Schluss

Das sollte aber dann das Problem des Sedo-Partners sein und nicht mehr meins. Wenn der Verkauf dann sowiso über Sedo abgewickelt wird, sieht Sedo ja dass die Domain gelöscht wurde.
Hatte mal von Sofortkauf auf Verhandlungsbasis umgestellt und bei UD stand die dann noch wochenlang zum Sofortkaufpreis bereit.

So wie ich Sedo kenne, halten die sich mit irgendwelchen AGB auch hier schadlos, genauso wenn es Probleme beim Parking gibt. Geld kassieren und aber nicht für Fehler gerade stehen, finde ich nicht OK.
 
@ Georg,

klingt gerade alles etwas verwirrend, aber:

wenn man bei Sedo eine Domain zum "Sofortkauf" einstellt, dann wird diese auch bei DD24 als “Verfügbar im Aftermarket” inkl. Preis angezeigt. Ändert man den “Sofortkauf” Preis bei Sedo auf “Verhandlungsbasis”, dann steht bei der DD24-Abfrage “vergeben”. Ich selbst habe so allerdings noch keine Domain erworben. Sprich, für mich ist das bei der Abfrage bei DD24 lediglich immer eine nette Zusatzinfo, dass die Domain bei Sedo zum “Sofortkauf” eingestellt ist und ich würde sie, falls ich sie kaufen würde wollen :) dann auch direkt bei Sedo kaufen. Evt. wird man, wenn man die Domain bei DD24 in den Warenkorb legt und darüber kauft, dann zu Sedo "weitergeleitet". In Kooperation gewissermaßen. Gleiches ist ja auch bei U-D.

Dass bei Dan nicht registrierte Domains eingestellt werden können ist etwas anderes und beruht dann wohl auf dem "Konzept": Gebot auf die freie Domain erhalten / oder per Sofortkauf verkauft --> Domain registrieren ---> und sold. Übel sowas. Nicht jeder Interessent überprüft ja vorab ob es sich um eine freie Domain handelt auf die er bietet, schon gar nicht über eine Handelsplattform wo man annehmen sollte das dort so etwas nicht möglich ist.


@ Karin,

mein Aussage bezieht sich konkret auf solche Domains die sich noch in einer Versteigerung befinden, wie in diesem Fall. Weshalb ich ja auch hier nochmal nach dem Status angefragt habe.

Domainmeister bietet hier verschiedene Domains an, die sich in einer Versteigerung befinden, u.a. die Domain: "jobsmarket24.de" die mit 99 € in einer Auktion angeboten wurde, die noch ein paar Tage dauert und heute bei 100,23 € steht.

SEDO bietet diese Domain ohne Überprüfung der Verfügbarkeit und ohne Zustimmung des Domaninhabers an Dritte zum Verkauf an, was ja nicht erlaubt ist !

Zumal diese Domain auch in dieser Auktion von einem Bieter erworben werden kann, der sie gar nicht an SEDO weiter veräußern will.
Auch kann es ja passieren das ein weit höherer Preis wie von 1.000 € bzw von 1.190 € (bei DD24) auf der Auktion erzielt wird. Zum Beispiel 2.000 €, dann müsste ja SEDO wenn ein Käufer bei DD24 1.190 € gezahlt hat, den Differenzbetrag von mindestens 810 € + Gewinn den der neue Domaininhaber erzielen will,...erstatten. Was wohl nicht das Ziel von SEDO sein kann.


DAN hat den großen Nachteil, das man dort, im Gegensatz zu SEDO, keine Inhaberprüfung bei Einstellung der Domains vornimmt !
Das weckt wie man leider feststellen muss bei einigen Domanern "kriminelle Energien", die so weit gehen, das hunderte von Domains von diesen Dealern angeboten werden, die nicht registriert wurden !
Was natürlich zum Nachteil aller anderen ist, die brav ihre Reg-Gebühren entrichten. Beworbene mögliche Kauf-Interessenten landen dann auf Seiten, wo unregistrierte Domains mit angeführt werden und erwerben u.U. auch noch solche.
D.h. ohne Werbe- und sonstige Kosten machen dann solche "Parasiten" ihre Geschäfte !

DAN selbst kannte diese Geschäfte, lt. Mitteilung, gar nicht. Hat zwar ein paar "Kriminelle" angemahnt, wie anzunehmen ist, weil sie jetzt dort unter anderen Namen ihr Unwesen weiter betreiben.
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.
 
@ Georg,

?

