Dispute auf Domain - Suche nach gutem Anwalt

Lurch

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Hallo in die Runde,

habe eine .de Domain verkauft und eine Übertragung der Domain zu einem anderen Provider hat stattgefunden. Englisher Begriff .de Domain. Kein Phantasiename. Der neue Inhaber meinte, dass der Transfer funktioniert hat, er jedoch die Inhaberdaten nicht ändern kann, weil ein Dispute Eintrag vorliegt. Hattet ihr den Fall schon mal? Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen?

Könnt ihr mir hierfür einen Anwalt empfehlen?

Danke und Grüße
 
Also diese Situation ist ungünstig für Dich, weil Du in der Beweispflicht bist:
- Ein Löschungsanspruch bei der DENIC besteht nur, wenn die Eintragung rechtswidrig war.
- Also keine begründeten Rechte eines Dritten an der Domain bestanden.
- Wenn es keine Rechte gab, müsste der Dritte den Dispute löschen.
- Macht er das nicht, besteht die Möglichkeit diesen Anspruch gerichtlich durchzusetzen.
- Dabei muss Du aber beweisen, dass der Dritte den Dispute ohne Berechtigung eingetragen hat.

Da die DENIC jeden Dispute Eintrag manuell prüft, ist es unwahrscheinlich, dass man vor Gericht hier Recht bekäme. Soweit ich das aber verstehe, kann man seine eigenen Rechte bei Gericht aber prüfen lassen. Wenn man selbst auch "gute Rechte" an der Domain hat kann man als Folge die Löschung des Disputes erzwingen. Hier braucht es in der Tat aber rechtlichen Beistand.

Ich würde an deiner Stelle aber erstmal folgendes machen, ohne Anwalt, um die Sache besser einschätzen zu können:
- Schreib an [email protected] oder ruf bei der DENIC an, um Näheres über den Fall zu erfahren.
- Die DENIC ist auskunftspflichtig gegenüber dem Inhaber. Lass Dir alles möglich zeigen und zukommen.
- Jeder Dispute ist nur 1 Jahr gültig, Du musst in Erfahrung bringen, wie lange die Frist noch läuft.
- Wer genau ist der Dispute Antragsteller? Das ist sehr wichtig, um die Rechte des Dritten abzuschätzen.

Nach meiner Erfahrung laufen 50% aller Disputes nach einem Jahr aus, ohne verlängert zu werden. Ich selbst habe seit 2014 glücklicherweise keinen Domainfall mehr vor Gericht gehabt, daher kann ich Dir keinen Anwalt nennen, der das gut könnte. In allen Fällen kostet das aber viel Geld mit so einer Klage, ab 2500€, weil der Streitwert einer Domain hoch ist. Du solltest in Zukunft unter allen Umständen Disputes auf Deinen .de Domains vermeiden und / oder rechtzeitig Bescheid wissen, wenn ein Dispute vorliegt.

Ich bin selbst DENIC-Mitglied und nutze seit 2014 einen selbst gebauten Dispute-Alarm. Das ist ein Script, welches mich sofort benachrichtigt, falls ein Dispute auf eine meiner Domains gesetzt werden sollte. Dann kann ich frühzeitig handeln (z.b. löschen) oder die Domain aus dem Verkauf nehmen, um genau Dein Problem zu vermeiden. Alle Kunden von ELITEDOMAINS haben die Möglichkeit, diesen Dispute-Alarm zu nutzen: https://elitedomains.de/faq/elitedomains-anleitung-dispute-alarm
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist sehr kundenunfreundlich von der DENIC, dass sie Domaininhaber nicht automatisch über einen Dispute Eintrag informieren.
 
