Kleine Frage an die Rechtskundigen unter Euch:
Ausgangslage:
Ich habe dieses Jahr etwa 200 Domains mit Trending Keywords bei Namecheap registriert. Überwiegend .de-Domains und ein paar wenige .com/.net/.org/.eu/.ai
Ich bin Angestellter und betrachte das ganze als Hobby. Es ist nicht geplant, das Portfolio großartig auszubauen oder Domainhandel zum Hauptjob zu machen. Ich erhoffe mir eine einstellige Zahl an Verkäufen pro Jahr und einen Gesamtumsatz im Bereich XXXX.
Seht ihr bei dieser Ausgangslage eine Möglichkeit, die Domainverkäufe noch privat abzuwickeln?
In einigen Beiträgen werden Portfolios von 20+ Domains als Übergangsgrenze zum gewerblichen Handel genannt. D.h. es ist tatsächlich irrelevant, dass ich - wenn überhaupt - nur eine Handvoll im Jahr verkaufe, weil es vielmehr darauf ankommt, wie viele ich besitze bzw. zum Verkauf stelle (?)
Wie würde es sich z.B. verhalten, wenn ich aus meinem Portfolio lediglich ein Dutzend Domains öffentlich zum Verkauf anbiete - würde dann die Gewerbepflicht entfallen?
Antworten gerne auch per PN, wenn sich der ein oder andere hierzu lieber privat äußern möchte
Ausgangslage:
Ich habe dieses Jahr etwa 200 Domains mit Trending Keywords bei Namecheap registriert. Überwiegend .de-Domains und ein paar wenige .com/.net/.org/.eu/.ai
Ich bin Angestellter und betrachte das ganze als Hobby. Es ist nicht geplant, das Portfolio großartig auszubauen oder Domainhandel zum Hauptjob zu machen. Ich erhoffe mir eine einstellige Zahl an Verkäufen pro Jahr und einen Gesamtumsatz im Bereich XXXX.
Seht ihr bei dieser Ausgangslage eine Möglichkeit, die Domainverkäufe noch privat abzuwickeln?
In einigen Beiträgen werden Portfolios von 20+ Domains als Übergangsgrenze zum gewerblichen Handel genannt. D.h. es ist tatsächlich irrelevant, dass ich - wenn überhaupt - nur eine Handvoll im Jahr verkaufe, weil es vielmehr darauf ankommt, wie viele ich besitze bzw. zum Verkauf stelle (?)
Wie würde es sich z.B. verhalten, wenn ich aus meinem Portfolio lediglich ein Dutzend Domains öffentlich zum Verkauf anbiete - würde dann die Gewerbepflicht entfallen?
Antworten gerne auch per PN, wenn sich der ein oder andere hierzu lieber privat äußern möchte