@ Karin,

mein Aussage bezieht sich konkret auf solche Domains die sich noch in einer Versteigerung befinden, wie in diesem Fall. Weshalb ich ja auch hier nochmal nach dem Status angefragt habe.

Domainmeister bietet hier verschiedene Domains an, die sich in einer Versteigerung befinden, u.a. die Domain: "jobsmarket24.de" die mit 99 € in einer Auktion angeboten wurde, die noch ein paar Tage dauert und heute bei 100,23 € steht.

SEDO bietet diese Domain ohne Überprüfung der Verfügbarkeit und ohne Zustimmung des Domaninhabers an Dritte zum Verkauf an, was ja nicht erlaubt ist !


Du fragtest zuvor :

...und wer bietet dann diese Domain bei SEDO für 1.000 € und bei DD24 für 1190,20 € an, ...ist das auch eure "Meisterei" ?


Domainmeister schreibt Dir darauf:

:
bei Sedo ja, hab schon gelöscht, bei DD24 kann es nicht sein, höchstwahrscheinlich ein Felhler


So wie ich das sehe stand die Domain, parallel zur GoDaddy Auktion, für 1000 EUR zum Sofortkauf bei Sedo. Durch den Sofortkauf Preis bei Sedo wird sie auch bei DD24 als "Verfügbar im Aftermarket" mit dem Sofortkaufpreis (+ MwSt.) angezeigt. Domainmeister löscht aufgrund Deines Hinweises die Domain nun bei Sedo = sie steht dann auch nur noch als "Vergeben" bei DD24. Gleiches wäre der Fall, wenn der Preis von "Sofortkauf" auf "Verhandlungsbasis" geändert worden wäre.

Hier geht es doch schlichtweg um das doppelte Einstellen einer Domain, die bei Sedo zum Sofortkauf Preis eingestellt war und gleichzeitig bei Godaddy ?


Was hat denn Sedo damit zu tun in der Form, dass diese von Sedo "ohne Überprüfung der Verfügbarkeit und ohne Zustimmung des Domaninhabers an Dritte zum Verkauf angeboten werden" , und vor allem damit:

Auch kann es ja passieren das ein weit höherer Preis wie von 1.000 € bzw von 1.190 € (bei DD24) auf der Auktion erzielt wird. Zum Beispiel 2.000 €, dann müsste ja SEDO wenn ein Käufer bei DD24 1.190 € gezahlt hat, den Differenzbetrag von mindestens 810 € + Gewinn den der neue Domaininhaber erzielen will,...erstatten.

Es liegt doch in der Verantwortung des Verkäufers / Domaininhabers dafür Sorge zu tragen, dass man seine Domains nicht zum Sofortkauf Preis bei Anbieter A einträgt und gleichzeitig eine Auktion bei Anbieter B startet ?

😳


Über das Thema Dan hatten wir beide an anderer Stelle ja schon mal diskutiert. Solange Dan keine Inhaberüberprüfung vornimmt beim Einstellen sind solchen Machenschaften leider Tür und Tor geöffnet.


Lieben Gruß,

Karin
 
@ Georg,

?




Du fragtest zuvor :




Domainmeister schreibt Dir darauf:




So wie ich das sehe stand die Domain, parallel zur GoDaddy Auktion, für 1000 EUR zum Sofortkauf bei Sedo. Durch den Sofortkauf Preis bei Sedo wird sie auch bei DD24 als "Verfügbar im Aftermarket" mit dem Sofortkaufpreis (+ MwSt.) angezeigt. Domainmeister löscht aufgrund Deines Hinweises die Domain nun bei Sedo = sie steht dann auch nur noch als "Vergeben" bei DD24. Gleiches wäre der Fall, wenn der Preis von "Sofortkauf" auf "Verhandlungsbasis" geändert worden wäre.

Hier geht es doch schlichtweg um das doppelte Einstellen einer Domain, die bei Sedo zum Sofortkauf Preis eingestellt war und gleichzeitig bei Godaddy ?


Was hat denn Sedo damit zu tun in der Form, dass diese von Sedo "ohne Überprüfung der Verfügbarkeit und ohne Zustimmung des Domaninhabers an Dritte zum Verkauf angeboten werden" , und vor allem damit:



Es liegt doch in der Verantwortung des Verkäufers / Domaininhabers dafür Sorge zu tragen, dass man seine Domains nicht zum Sofortkauf Preis bei Anbieter A einträgt und gleichzeitig eine Auktion bei Anbieter B startet ?

