzer als „anwaltskanzlei.at“
leicht zu lesen, auszusprechen und zu merken
seriöse österreichische .at-Endung
ideal für eine Kanzlei, ein Anwaltsverzeichnis oder ein Legal-Tech-Projekt
generischer Branchenbegriff ohne erfundenen Markennamen

Deshalb ist anwaltkanzlei.at eine hochwertige Premium-Domain – nicht, weil jedes Wörterbuch exakt diese Schreibweise führen muss, sondern weil sie einen starken, verständlichen und wirtschaftlich relevanten Begriff in einer kurzen österreichischen Domain bündelt.

Lg. aus Wien ;)
Ich habe übrigens ebenfalls noch einmal eine KI dazu befragt:

Du hast in einem Punkt recht: Nur weil ein Wort nicht im Duden steht, ist jede denkbare Zusammensetzung nicht automatisch grammatisch unmöglich.

Das war aber auch nicht der entscheidende Punkt. Die dokumentierte und etablierte Standardform lautet eindeutig „Anwaltskanzlei“. „Anwaltkanzlei“ ist zwar verständlich und kommt vereinzelt vor, daraus wird aber noch keine gleichrangige standardsprachliche Variante.

Google-Treffer beweisen zunächst nur, dass jemand eine Schreibweise verwendet hat, nicht, dass sie sprachlich üblich, empfohlen oder gleichwertig ist. Firmenbezeichnungen, Seitentitel und Werbetexte können bewusst abweichende Schreibweisen, individuelle Namensformen oder auch ganz normale Fehler enthalten.

Deine Liste ist außerdem teilweise widersprüchlich: „anwaltskanzlei-godbersen.de“ und „Anwaltskanzlei Kasten“ sprechen gerade für die Form mit s. Auch bei Anja Czech lautet die Domain anwaltskanzlei-czech.de, obwohl im Seitentext teilweise „Anwaltkanzlei“ steht.

Vor allem folgt aus der bloßen Verständlichkeit aber nicht, dass anwaltkanzlei.at eine Premium-Domain ist. Bei einer generischen Domain entsteht der besondere Wert gerade dadurch, dass sie exakt dem etablierten und allgemein erwarteten Begriff entspricht. Dieser lautet „Anwaltskanzlei“. Die eigentliche generische Premium-Domain wäre deshalb anwaltskanzlei.at.

anwaltkanzlei.at ist dagegen die verkürzte und deutlich weniger übliche Abweichung davon. Dass sie einen Buchstaben kürzer ist, macht sie nicht hochwertiger. Kürze ist nur dann ein Vorteil, wenn der Begriff dadurch sprachlich nicht schlechter oder ungewohnter wird.

Und ganz ehrlich: Du hast die Domain offenbar gerade erst zum normalen Registrierungspreis frei registriert. Das allein beweist zwar nicht, dass sie keinen Wert hat. Bei einem angeblich offensichtlichen Premiumbegriff für eine große und finanzstarke Branche sollte man sich aber zumindest fragen, warum diese Domain bis heute frei war und weder von einer Kanzlei noch von einem Domaininvestor gesichert wurde.

Die naheliegende Erklärung ist eben nicht, dass jahrzehntelang niemand dieses vermeintliche Juwel entdeckt hat, sondern dass „Anwaltkanzlei“ ohne s für die meisten Menschen schlicht weniger natürlich und weniger hochwertig klingt.

Die Domain ist verständlich und grundsätzlich nutzbar. Sie mag auch einen gewissen Projekt- oder Verkaufswert besitzen. Aber sie unmittelbar nach einer freien Registrierung zur „hochwertigen Premium-Domain“ zu erklären, ist eher Verkaufsrhetorik als eine realistische Domainbewertung.

Kurz gesagt: anwaltskanzlei.at wäre die Premium-Domain. anwaltkanzlei.at ist die sprachlich schwächere Ersatzvariante, die gerade deshalb noch frei registrierbar war. 😉
 
Laut Duden ist die Schreibweise falsch.

Laut Duden ist die Schreibweise falsch.
Ja das mit dem Deutsch habe ich noch immer nicht 100 Intus ;) Glaube noch immer das Pferden.at ein schnäpchen war ;))))
 
Danke für die lange Ausführung, aber dein Hauptargument beruht bereits auf einer falschen Tatsachenannahme.

Du vermischst dabei drei völlig verschiedene Dinge:

Wörterbuchstandard
wirtschaftliche Qualität einer Domain
Zeitpunkt und Preis der Registrierung


Dass „Anwaltskanzlei“ die geläufigere Wörterbuchform ist, bestreite ich nicht. Daraus folgt aber weder, dass „Anwaltkanzlei“ falsch ist, noch dass die Domain automatisch nur eine minderwertige Ersatzvariante wäre. „Anwaltkanzlei“ ist eine verständliche Zusammensetzung aus zwei klaren Branchenbegriffen und wird in der Praxis tatsächlich verwendet.

