@MarkenMakler
Es ist wirklich sehr erschreckend wie wenig rechtliche Erfahrung Du im Markenrecht überhaupt hast.
a) Die mehr als 100 Jahre alte Marke Kaufhausmarke "HORTEN" ist ausgelaufen. Zwischenzeitlich wurde eine EU-Marke "MORTEN" von einem Norweger (Morten ist sein Vorname) für die gleichen Klassen eingetragen wie seinerzeit HORTEN. Damit ist HORTEN tot für immer. Über 100 Jahre Tradition - einfach weg. Über 100 Jahre Bekanntheit - einfach weg.
Das erzählst Du auch Deinen Interessenten ? Wenn Du das wirklich machst, wirst Du ziemlich sicher einmal ordentlich auf die Schnauze fallen, denn was Du machst ist nach meiner Ansicht grob fahrlässig was Du für einen Blödsinn erzählst.
Zunächst könnte man gegen die EU-Marke von MORTEN rechtlich im Zuge eines Widerspruchsverfahren aufgrund einer markenmäßigen Benutzung eines Werktitels vorgehen sofern man keine Marke mehr hat. Für ein Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO benötigt man keine ältere eingetragene Marke! Man könnte hier auch auf eine bösgläubige Markenanmeldung beharren.
Auch könnte man im Zuge eines Widerspruchsverfahren die Anmeldung aufgrund eines Bekanntheitsschutzes anfechten. Denn wenn eine Marke 100 Jahre aufgebaut wurde, dann kann man auch sicher nachweisen, dass man hierfür einen Bekanntheitsschutz mit Rechnungen, Werbung, Berichterstattungen, Preise, Auszeichnungen etc. genießt.
Außerdem besteht die Benutzungsschonfrist nur 5 Jahre und danach ist die Unionsmarke HORTEN, sofern sie in einem Widerspruchsverfahren nicht gleich gelöscht wird, komplett angreifbar. Denn dann muss der UM-Inhaber im Zuge einer eingereichten Nichtigkeitsklage nachweisen, dass er die Marke auch tatsächlich mit immens vielen Rechnungen und auch außerhalb von Norwegen tatsächlich verwendet hat. Wenn er das nicht kann, dann wird die Marke wieder gelöscht.
Also Deine Aussage, nur weil jemand eine UM MORTEN angemeldet hat, dass HORTEN tot ist, ist ein absoluter Blödsinn.
Ich kenne mich hier so gut aus, da ich derzeit gerade beim
EUIPO ein Widerspruchsverfahren führe und der Gegner ohne Marke wegen genau dieser Punkte gegen mich vorgeht.
Bei mir wird er aber keine Chance haben, denn meine Erwiderung (Stellungnahme) hat bereits fast 300 (!) Seiten und 1500 Seiten Gegenbeweis-Anlagen.
Wie oft hast Du schon ein Widerspruchsverfahren oder eine Nichtigkeitsklage geführt ? Ich habe in Deutschland eine sehr umfangreiche Nichtigkeitsklage wegen meiner deutschen Marke geführt und habe vollumfänglich diese Nichtigkeitsklage gewonnen obwohl der Gegner mit allen möglichen Tricks versucht hat die Marke zum Fall zu bringen. OK, meine Waren- und Dienstleistungen waren ursprünglich 2 A4 (!) Seiten lang. Aber schlussendlich habe ich die vier relevantesten Dienstleistungen im Bereich von Werbung/Marketing/Datenbanken beweisen können, dass ich diese rechterhaltend benutzt habe.
Also lass bitte die Finger von den Marken und verkaufe Domains oder sonst was. Ein Markenverkauf ist nur was für wirkliche Markenprofis, der Du offenbar nicht bist, denn sonst würdest Du nicht solche weltfremden Behauptungen aufstellen.