Rechnung bei Verkauf über DAN

1) Die Domain wird auf Käufer übertragen => Hohes Risiko für Verkäufer

2) Die Domain wird auf z.B. DAN oder irgendein Treuhandkonto (z.B. Escrow.com) übertragen => Risiko, dass DAN oder eben ESCROW insolvent wird (eher unwahrscheinlich, aber möglich) besteht natürlich. Das Risiko ist aber sehr minimal. Zudem bleibt man ja trotzdem Eigentümer der Domain und in den Verträgen ist es dann eideutig geregelt. Bist die Domain zu 100% vom Käufer abbezahlt ist, bleibt sie das Eigentum des Verkäufers, auch wenn sie von DAN/ESCROW als Treuhandanbieter verwaltet wird.

3) Die Domain bleibt beim Verkäufer => Hohes Risiko für Käufer

Also, für mich ist die Variante Nr.2 die Beste. 🤷‍♂️
Da bin ich ganz bei dir. Allerdings kenne ich die Vertragsgestaltung nicht da ich diese Dienstleistung nicht über Dritte mit anbiete und kann auch nichts darüber sagen in wie weit diese im Fall der Fälle Bestand haben. Wenn es letztlich um Vermögenswerte geht könnte es eventuell doch plötzlich nicht mehr so einfach sein.
 
In den Nutzungsbedingungen von DAN steht unter 3.7:
3.7 If the Provider and the Transferee have agreed on a Domain Name Price in a Lease to Own Agreement or Rental Agreement, the Parties shall enter into a Lease to Own Agreement or Rental Agreement [...] While the Lease to Own Agreement is in effect, the Contractor maintains the domain name on behalf of the Provider and Transferee. [...]
Ich lese es so, dass die Domain bei DAN bleibt, bis sie bezahlt ist.

Habe das Modell für alle Domains aktiviert und berichte von den Erfahrungen, falls ein Käufer den Ratenkauf nutzt.
 

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