riverbank
Neuling
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Hallo zusammen!
Seit längerem interessiere ich mich schon für eine gewisse Domain, die meinem Nachnamen entspricht. Die Domain wurde schon seit Jahren nicht genutzt und ich habe sie mit einem Domainmonitor beobachtet. Im Mai kam sie tatsächlich in den RGP Status und wurde vor rund 2 Wochen frei. Ich hatte eine Backorder erstellt, die allerdings nicht erfolgreich war. Der neue Domaininhaber hat die Webseite geparkt und sie steht zum Verkauf. Laut meiner WHOIS Anfrage bei DENIC handelt es sich beim Inhaber um ein Unternehmen in Singapur.
Ich erwäge momentan einen DISPUTE Antrag zu erstellen und den Inhaber zur Freigabe der Domain aufzufordern, da es sich in meinen Augen um Cybersquatting handelt: Mein Nachname hat weder im Deutschen noch in einer anderen Sprache eine andere Bedeutung, als die eines Nachnamens. Aus §12 BGB ergibt sich für mich ein Namensrecht und ich wage zu bezweifeln, dass der aktuelle Inhaber aus Singapur ebenfalls ein Marken-/Namensrecht an der Domain hat. Einen Anwalt damit zu beauftragen kommt für mich vorerst nicht in Frage, da ich die Domain nur privat nutzen möchte und ich vermutlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, da sich der Domaininhaber in Singapur befindet. Stattdessen möchte ich den DISPUTE Antrag gerne selbst stellen und den Inhaber anschließend unter Fristsetzung zur Freigabe auffordern, ohne das für mich oder ihn unnötige Anwaltskosten verursacht werden.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem Stellen eines DISPUTE Antrags in einem ähnlichen Fall? Reichen als "Unterlagen zur Glaubhaftmachung diese [Namens-]Rechts" erneut eine Kopie meines Persos wie bei der WHOIS Anfrage?
Vielen Dank für eure Hilfe
riverbank
Seit längerem interessiere ich mich schon für eine gewisse Domain, die meinem Nachnamen entspricht. Die Domain wurde schon seit Jahren nicht genutzt und ich habe sie mit einem Domainmonitor beobachtet. Im Mai kam sie tatsächlich in den RGP Status und wurde vor rund 2 Wochen frei. Ich hatte eine Backorder erstellt, die allerdings nicht erfolgreich war. Der neue Domaininhaber hat die Webseite geparkt und sie steht zum Verkauf. Laut meiner WHOIS Anfrage bei DENIC handelt es sich beim Inhaber um ein Unternehmen in Singapur.
Ich erwäge momentan einen DISPUTE Antrag zu erstellen und den Inhaber zur Freigabe der Domain aufzufordern, da es sich in meinen Augen um Cybersquatting handelt: Mein Nachname hat weder im Deutschen noch in einer anderen Sprache eine andere Bedeutung, als die eines Nachnamens. Aus §12 BGB ergibt sich für mich ein Namensrecht und ich wage zu bezweifeln, dass der aktuelle Inhaber aus Singapur ebenfalls ein Marken-/Namensrecht an der Domain hat. Einen Anwalt damit zu beauftragen kommt für mich vorerst nicht in Frage, da ich die Domain nur privat nutzen möchte und ich vermutlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, da sich der Domaininhaber in Singapur befindet. Stattdessen möchte ich den DISPUTE Antrag gerne selbst stellen und den Inhaber anschließend unter Fristsetzung zur Freigabe auffordern, ohne das für mich oder ihn unnötige Anwaltskosten verursacht werden.
Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem Stellen eines DISPUTE Antrags in einem ähnlichen Fall? Reichen als "Unterlagen zur Glaubhaftmachung diese [Namens-]Rechts" erneut eine Kopie meines Persos wie bei der WHOIS Anfrage?
Vielen Dank für eure Hilfe
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