😳


Über das Thema Dan hatten wir beide an anderer Stelle ja schon mal diskutiert. Solange Dan keine Inhaberüberprüfung vornimmt beim Einstellen sind solchen Machenschaften leider Tür und Tor geöffnet.


Lieben Gruß,

Karin

Danke für Dein Nachhaken bei @Georg. Das konnte ich nämlich auch nicht richtig nachvollziehen. :unsure:

Nur bei Deinem letzten Punkt, verstehe ich nicht, warum DAN nicht einfach hingeht und jede eingestellte Domain daraufhin testet, ob sie registriert ist oder nicht - Dann wäre das Problem doch gelöst.
 
@ Georg,

?




Du fragtest zuvor :




Domainmeister schreibt Dir darauf:




So wie ich das sehe stand die Domain, parallel zur GoDaddy Auktion, für 1000 EUR zum Sofortkauf bei Sedo. Durch den Sofortkauf Preis bei Sedo wird sie auch bei DD24 als "Verfügbar im Aftermarket" mit dem Sofortkaufpreis (+ MwSt.) angezeigt. Domainmeister löscht aufgrund Deines Hinweises die Domain nun bei Sedo = sie steht dann auch nur noch als "Vergeben" bei DD24. Gleiches wäre der Fall, wenn der Preis von "Sofortkauf" auf "Verhandlungsbasis" geändert worden wäre.

Hier geht es doch schlichtweg um das doppelte Einstellen einer Domain, die bei Sedo zum Sofortkauf Preis eingestellt war und gleichzeitig bei Godaddy ?


Was hat denn Sedo damit zu tun in der Form, dass diese von Sedo "ohne Überprüfung der Verfügbarkeit und ohne Zustimmung des Domaninhabers an Dritte zum Verkauf angeboten werden" , und vor allem damit:



Es liegt doch in der Verantwortung des Verkäufers / Domaininhabers dafür Sorge zu tragen, dass man seine Domains nicht zum Sofortkauf Preis bei Anbieter A einträgt und gleichzeitig eine Auktion bei Anbieter B startet ?

😳


Über das Thema Dan hatten wir beide an anderer Stelle ja schon mal diskutiert. Solange Dan keine Inhaberüberprüfung vornimmt beim Einstellen sind solchen Machenschaften leider Tür und Tor geöffnet.


Lieben Gruß,

Karin


@ Karin

wie mitgeteilt wurde von mir festgestellt, das diese Domain zur gleichen Zeit

1. Bei Go Daddy in einer Auktion unter 100 € angeboten wurde
2. Bei SEDO für 1.000 €
3. Bei DD24 für 1.190 € mit dem Hinweis "Verfügbar" im Aftermarket !

Wenn also jemand bei DD24 für diese Domain 1.190 € bezahlt hat und dann DD24 diese Domain nicht liefern kann, weil diese Domain gar nicht wie schriftlich verbindlich bestätigt wurde, "verfügbar" ist, dann haftet im Außenverhältnis "DD24", nicht aber direkt die Domain-Eigentümerin.
Im Innenverhältnis stellt dann DD24 an SEDO eine Forderung. Und wenn die Domain-Eigentümerin fehlerhaft gehandelt hat, stellt SEDO Schadensersatz an diese Person, wenn diese Forderung berechtigt ist. ;)

Entspannten Gruß
Georg
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Danke für Dein Nachhaken bei @Georg. Das konnte ich nämlich auch nicht richtig nachvollziehen. :unsure:

Nur bei Deinem letzten Punkt, verstehe ich nicht, warum DAN nicht einfach hingeht und jede eingestellte Domain daraufhin testet, ob sie registriert ist oder nicht - Dann wäre das Problem doch gelöst.


DAN will zwar das Problem lösen, wie mir mehrfach mitgeteilt wurde. Es ist aber nicht so einfach wegen der Blockchaintechnologie und der Erfassung/Kontrolle die man noch einrichten muss/müsste.
 
DAN bräuchte doch nur einmalig vor jeder Eintragung zu schauen, ob die Domain registriert ist. Das hat mit Blockchain doch gar nichts zu tun. Vielleicht haben die auch noch was Größeres vor.
 
