Domains mit Verlust verkaufen - Steuer?

David91

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Hallo,

ich hätte noch mal eine steuerrechtliche Frage zum Domainverkauf.

Mir ist bewusst, dass die Antworten hier im Forum keine Beratung durch einen Steuerberater ersetzen können. Leider kann ich meinen Steuerberater aktuell nur sehr schwer erreichen. Er ist extrem durch die Corona Hilfszahlungen eingebunden. Daher würde ich mir hier eine erste Einschätzung wünschen.

Ich habe mir in 2018 und 2019 paar Domains gekauft. Wollte die Projekte eigentlich projektieren. Allerdings ist dann ein anderes Projekt erfolgreich geworden und da kümmere ich mich nun zeitlich voll. Zudem habe ich noch Kunden in der Online-Marketing Beratung.

Ich habe die Domains deutlich zu teuer gekauft, aber damals haben sie gut zu meinen Plänen gepasst. Durch paar Umstände ist auch das SV des Keys der Keyworddomain gesunken.

Kurz und knapp, die Domain kann ich vielleicht noch für 10 - 20% vom Einkaufswert weiter verkaufen.

Ich bin Einzelunternehmer. Ermittle meinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung.

Beispiel: Domain in 2018 für 10.000€ gekauft. In 2020 für 2.000 Euro verkauft. Kann ich diesen Verlust dann gegenüber dem FA geltend machen? Oder gibt es da bei Domains eine Ausnahme?

Herzlichen Dank und liebe Grüße!
 
Hallo,

wie du schon selbst geschrieben hast, kann dir nur ein / dein Steuerberater verbindliche Auskünfte geben.

Meines Wissens wird bei der EinnahmenÜberschussRechnung EÜR der Gewinn / Verlust in dem Jahr fällig, wo er
entstanden ist. In deinem geschilderten Fall, hat die Domain im Jahr 2018 deinen Gewinn um die Anschaffung von
10.000 Euro reduziert, Dein Verkauf in 2020 in Höhe von 2.000 Euro wird komplett als Gewinn angerechnet.
Was du noch machen kannst, ist Ausgaben in 2020 tätigen, um den Gewinn zu schmälern.

Um welche Domains geht es denn, die innerhalb von 2 Jahren so an Wert verlieren bzw. das SV der Keys so rapide sinkt.
Gerne auch per PN, wenn nichts dagegen spricht.

Dies ist keine Steuerberatung, nur meine Ausführung.

Anbei noch ein Link für ausführliche aktuelle Informationen ( 08 / 2020 ) ---> H I E R
 
Hatten wir die Frage nicht schon einmal hier ?

Das eine Domain innerhalb von 2 Jahren 80-90% des Wertes verliert, kommt mir auch etwas komisch vor und das wird vielleicht auch das Finanzamt interessieren, warum das so ist.
 
Meines Wissens wird bei der EinnahmenÜberschussRechnung EÜR der Gewinn / Verlust in dem Jahr fällig, wo er
entstanden ist. In deinem geschilderten Fall, hat die Domain im Jahr 2018 deinen Gewinn um die Anschaffung von
10.000 Euro reduziert, Dein Verkauf in 2020 in Höhe von 2.000 Euro wird komplett als Gewinn angerechnet.
So ist es, richtig erklärt, auch wenn ich kein STB bin (...aber immerhin 25 Jahre als Finanzbuchhalter in verschiedenen Finance Bereichen tätig gewesen bin).
 
Vielen herzlichen Dank für die Antwort.

Erst mal kurz bezüglich dem enormen Wertverlust. Spontan fallen mir da 10 Gründe ein....

- Schlecht eingekauft, Domain überbewertet
- Domain hat für ein geplantes Projekt eine große Bedeutung. Projekt wird aber später eingestellt. Domain wird nicht mehr gebraucht....
- TLD für ein Land gekauft in dem sich die Nische plötzlich nicht mehr monetarisieren lässt aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen etc.
- Corona, Leute wollen gerade weniger investieren, manche Endungen haben enorm an Wert verloren
Ein Mix aus allem etc.