Ich bin selbst DENIC-Mitglied und nutze seit 2014 einen selbst gebauten Dispute-Alarm. Das ist ein Script, welches mich sofort benachrichtigt, falls ein Dispute auf eine meiner Domains gesetzt werden sollte. Dann kann ich frühzeitig handeln (z.b. löschen) oder die Domain aus dem Verkauf nehmen, um genau Dein Problem zu vermeiden. Alle Kunden von ELITEDOMAINS haben die Möglichkeit, diesen Dispute-Alarm zu nutzen: https://elitedomains.de/faq/elitedomains-anleitung-dispute-alarm



Dann schlag doch mal der DENIC vor, das sie dem Domaininhaber endlich Disput-Einträge mitteilt, denn diese Leistung ist ja in der Registrierunggebühr mit enthalten, zumal die "mit bezahlte Informationspflicht" bei der DENIC liegt. Was sich auch aus der Beschreibung ergibt:
Die DENIC eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der Top-Level-Domain .de sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten. >>> zu diesen Aktivitäten gehört m.E. auch dem Domainer eine Disput-Eintragung mitzuteilen.

Auch kann es nicht sein, wenn die DENIC schreibt: Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt.
Dass man zufällig im Nachhinein Domains mit dem Begriff "Corona" bei SEDO etc. gesperrt bekommt, aber die DENIC-Mitglieder mit diesen Domains ein "Riesengeschäft" machen. Da hätte die DENIC doch dann anweisen müssen, das die Reg-Gebühren an die Domainer zurückgezahlt werden oder aber das diese Domains sofort gesperrt werden.

Es kann doch auch nicht sein das der "kleine gutgläubige Domainer abgezockt wird" und die Mitglieder der DENIC nicht handeln und es ihnen egal ist das der "dumme Domainer" ins offene Messer läuft und die Provider sich eine "goldene Nase" dabei verdienen !

Die endgültige Disput-Eintragung sollte erst dann vorgenommen werden, wenn Gerichte bei uns dem zugestimmt haben, denn die DENIC nimmt hierbei eine vorgerichtliche Funktion wahr, die ihr in unserem Rechtssystem nicht zusteht. Was man aber von Seiten der DENIC durchführen kann, ist eine "Antragsliste für einen Disput" einzurichten, der aber dann auch nicht zur unmittelbaren Sperre führt!

Meines Erachtens kommt die DENIC mit ihrer jetzigen Vorgehensweise bei der Behandlung eines Disputs, in letzter Instanz weder bei uns noch beim Europäischen Gerichtshof durch! (n)
 
Hallo in die Runde,

habe eine .de Domain verkauft und eine Übertragung der Domain zu einem anderen Provider hat stattgefunden. Englisher Begriff .de Domain. Kein Phantasiename. Der neue Inhaber meinte, dass der Transfer funktioniert hat, er jedoch die Inhaberdaten nicht ändern kann, weil ein Dispute Eintrag vorliegt. Hattet ihr den Fall schon mal? Wenn ja, wie seid ihr vorgegangen?

Könnt ihr mir hierfür einen Anwalt empfehlen?

Danke und Grüße


Hol Dir einen guten Fachanwalt, der Disput-Eintragungen schon "erfolgreich entsorgt" hat. (y)
 
Dann schlag doch mal der DENIC vor, das sie dem Domaininhaber endlich Disput-Einträge mitteilt, denn diese Leistung ist ja in der Registrierunggebühr mit enthalten, zumal die "mit bezahlte Informationspflicht" bei der DENIC liegt. Was sich auch aus der Beschreibung ergibt:

Die DENIC eG ist eine eingetragene Genossenschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Ihre Aufgaben sind der Betrieb und die Verwaltung der Top-Level-Domain .de sowie alle damit einhergehenden Aktivitäten. >>> zu diesen Aktivitäten gehört m.E. auch dem Domainer eine Disput-Eintragung mitzuteilen.

Auch kann es nicht sein, wenn die DENIC schreibt: Der Domaininhaber ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Domain keine Rechte Dritter verletzt.

Es kann doch auch nicht sein das der "kleine gutgläubige Domainer abgezockt wird" und die Mitglieder der DENIC nicht handeln und es ihnen egal ist das der "dumme Domainer" ins offene Messer läuft und die Provider sich eine "goldene Nase" dabei verdienen !