DAN bräuchte doch nur einmalig vor jeder Eintragung zu schauen, ob die Domain registriert ist. Das hat mit Blockchain doch gar nichts zu tun. Vielleicht haben die auch noch was Größeres vor.
Ich hatte DAN vorgeschlagen, das man doch nur die Reg.-Bestätigung zuzumailen brauch, dann ist die Domain-Anmeldung doch schon verifziert und eintragbar.
Aber es hakt noch irgendwie und -wo, zumal ich auch noch den Tipp gegeben habe, das man doch verschiedene Auktionen durchführen sollte, damit da noch mehr Freude aufkommen kann !:)(y)
.
 
@ Karin

wie mitgeteilt wurde von mir festgestellt, das diese Domain zur gleichen Zeit

1. Bei Go Daddy in einer Auktion unter 100 € angeboten wurde
2. Bei SEDO für 1.000 €
3. Bei DD24 für 1.190 € mit dem Hinweis "Verfügbar" im Aftermarket !

Wenn also jemand bei DD24 für diese Domain 1.190 € bezahlt hat und dann DD24 diese Domain nicht liefern kann, weil diese Domain gar nicht wie schriftlich verbindlich bestätigt wurde, "verfügbar" ist, dann haftet im Außenverhältnis "DD24", nicht aber direkt die Domain-Eigentümerin.
Im Innenverhältnis stellt dann DD24 an SEDO eine Forderung. Und wenn die Domain-Eigentümerin fehlerhaft gehandelt hat, stellt SEDO Schadensersatz an diese Person, wenn diese Forderung berechtigt ist. ;)

Entspannten Gruß
Georg


Zu Punkt 1, 2 und 3 habe ich Dir ja bereits aufklärende Zeilen geschrieben.

Die Frage bzgl. der Haftung ist doch die:

Sobald, und solange, ich als Verkäufer eine Domain zum Sofortkauf Preis anbiete bestätige ich auch verbindlich, dass diese Domain zu eben diesem Preis "verfügbar" ist. Diese Verbindlichkeit und Korrektheit des Angebots (das ich auch "liefern" kann) besteht meinerseits gegenüber Sedo, oder sonstigen Plattformen, wo ich eine Domain zu eben dieser Option einstelle. Bei DD24 ist aufgrund meiner bei Sedo gemachten Verkaufsoption dann ersichtlich : "Verfügbar auf dem Aftermarket zum Preis von xyz". Was auch richtig ist, möchte ich das nicht, oder ist dem nicht so, dann muss ich dass ändern und statt dem Sofortkauf Preis Verhandlungsbasis auswählen. Dies hat zur Folge, dass die Domain nicht mehr "sofort gekauft" werden kann, weder auf dieser Plattform, noch bei dessen evt. angeschlossenen Partnern /Partnerplattformen.

Wenn ich als Domaininhaber eine Sofortkauf Domain, an dessen Verbindlichkeit des Angebots ich gebunden bin, auch in Bezug auf die Verfügbarkeit dessen auf der jeweiligen Plattform, dann in eine Auktion einer weitern Plattform einstelle und sie erhält Gebote, während ich parallel dazu auch jedem die Möglichkeit gebe über einen anderen Weg per "Sofortkauf" zu kaufen, dann habe ich als Verkäufer das zu verantworten, wenn es dann über die beiden Verkaufswege auch zwei Käufer gibt. In der Lieferpflicht bin ich, nicht die Plattform.

Oder wer sollte die Möglichkeit der Kaufoption (und Verfügbarkeit) ändern, außer der Domaininhaber selbst... ?

Ich beziehe mich jetzt nicht darauf, dass eine Sofortkauf Möglichkeit bestehen bleibt, obwohl (!) der Verkäufer dies z.B. auf "Verhandlungsbasis" geändert hat und es aufgrund dessen zu einem Problem mit einem doppelten Verkauf kommt. Das ist sicher was anderes, habe ich jedenfalls so noch nie mitbekommen, dass dies schon mal passiert sein soll. In den meisten Fällen ist es doch eher so, dass der Verkäufer es schlichtweg vergessen hat und die Domain dann doppelt verkauft wird.


Zu Dan:

japp, scheint nicht.... sehr einfach zu sein. ;-) Bis dahin kaufe ich aber lieber über Sedo, es gibt dort zwar auch genug Dinge die man berechtigterweise kritisieren kann, aber ich erspare mir idR und gewohnheitsgemäß dann doch das vorherige gezielte Abfragen, ob ich ggf. eine noch freie Domain kaufe. ;-) Womit ich bei Dan ja definitiv rechnen MUSS, da dieses Tor (noch) jedem "Verkäufer" der es darauf anlegt weit offen steht.