Noch mal eine Frage wegen der Absetzbarkeit:

Domains sind laut BFH ein „Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens“. Die Kosten für den Erwerb stellen zwar eine Betriebsausgabe dar, sie sind jedoch erst im Zeitpunkt der Veräußerung oder Entnahme der Domain gewinnmindernd vom Veräußerungspreis oder Entnahmewert abzusetzen.

Wenn ich euch richtig verstehe, wäre es so. Ich kaufe eine Domain in 2018 für 10.000 Euro und das mindert dann direkt in 2018 den Gewinn.

Normalerweise lassen sich Anschaffungen für das Unternehmen als Betriebsausgaben absetzen, aber nicht im Falle einer Domain, da sie kein Wirtschaftsgut darstellt, was einer Abnutzung unterliegt. Eine Domain ist laut geltendem Recht ein nicht abnutzbares immaterielles Wirtschaftgut und man den den Kauf einer Domain somit nicht von der Steuer absetzen.

Wenn ich mir die beiden Zitate von mir anschaue, kann ich aber eine Domain eben nicht direkt absetzen? Sondern ich verstehe es wie folgt: Ich kaufe Domain in 2018 für 10.000 Euro. 2020 verkaufe ich die Domain für 3000 Euro. So hätte ich dann in 2020 einen Verlust von 7000 Euro realisiert?

Danke euch!
 
Richtig ist bei Kleinunternehmern nach der EinnahmenÜberschussRechnung EÜR, dass in

- 2018 der Domainkauf von 10.000 Euro den Gewinn in 2018 schmälert
- 2020 der Domainverkauf von 3.000 Euro den Gewinn in 2020 steigert.

Die Differenz von 7.000 Euro spielt für die EÜR keine Rolle. Das ist unternehmerisches Risiko.
Steuerlich kannst du diese nicht direkt irgendwie in Abzug bringen.
 
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Domains um "nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter", die nicht in die EÜR verrechnet werden dürfen. Erst wenn die Domain verkauft oder gelöscht wird, kann ein Verlust abgeschrieben werden. So lange du die Domain besitzt, wird sie in Höhe des Anschaffungswerts zum Betriebsvermögen gerechnet.

Das ist vergleichbar z.B. mit einem Wertpapier, das du für deine Firma kaufst. Der Kauf kann ja auch nicht gegen die Einnahmen verrechnet werden, denn das Wertpapier hat ja einen Gegenwert. Wenn Du verkaufst, kannst Du den Gewinn oder Verlust aber verrechnen.

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass

- 2018 der Domainkauf von 10.000 Euro den Gewinn nicht beeinflusst
- Du 2020 mit dem Domainverkauf von 3.000 Euro einen Verlust von 7.000 Euro realisierst. Die Domain wird in der EÜR verrechnet und aus dem Betriebsvermögen gestrichen.

Dass eine Domain innerhalb von 2 Jahren 80-90% des Wertes verlieren kann, ist für mich logisch. Die An- und Verkaufspreise von Domains bei Händlern sind ja oft bei Faktor 10 oder höher. Und wenn Du nicht gerade einen passenden Endkunden findest (was bei vielen Domains auf die Schnelle fast unmöglich ist), bleibt dir ja nur die Möglichkeit, an Händler zu verkaufen.

Ich bin aber kein Steuerberater und kann dir nur raten, das mit deinem Steuerberater zu besprechen...
 
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Domains um "nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter", die nicht in die EÜR verrechnet werden dürfen. Erst wenn die Domain verkauft oder gelöscht wird, kann ein Verlust abgeschrieben werden. So lange du die Domain besitzt, wird sie in Höhe des Anschaffungswerts zum Betriebsvermögen gerechnet.

...

