Domains mit Marke zu verkaufen: NIKATOR - der Siegreiche

Also nach meiner Ansicht sollte jemand der mit Marken handelt eigentlich ein Fachanwalt für Markenrecht sein. Ich würde gerne wissen was der Kunde hier für Verträge unterschreiben oder AGB akzeptieren musste musste damit sich der MarkenMakler rechtlich frei hält. Sicher kann jeder Marken verkaufen und vermutlich wird der Käufer auch damit zufrieden sein. Wenn es aber vielleicht doch irgendwann rechtliche Probleme geben sollte, fangen dann wohl die Diskussionen an - warum und weshalb ....

Muss man eigentlich als Versicherungsmakler oder Immobilienmakler nicht irgendwelche Ausbildungen nachweisen ? Warum das bei Marken nicht so sein soll verstehe ich eigentlich nicht.

Du hast viele Gerichtsverfahren gewonnen und viele auch verloren. Du sprichst hier aus Erfahrung. Dafür schätzen auch viele (ich auch) Deine Beiträge, weil Theorie ist eine Sache, aber in der Praxis kommt es meistens anders.

Mich würde interessieren, ob MarkenMakler bzw. seine Käufer, bereits irgendwann rechtliche Probleme hatten bzw. verklagt wurden. Diese Erfahrungen würden mich sehr interessieren.

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurze Rückmeldung, da ich mich um den Verkauf und die Akquiese kümmern muss und keine Zeit für Kettenmails und Rechtfertigungen habe. Allerdings muss ich dann und wann dochmal Stellung beziehen um Mißverständnisse auszuräumen oder mal der Praxis einen Raum zu geben:

@adominio:
1. Die Benutzungsschonfrist war in diesem Fall nicht abgelaufen

2. Natürlich kann bei Nichtnutzung einer Marke ein Antrag auf Löschung gestellt werden- soweit die Theorie vom Gesetzgeber her.
Natürlich kann bei einem Gasofen / einer Therme die Wohnung abbrennen - soweit die Theorie
Aber wie oft passiert das tatsächlich - ich meine hier den Löschungsantrag? Deutlich weniger als 1%.
Also von was reden wir? Aufklärung ist wichtig, ja, darauf rumhacken aber Fehl am Platz!

3. Der Hinweis auf eine Neuanmeldung ist meiner Ansicht nach in vorliegenden Fall völlig verfehlt!
Zwischenzeitlich gibt es einige ähnliche Markenanmeldungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Neuanmeldung gegen ältere Rechte verstossen würde, ist sehr hoch. Damit würde die neue Marke nicht eingetragen werden und die Marke verloren.

Beispiele:
a) Die mehr als 100 Jahre alte Marke Kaufhausmarke "HORTEN" ist ausgelaufen. Zwischenzeitlich wurde eine EU-Marke "MORTEN" von einem Norweger (Morten ist sein Vorname) für die gleichen Klassen eingetragen wie seinerzeit HORTEN. Damit ist HORTEN tot für immer. Über 100 Jahre Tradition - einfach weg. Über 100 Jahre Bekanntheit - einfach weg.

b) Aktueller Fall: Es gibt einen Markeninhaber, der hat eine bestehende Marke auslaufen lassen, weil die Verlängerung 750 € kostet und die Neuanmeldung nur 300 €. Nun hat ein Anderer zwischenzeitlich eine ähnliche Marke eingetragen und mein Mandant hat seine Marke nicht mehr eingetragen bekommen - wegen 450 €, die er sparen wollte.

4. Bei einer Neuanmeldung ginge die wertvolle Markenhistorie von über 15 jahren verloren - mal daran gedacht? Und auf die Markenhistorie kommt es in vielen Fällen gerade an.

Hier ist deutlich der Unterschied zwischen Theorie und Erahrung aus der Praxis zu sehen.

Viele Grüße von Wirtschaftsjuristen
 
@Georg:
Danke für die nette Nachfrage.

Man kann vorher nie sagen, welche Marke gerade gesucht und gebraucht wird. Es gibt aber 2 unterschiedliche Nachfrage-Gruppen:

Zum Einen Diejeniegen, die bei AMAZON einen Shop einrichten möchten. Diese Zielgruppe sucht eine günstige Marke für ihre Produkte in den dazu passenden Waren und Dienstleistungsklassen.

Zum Anderen Diejenigen, die eine Marke mit Historie (= älter als 10 Jahre, besser älter als 25 Jahre suchen ) um auf der Historie aufzubauen und die Google-Treffer, Google Listung und Bekanntheit mitnehmen möchten. Hier werden eher höhere Kaufpreise gezahlt.

Ich wundere mich oft selbst, welche Marken gekauft werden und welche Marken Ladenhüter werden!
 