Lieben Gruß,

Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz konkret:


2b. Sekundärmarkt-Domainnamen

  1. Der Registrar kann nicht garantieren, dass der Sekundärmarktname zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch den Kunden noch verfügbar ist, kein höheres Gebot eingeht, bzw. der Verkäufer berechtigt ist, den Domainnamen zu veräußern. Der Kunde stimmt zu, dass der Registrar nicht ausführbare Bestellungen storniert und dem Kunden den gezahlten Betrag auf seinem Kundenkonto gutschreibt, sowie unrechtmäßige Transfers rückabwickelt.


Hier nachzulesen:

https://www.domaindiscount24.com/de/rechtliches/vereinbarung-ueber-domainregistrierung



Wie also kommst Du darauf ? :

Im Innenverhältnis stellt dann DD24 an SEDO eine Forderung. Und wenn die Domain-Eigentümerin fehlerhaft gehandelt hat, stellt SEDO Schadensersatz an diese Person, wenn diese Forderung berechtigt ist. ;)



Lieben Gruß,

Karin
 
Ganz konkret:


2b. Sekundärmarkt-Domainnamen

  1. Der Registrar kann nicht garantieren, dass der Sekundärmarktname zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch den Kunden noch verfügbar ist, kein höheres Gebot eingeht, bzw. der Verkäufer berechtigt ist, den Domainnamen zu veräußern. Der Kunde stimmt zu, dass der Registrar nicht ausführbare Bestellungen storniert und dem Kunden den gezahlten Betrag auf seinem Kundenkonto gutschreibt, sowie unrechtmäßige Transfers rückabwickelt.


Hier nachzulesen:

https://www.domaindiscount24.com/de/rechtliches/vereinbarung-ueber-domainregistrierung



Wie also kommst Du darauf ? :





Lieben Gruß,

Karin
Möchte nichts hierzu beitragen, sondern Dich begrüßen!

Mauri
 
Ja, das weiß ich. :giggle:

Ich war nur etwas verwirrt, weil wir zwei uns hier im Forum doch zurückliegend schon begrüßt hatten. :) In einem anderen Thread, sowie per PN.
 
Ganz konkret:


2b. Sekundärmarkt-Domainnamen

  1. Der Registrar kann nicht garantieren, dass der Sekundärmarktname zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch den Kunden noch verfügbar ist, kein höheres Gebot eingeht, bzw. der Verkäufer berechtigt ist, den Domainnamen zu veräußern. Der Kunde stimmt zu, dass der Registrar nicht ausführbare Bestellungen storniert und dem Kunden den gezahlten Betrag auf seinem Kundenkonto gutschreibt, sowie unrechtmäßige Transfers rückabwickelt.


Hier nachzulesen:

https://www.domaindiscount24.com/de/rechtliches/vereinbarung-ueber-domainregistrierung



Wie also kommst Du darauf ? :





Lieben Gruß,

Karin



@Karin

...das eine Domain nicht zeitgleich in eine Auktion gestellt und als Sofortkauf angepriesen werden darf, ist ja allgemein bekannt.

Darum ging es aber auch nicht bei meinen Ausführungen, sondern darum wie schon mitgeteilt, das
1. DD ... mit dem Hinweis "Verfügbar" im Aftermarket für 1.190,20 € diese Domain angeboten hat
und
2. Das DD dann auf direkte Anfrage diese "Verfügbarkeit" nochmals per Mail bestätigt hat.


Der Käufer der bei DD für diese Domain 1.190,20 € abdrücken würde, steht auch nur in einer Geschäftsbeziehung zu DD,
nicht aber zu SEDO oder zu der Domaineigentümerin.

Die Domain-Eigentümerin steht nur in einem Geschäftsverhältnis zu SEDO nicht aber zu DD, noch zu dem möglichen Erwerber über DD.

Deswegen ist der Auszug aus den AGB´s (2.b/1) von DD hierfür auch nicht anwendbar, zumal DD ja ein zweites mal quasi die Verfügbarkeit verbindlich bestätigt hat.

In den AGB´s eines Unternehmers "werden ja vorrangig die Interessen" des Verkäufers vertreten, nicht aber des Käufers.
Die Rechte von einem Käufer/Domainer werden von unserem Rechtsstaat + der EU vorgegeben, welche ja auch im BGB fixiert sind
und durch die lfd Rechtsprechung aktualisiert werden.

Eine Firma kann zwar vieles in ihren AGB´s schreiben, ob diese Bedingungen dann aber rechtskonfrom sind, ist eine viel andere Sache,
was ja auch Gerichte desöfteren bestätigen !