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass

- 2018 der Domainkauf von 10.000 Euro den Gewinn nicht beeinflusst
- Du 2020 mit dem Domainverkauf von 3.000 Euro einen Verlust von 7.000 Euro realisierst. Die Domain wird in der EÜR verrechnet und aus dem Betriebsvermögen gestrichen.
So würde ich das auch verbuchen.
 
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Domains um "nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter", die nicht in die EÜR verrechnet werden dürfen. Erst wenn die Domain verkauft oder gelöscht wird, kann ein Verlust abgeschrieben werden. So lange du die Domain besitzt, wird sie in Höhe des Anschaffungswerts zum Betriebsvermögen gerechnet.

Das ist vergleichbar z.B. mit einem Wertpapier, das du für deine Firma kaufst. Der Kauf kann ja auch nicht gegen die Einnahmen verrechnet werden, denn das Wertpapier hat ja einen Gegenwert. Wenn Du verkaufst, kannst Du den Gewinn oder Verlust aber verrechnen.

Das bedeutet nach meinem Verständnis, dass

- 2018 der Domainkauf von 10.000 Euro den Gewinn nicht beeinflusst
- Du 2020 mit dem Domainverkauf von 3.000 Euro einen Verlust von 7.000 Euro realisierst. Die Domain wird in der EÜR verrechnet und aus dem Betriebsvermögen gestrichen.

Dass eine Domain innerhalb von 2 Jahren 80-90% des Wertes verlieren kann, ist für mich logisch. Die An- und Verkaufspreise von Domains bei Händlern sind ja oft bei Faktor 10 oder höher. Und wenn Du nicht gerade einen passenden Endkunden findest (was bei vielen Domains auf die Schnelle fast unmöglich ist), bleibt dir ja nur die Möglichkeit, an Händler zu verkaufen.

Ich bin aber kein Steuerberater und kann dir nur raten, das mit deinem Steuerberater zu besprechen...

Vielen herzlichen Dank für die wertvolle Antwort. Ebenfalls Dankeschön natürlich für die weiteren Antworten!

So würde ich das auch sehen. So macht das für mich auch Sinn. Dann habe ich zwar für das Beispiel einen unschönen Verlust, kann aber immerhin die 7k als Betriebsausgabe absetzen. Das würde das Ganze erträglicher machen.....

Natürlich werde ich den Sachverhalt auch mit meinem Steuerberater erörtern. Leider kommt in der Kanzlei aktuell alles zusammen. Corona Hilfen die abgearbeitet werden müssen, Urlaub und Krankentage von Mitarbeitern in der Kanzlei etc. Daher konnte ich auf die schnelle durch den Steuerberater keine hilfreiche Antwort erhalten. Danke an das Forum ;)
 
So würde ich das auch sehen. So macht das für mich auch Sinn. Dann habe ich zwar für das Beispiel einen unschönen Verlust, kann aber immerhin die 7k als Betriebsausgabe absetzen. Das würde das Ganze erträglicher machen.....
Das machst Du doch auch so, wenn auch zeitversetzt.
10k setzt Du in 2018 als Betriebsausgabe ab, 3k verbuchst Du als Verkaufserlös in 2020, damit setzt Du in Summe 7k als Betreibsausgabe und in diesem Fall als Verlust ab, fertig.
 
Nach meinem Verständnis handelt es sich bei Domains um "nicht abnutzbare immaterielle Wirtschaftsgüter", die nicht in die EÜR verrechnet werden dürfen. Erst wenn die Domain verkauft oder gelöscht wird, kann ein Verlust abgeschrieben werden. So lange du die Domain besitzt, wird sie in Höhe des Anschaffungswerts zum Betriebsvermögen gerechnet.
Das ist nicht zwingend richtig, in diesem Fall wird bilanziert.
Bei einem reinen Domainhandel als Gewerbe wird die Domain als reine Handelsware angesehen, der Einkauf wird zum Zeitpunkt des Kaufes als Betriebsausgabe verbucht, der Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt als Verkaufserlös.
Das finde ich auch völlig richtig, zumindest so lange man nicht selber projektiert.
 

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