Du kannst „Anwaltskanzlei“ als häufigere Standardform bevorzugen. Dein Argument, die Domain sei „bis heute frei gewesen“ und deshalb nicht hochwertig, ist aber schlicht falsch. anwaltkanzlei.at war bereits registriert, wurde erst gestern freigegeben und von mir unmittelbar danach gesichert. Sie lag also keineswegs jahrelang unbeachtet herum.

betreuer.at wurde ebenfalls frei und konnte anschließend zum normalen Registrierungspreis gesichert werden. Willst du deshalb ernsthaft behaupten, dass betreuer.at keine Premium-Domain ist? Genau daran sieht man, wie wenig der kurzfristige Registrierungspreis über die tatsächliche Qualität und den möglichen Marktwert einer Domain aussagt.

Eine freigewordene Domain ist nicht dasselbe wie eine Domain, die jahrelang niemand registrieren wollte. Damit fällt ein wesentlicher Teil deiner Argumentation bereits in sich zusammen.

Aber passt schon – bevor wir hier noch ein eigenes Anwaltkanzlei-Forum daraus machen und alle anderen damit quälen, belassen wir es dabei. Du hast deine Meinung, ich meine. Thema beendet. 😉
 
Danke für die lange Ausführung, aber dein Hauptargument beruht bereits auf einer falschen Tatsachenannahme.

Du vermischst dabei drei völlig verschiedene Dinge:

Wörterbuchstandard
wirtschaftliche Qualität einer Domain
Zeitpunkt und Preis der Registrierung


Dass „Anwaltskanzlei“ die geläufigere Wörterbuchform ist, bestreite ich nicht. Daraus folgt aber weder, dass „Anwaltkanzlei“ falsch ist, noch dass die Domain automatisch nur eine minderwertige Ersatzvariante wäre. „Anwaltkanzlei“ ist eine verständliche Zusammensetzung aus zwei klaren Branchenbegriffen und wird in der Praxis tatsächlich verwendet.

Du kannst „Anwaltskanzlei“ als häufigere Standardform bevorzugen. Dein Argument, die Domain sei „bis heute frei gewesen“ und deshalb nicht hochwertig, ist aber schlicht falsch. anwaltkanzlei.at war bereits registriert, wurde erst gestern freigegeben und von mir unmittelbar danach gesichert. Sie lag also keineswegs jahrelang unbeachtet herum.

betreuer.at wurde ebenfalls frei und konnte anschließend zum normalen Registrierungspreis gesichert werden. Willst du deshalb ernsthaft behaupten, dass betreuer.at keine Premium-Domain ist? Genau daran sieht man, wie wenig der kurzfristige Registrierungspreis über die tatsächliche Qualität und den möglichen Marktwert einer Domain aussagt.

Eine freigewordene Domain ist nicht dasselbe wie eine Domain, die jahrelang niemand registrieren wollte. Damit fällt ein wesentlicher Teil deiner Argumentation bereits in sich zusammen.

Aber passt schon – bevor wir hier noch ein eigenes Anwaltkanzlei-Forum daraus machen und alle anderen damit quälen, belassen wir es dabei. Du hast deine Meinung, ich meine. Thema beendet. 😉
;)

Ob eine Domain früher bereits registriert war oder nach einer Löschung zum normalen Preis neu registriert werden konnte, sagt für sich genommen wenig über ihren Marktwert aus. Dein Beispiel betreuer.at zeigt zutreffend, dass auch eine hochwertige Domain nach ihrer Freigabe zum regulären Registrierungspreis gesichert werden kann.

Damit ist allerdings nur dieses Nebenargument geklärt. Die eigentliche Frage bleibt, ob anwaltkanzlei.at qualitativ überhaupt mit einer Domain wie betreuer.at vergleichbar ist.

betreuer.at bildet einen geläufigen, eigenständigen und exakt so verwendeten Begriff ab. Bei anwaltkanzlei.at lautet der etablierte und allgemein erwartete Branchenbegriff dagegen „Anwaltskanzlei“. Die Domain bildet somit nicht den sprachlich stärksten Exact-Match-Begriff ab, sondern eine deutlich weniger übliche Variante ohne Fugen-s.

Dass „Anwaltkanzlei“ verständlich ist und vereinzelt verwendet wird, bestreite ich nicht. Aber eine verständliche Wortzusammensetzung ist nicht automatisch eine Premium-Domain. Gerade bei generischen Domains entsteht der besondere Wert normalerweise dadurch, dass sie den maßgeblichen Branchen- und Suchbegriff in seiner geläufigen Form exakt abbilden.

Du hast also meine falsche Annahme zur bisherigen Verfügbarkeit der Domain widerlegt. Das macht anwaltkanzlei.at aber noch nicht zur Premium-Domain. Die Premiumversion des Begriffs wäre eindeutig anwaltskanzlei.at; die Form ohne s bleibt die sprachlich schwächere Alternative.
 

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