@MarkenMakler

Diese Aussagen von Dir widersprechen sich:

2. Natürlich kann bei Nichtnutzung einer Marke ein Antrag auf Löschung gestellt werden- soweit die Theorie vom Gesetzgeber her.
Natürlich kann bei einem Gasofen / einer Therme die Wohnung abbrennen - soweit die Theorie
Aber wie oft passiert das tatsächlich - ich meine hier den Löschungsantrag? Deutlich weniger als 1%.
Also von was reden wir? Aufklärung ist wichtig, ja, darauf rumhacken aber Fehl am Platz!

3. Der Hinweis auf eine Neuanmeldung ist meiner Ansicht nach in vorliegenden Fall völlig verfehlt!
Zwischenzeitlich gibt es einige ähnliche Markenanmeldungen. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine Neuanmeldung gegen ältere Rechte verstossen würde, ist sehr hoch. Damit würde die neue Marke nicht eingetragen werden und die Marke verloren.
 
@MarkenMakler

Es ist wirklich sehr erschreckend wie wenig rechtliche Erfahrung Du im Markenrecht überhaupt hast.

a) Die mehr als 100 Jahre alte Marke Kaufhausmarke "HORTEN" ist ausgelaufen. Zwischenzeitlich wurde eine EU-Marke "MORTEN" von einem Norweger (Morten ist sein Vorname) für die gleichen Klassen eingetragen wie seinerzeit HORTEN. Damit ist HORTEN tot für immer. Über 100 Jahre Tradition - einfach weg. Über 100 Jahre Bekanntheit - einfach weg.

Das erzählst Du auch Deinen Interessenten ? Wenn Du das wirklich machst, wirst Du ziemlich sicher einmal ordentlich auf die Schnauze fallen, denn was Du machst ist nach meiner Ansicht grob fahrlässig was Du für einen Blödsinn erzählst.

Zunächst könnte man gegen die EU-Marke von MORTEN rechtlich im Zuge eines Widerspruchsverfahren aufgrund einer markenmäßigen Benutzung eines Werktitels vorgehen sofern man keine Marke mehr hat. Für ein Widerspruchsverfahren vor dem EUIPO benötigt man keine ältere eingetragene Marke! Man könnte hier auch auf eine bösgläubige Markenanmeldung beharren.

Auch könnte man im Zuge eines Widerspruchsverfahren die Anmeldung aufgrund eines Bekanntheitsschutzes anfechten. Denn wenn eine Marke 100 Jahre aufgebaut wurde, dann kann man auch sicher nachweisen, dass man hierfür einen Bekanntheitsschutz mit Rechnungen, Werbung, Berichterstattungen, Preise, Auszeichnungen etc. genießt.

Außerdem besteht die Benutzungsschonfrist nur 5 Jahre und danach ist die Unionsmarke HORTEN, sofern sie in einem Widerspruchsverfahren nicht gleich gelöscht wird, komplett angreifbar. Denn dann muss der UM-Inhaber im Zuge einer eingereichten Nichtigkeitsklage nachweisen, dass er die Marke auch tatsächlich mit immens vielen Rechnungen und auch außerhalb von Norwegen tatsächlich verwendet hat. Wenn er das nicht kann, dann wird die Marke wieder gelöscht.

Also Deine Aussage, nur weil jemand eine UM MORTEN angemeldet hat, dass HORTEN tot ist, ist ein absoluter Blödsinn.

Ich kenne mich hier so gut aus, da ich derzeit gerade beim EUIPO ein Widerspruchsverfahren führe und der Gegner ohne Marke wegen genau dieser Punkte gegen mich vorgeht. Bei mir wird er aber keine Chance haben, denn meine Erwiderung (Stellungnahme) hat bereits fast 300 (!) Seiten und 1500 Seiten Gegenbeweis-Anlagen.

Wie oft hast Du schon ein Widerspruchsverfahren oder eine Nichtigkeitsklage geführt ? Ich habe in Deutschland eine sehr umfangreiche Nichtigkeitsklage wegen meiner deutschen Marke geführt und habe vollumfänglich diese Nichtigkeitsklage gewonnen obwohl der Gegner mit allen möglichen Tricks versucht hat die Marke zum Fall zu bringen. OK, meine Waren- und Dienstleistungen waren ursprünglich 2 A4 (!) Seiten lang. Aber schlussendlich habe ich die vier relevantesten Dienstleistungen im Bereich von Werbung/Marketing/Datenbanken beweisen können, dass ich diese rechterhaltend benutzt habe.

Also lass bitte die Finger von den Marken und verkaufe Domains oder sonst was. Ein Markenverkauf ist nur was für wirkliche Markenprofis, der Du offenbar nicht bist, denn sonst würdest Du nicht solche weltfremden Behauptungen aufstellen.
 
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