Hallo,
ich hätte noch mal eine steuerrechtliche Frage zum Domainverkauf.
Mir ist bewusst, dass die Antworten hier im Forum keine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen können. Leider kann ich meinen Steuerberater aktuell nur sehr schwer erreichen. Er ist extrem durch die Corona Hilfszahlungen eingebunden. Daher würde ich mir hier eine erste Einschätzung wünschen.
Ich habe mir in 2018 und 2019 paar Domains gekauft. Wollte die Projekte eigentlich projektieren. Allerdings ist dann ein anderes Projekt erfolgreich geworden und da kümmere ich mich nun zeitlich voll. Zudem habe ich noch Kunden in der Online-Marketing Beratung.
Ich habe die Domains deutlich zu teuer gekauft, aber damals haben sie gut zu meinen Plänen gepasst. Durch paar Umstände ist auch das SV des Keys der Keyworddomain gesunken.
Kurz und knapp, die Domain kann ich vielleicht noch für 10 - 20% vom Einkaufswert weiter verkaufen.
Ich bin Einzelunternehmer. Ermittle meinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung.
Beispiel: Domain in 2018 für 10.000€ gekauft. In 2020 für 2.000 Euro verkauft. Kann ich diesen Verlust dann gegenüber dem FA geltend machen? Oder gibt es da bei Domains eine Ausnahme?
Herzlichen Dank und liebe Grüße!
ich hätte noch mal eine steuerrechtliche Frage zum Domainverkauf.
Mir ist bewusst, dass die Antworten hier im Forum keine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen können. Leider kann ich meinen Steuerberater aktuell nur sehr schwer erreichen. Er ist extrem durch die Corona Hilfszahlungen eingebunden. Daher würde ich mir hier eine erste Einschätzung wünschen.
Ich habe mir in 2018 und 2019 paar Domains gekauft. Wollte die Projekte eigentlich projektieren. Allerdings ist dann ein anderes Projekt erfolgreich geworden und da kümmere ich mich nun zeitlich voll. Zudem habe ich noch Kunden in der Online-Marketing Beratung.
Ich habe die Domains deutlich zu teuer gekauft, aber damals haben sie gut zu meinen Plänen gepasst. Durch paar Umstände ist auch das SV des Keys der Keyworddomain gesunken.
Kurz und knapp, die Domain kann ich vielleicht noch für 10 - 20% vom Einkaufswert weiter verkaufen.
Ich bin Einzelunternehmer. Ermittle meinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung.
Beispiel: Domain in 2018 für 10.000€ gekauft. In 2020 für 2.000 Euro verkauft. Kann ich diesen Verlust dann gegenüber dem FA geltend machen? Oder gibt es da bei Domains eine Ausnahme?
Herzlichen Dank und liebe Grüße!