Die endgültige Disput-Eintragung sollte erst dann vorgenommen werden, wenn Gerichte bei uns dem zugestimmt haben, denn die DENIC nimmt hierbei eine vorgerichtliche Funktion wahr, die ihr in unserem Rechtssystem nicht zusteht. Was man aber von Seiten der DENIC durchführen kann, ist eine "Antragsliste für einen Disput" einzurichten, der aber dann auch nicht zur unmittelbaren Sperre führt!

Meines Erachtens kommt die DENIC mit ihrer jetzigen Vorgehensweise bei der Behandlung eines Disputs, in letzter Instanz weder bei uns noch beim Europäischen Gerichtshof durch! (n)

Also Georg, jetzt sind die DENIC oder einzelne DENIC-Mitglieder Schuld an der Situation von @Lurch ? Es gibt auch Argumente für das aktuelle Vorgehen... Und natürlich kann es sein, dass "Domaininhaber selbst dafür verantwortlich sind, dass ihre Domains keine Rechte Dritter verletzen". Das ist schon seit 1989 so, und das wird sich auch nicht ändern. Die DENIC ist kein Gericht !!!

Die Prozesse in einer Genossenschaft sind komplex und es gibt viele Interessengruppen. Um Dinge zu ändern, zu implementieren, braucht es immer eine Mehrheit von 50% aller Stimmen. Derzeit sind es 281 Mitglieder, das heisst, es braucht mindestens 141 Mitglieder, die dieser Meinung sind.

Ich werde aber diesen Punkt aufnehmen und im nächsten technischen Members@Denic Treffen im September diskutieren (Falls das wegen Corona überhaupt stattfindet.)
 
Die endgültige Disput-Eintragung sollte erst dann vorgenommen werden, wenn Gerichte bei uns dem zugestimmt haben, denn die DENIC nimmt hierbei eine vorgerichtliche Funktion wahr, die ihr in unserem Rechtssystem nicht zusteht. Was man aber von Seiten der DENIC durchführen kann, ist eine "Antragsliste für einen Disput" einzurichten, der aber dann auch nicht zur unmittelbaren Sperre führt!

Meines Erachtens kommt die DENIC mit ihrer jetzigen Vorgehensweise bei der Behandlung eines Disputs, in letzter Instanz weder bei uns noch beim Europäischen Gerichtshof durch! (n)

Das mit dem Dispute ist ja nichts Neues sondern gibt es in praktischer jeder Registry.

Wenn jemand z.B. ein WIPO-Verfahren (für com/net/org/info/biz/... aber auch .ch Domains) einreicht, dann wird die Domain automatisch bevor der Domaininhaber über den Rechtsstreit informiert wird, für einen Inhaberwechsel gesperrt. Die DENIC macht nichts anderes. Dafür braucht sie kein Gericht sein. Denn sie schützt nur den möglichen Inhaber älterer Rechte davor, dass die Domain auf einen anderen Inhaber wandert und eine Rechtsverfolgung gegenüber den aktuellen Inhaber nicht mehr möglich ist.

Es ist natürlich sehr ärgerlich das nach dem erfolgten DISPUTE Antrag die DENIC den Inhaber nicht kontaktiert da man dies sogar vollautomatisch machen könnte da ja die DENIC auch die E-Mailkontaktdaten hat.

Sei froh das die DENIC nicht wie bei mir aus heiteren Himmel ohne Gerichtsurteil oder sonstigen Kontakt oder Abmahnung des DISPUTE-Stellers meine davos.de gelöscht hat und "nur" einen DISPUTE Eintrag vorgenommen hat. Aber das ist wieder eine andere Geschichte....
 
Also Georg, jetzt sind die DENIC oder einzelne DENIC-Mitglieder Schuld an der Situation von @Lurch ? Es gibt auch Argumente für das aktuelle Vorgehen... Und natürlich kann es sein, dass "Domaininhaber selbst dafür verantwortlich sind, dass ihre Domains keine Rechte Dritter verletzen". Das ist schon seit 1989 so, und das wird sich auch nicht ändern. Die DENIC ist kein Gericht !!!

