Korrekt es gab 2 Mails.
Eine Verfügbarkeit wurde nie verneint !
Und diese besagte Mail, in der Dir schriftlich bestätigt wurde, dass die Domain verfügbar ist :
...von ihm danach schriftlich bestätigt bekommt das ein spezielles Angebot (diese Domain) verfügbar ist
postet Du nicht ?
Du schreibst weiterhin:
Nur nachdem ich aufgrunddessen nachgewiesen habe das sich diese Domain bei Godaddy in einer Auktion befindet, hat man das Angebot (Verfügbar ...) herausgenommen.
Siehe :
Georg schrieb:
...und wer bietet dann diese Domain bei SEDO für 1.000 € und bei DD24 für 1190,20 € an, ...ist das auch eure "Meisterei" ?
domainmeister schrieb:
bei Sedo ja, hab schon gelöscht, bei DD24 kann es nicht sein, höchstwahrscheinlich ein Felhler
Besten Dank für die Antwort.
Ich hatte ja sofort bei DD24 angefragt warum man diese Domain mit dem Hinweis "verfügbar für 1.190 € anbietet"
Das ließt sich für mich vielmehr so, dass Domainmeister die Domain bei Sedo auf Deinen Hinweis hin entfernt hat, womit sie dann auch bei DD24 nicht mehr verfügbar war.
Bei DD24 KANN er sie ja auch nicht "angeboten" haben, da Deine Frage lautete: "und wer bietet diese Domain bei SEDO für 1.000 EUR
UND bei DD24 für 1190,20 EUR an..... "
Ist die Sofortkauf Option bei Sedo raus, dann ist die Möglichkeit des Sofortkaufs auch bei DD24 nicht mehr gegeben. Deine ganze Fragestellung in Deinen Postings von Seite 1 weist im Grunde doch auf das eigentliche Problem hin: dass Du das schlichtweg nicht gewusst und / oder verstanden hast. ;-)
Die ganze rechtliche Sache mit den AGB kommt hinzu. Wie ich bereits schrieb, bzw. wie auch nachzulesen ist, ist in den jeweiligen AGB verankert und klar erkennbar wie die jeweilige Geschäftsbeziehung sich verhält. Und dies hat durchaus auch eine gewisse Verbindlichkeit in dem Moment, wo man diese anerkennt. Das AGB anfechtbar sind und, und, und... ist wiederum ein anderes Thema, aber selbst das hat nichts damit zu tun, dass Du ja ganz konkret Folgendes in Bezug auch den rechtlichen Sachverhalt äußerst:
Im Innenverhältnis stellt dann DD24 an SEDO eine Forderung. Und wenn die Domain-Eigentümerin fehlerhaft gehandelt hat, stellt SEDO Schadensersatz an diese Person, wenn diese Forderung berechtigt ist.
Ich bin kein Jurist, aber ist oder wäre dem nicht so, dann wäre ich mit solchen Aussagen doch etwas vorsichtiger. ;-)
Lieben Gruß,
Karin