AGB´s sind also anfechtbar und verkörpern auf keinen Fall alle Rechte des Käufers, das sollte hierbei beachtet werden.
Und das gerade in den AGB´s bei manchen Anbieter/Verkäufer/Vermittler im Domainmarkt Korrekturen vorgenommen werden sollten/müssten,
ist auch Fakt, leider !;)


Frischen Domainer-Gruß

Georg


.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Georg,


vorab, Dein eigentliches "Problem" war dieses:

Demnach würde SEDO Domains anbieten, die von SEDO nicht registriert wurden bzw. von deren "Strohmänner" ?

Kaum zu glauben, aber solche "Schein-Angebote" sind schon mehrfach zu beobachten gewesen !


"Ähnliches Geschäftsmodell" mit nicht registrierten Domains wird ja bei Dan von ganz cleveren Domainer dort gezielt angeboten !(n)


Du schreibst:

Darum ging es aber auch nicht bei meinen Ausführungen, sondern darum wie schon mitgeteilt, das
1. DD ... mit dem Hinweis "Verfügbar" im Aftermarket für 1.190,20 € diese Domain angeboten hat
und
2. Das DD dann auf direkte Anfrage diese "Verfügbarkeit" nochmals per Mail bestätigt hat.


1.) Was bis zu dem Zeitpunkt auch der Fall gewesen sein dürfte, bis Domainmeister dies geändert hat. Konkret, er hat jobsmarkt24.de bei Sedo gelöscht, somit war auch der Sofortkauf Preis bei DD24 weg = nicht mehr verfügbar.

Im Grund kannst Du das Ganze hier endlos fortsetzen, z.B. was wäre, wenn sich die Domain parallel in 2, 3 oder 4 Warenkörben befunden hätte und gekauft worden wäre bei angeschlossenen Sedo-Partnern. Z.B. über U-D, wo ein Sofortkauf Preis ja auch solange ersichtlich ist, bis dies vom Domaininhaber geändert wird, oder bis der Inhaber die Domain selbst bei Sedo löscht (falls anderweitig verkauft) oder aber die Domain über Sedo verkauft wird, womit sie automatisch aus dem Angebot raus ist.


2.) DD24 hat die Verfügbarkeit verbindlich (!) bestätigt, nachdem (!) der Sofortkauf Preis weg war... ?


Komisch, denn laut AGB:

  1. Der Registrar kann nicht garantieren, dass der Sekundärmarktname zum Zeitpunkt des Eingangs der Zahlung durch den Kunden noch verfügbar ist, kein höheres Gebot eingeht, bzw. der Verkäufer berechtigt ist, den Domainnamen zu veräußern. Der Kunde stimmt zu, dass der Registrar nicht ausführbare Bestellungen storniert und dem Kunden den gezahlten Betrag auf seinem Kundenkonto gutschreibt, sowie unrechtmäßige Transfers rückabwickelt.


Der Käufer der bei DD für diese Domain 1.190,20 € abdrücken würde, steht auch nur in einer Geschäftsbeziehung zu DD,
nicht aber zu SEDO oder zu der Domaineigentümerin.

Die Domain-Eigentümerin steht nur in einem Geschäftsverhältnis zu SEDO nicht aber zu DD, noch zu dem möglichen Erwerber über DD.

Deswegen ist der Auszug aus den AGB´s (2.b/1) von DD hierfür auch nicht anwendbar, zumal DD ja ein zweites mal quasi die Verfügbarkeit verbindlich bestätigt hat.

Und die Geschäftsbeziehung des Käufers zu DD24 ist klar in den AGB verankert....



Eine Firma kann zwar vieles in ihren AGB´s schreiben, ob diese Bedingungen dann aber rechtskonfrom sind, ist eine viel andere Sache,
was ja auch Gerichte desöfteren bestätigen !

Dann bleibt einfach mal abzuwarten, wie ein Gericht in einem solchen Fall entscheiden würde. :)


Lieben Gruß,

Karin
 
Hallo Karin,

...ich will das mal kurz auf den Punkt bringen, wenn man von einem Verkäufer/Vermittler bezüglich einer konkreten Anfrage per Mail,
von ihm danach schriftlich bestätigt bekommt das ein spezielles Angebot (diese Domain) verfügbar ist, dann schaltet er damit seine eigene AGB´s wie: 2.b/1. aus!

Gruß
Georg
 

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