Die Prozesse in einer Genossenschaft sind komplex und es gibt viele Interessengruppen. Um Dinge zu ändern, zu implementieren, braucht es immer eine Mehrheit von 50% aller Stimmen. Derzeit sind es 281 Mitglieder, das heisst, es braucht mindestens 141 Mitglieder, die dieser Meinung sind.

Ich werde aber diesen Punkt aufnehmen und im nächsten technischen Members@Denic Treffen im September diskutieren (Falls das wegen Corona überhaupt stattfindet.)



Hallo chillman,
es geht doch hierbei:

1.
Das ich als Domain-Registrierer für einen bestimmten Zeitraum, in der Regel für 1 Jahr eine Nutzungsgebühr für eine Domain entrichte.
Diese mir zugesagte Nutzung wird aber eingeschränkt wenn ein Disput erfolgt. Allein deshalb liegt schon eine Mitteilungs-Pflicht hierüber bei der DENIC, denn die bezahlte und zugesicherte Nutzung kann ja dadurch nicht mehr im vollen Umfang durchgeführt werden.

2.
Das:
"Domaininhaber selbst dafür verantwortlich sind, dass ihre Domains keine Rechte Dritter verletzen",
ist ja klar,
nur dann dürfen die Registrare auch keine "Corona" etc.- Domains zur Registrierung freigeben, denn diese verstoßen ja dann auch gegen Rechte Dritter!

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei der Durchsetzung von Domainer-Interessen beim nächsten Beratungstermin bei der DENIC. Es kann ja nur zum Vorteil aller Teilnehmer in diesem Markt sein. (y)
 
Die Nutzung der Domain wird durch einen Dispute der Denic aber garnicht eingeschränkt.
Das einzige was nicht mehr geht ist der Wechsel des Inhaber-Handles bzw. das Ändern des Inhaber-Handles.

Insofern, @Georg, weiß ich nicht genau worüber du dich so ärgerst :)
 
Die Nutzung der Domain wird durch einen Dispute der Denic aber garnicht eingeschränkt.
Das einzige was nicht mehr geht ist der Wechsel des Inhaber-Handles bzw. das Ändern des Inhaber-Handles.

Insofern, @Georg, weiß ich nicht genau worüber du dich so ärgerst :)



Natürlich wird die Nutzung eingeschränkt !


Man reggt/erwirbt doch vorrangig eine Domain um sie später mit oder ohne Projekt/Webseite bestmöglich veräußern/nutzen zu können, .....oder soll "eine Domain" eingerahmt mit Rosenblüten als "DEKO" über die Küchentür drapiert werden, um sie dann täglich bewundern zu können ? :unsure:

Zudem wird doch niemand in dem Augenblick, wenn er von der DENIC sofort über einen Disput-Eintragung informiert würde, dann weiter in ein Web-Projekt investieren, was ja auch 5-stellig sein kann. (n)
Noch teurer kann es werden, wenn man einen fixen Verkaufstermin unwissend nach dem Disput-Eintrag, von einer Domain verbindlich bestätigt hat, den man dann durch den Disput auch nicht mehr einhalten kann und Schadensersatzansprüche/Ausgleichszahlungen, etc. gefordert werden. (n)
Auch sind dann Verkaufsmodelle über Miete/Ratenzahlung etc. nicht mehr durchführbar, wenn diese nach dem Disput-Eintrag vereinbart worden sind.(n)

Es wäre doch für die DENIC ein Einfaches dem Domain-Inhaber direkt den Disputeintrag mitzuteilen. Die Daten liegen doch alle vor.
Frage, warum wird der "Domainer" nicht informiert. ? ...wo liegt das Problem?

Warum sollte ich mich ärgern:), es gibt doch keinen Anlass dazu ! ;)
 
Ich habe mal einen neuen Thread für diese Art von Verbesserungsvorschläge für die DENIC kreiert:
 
Ich bin selbst DENIC-Mitglied und nutze seit 2014 einen selbst gebauten Dispute-Alarm. Das ist ein Script, welches mich sofort benachrichtigt, falls ein Dispute auf eine meiner Domains gesetzt werden sollte.

wie kann man das feststellen - wie funktioniert das Script technisch gesehen? zur not auch manuell?
 

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