riverbank
Neuling
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Hallo,
ich konnte inzwischen die Domain erfolgreich für mich registrieren!
Hier eine Zusammenfassung über den Fall und mein Vorgehen. Achtung, ich bin Laie und meine Infos sind ohne Gewähr und ersetzen keine Rechtsberatung.
Ausgangslage
Die meinem Nachnamen entsprechende .de-Domain wurde nach Jahren frei, allerdings ist meiner Backorder jemand anderes zuvorgekommen: Sie befand sich nun im Domain Parking Programm von Sedo und stand zum Verkauf. Ärgerlich.
Die Rechtslage habe ich so verstanden: Nach §12 BGB kommt einer Person ein Namensrecht zu, das aus ihrem bürgerlichen Namen resultiert. Beispiel: Einem Max Mustermann kann ein Namensrecht an Domains wie max-mustermann.de, mustermann.de, etc. zukommen. Wenn jemand anderes, dem kein gleichwertiges Kennzeichenrecht (z.B. besagtes Namensrecht oder ein Markenrecht) zukommt, die Domain registriert, verletzt er die Namensrechte der Max Mustermanns bereits alleine durch die erfolgte Registrierung. Wenn der Registrant ein gleichwertiges Kennzeichenrecht hat (z.B. gleicher Name), kann man nix machen, denn es gilt first come first serve. Es sei denn man ist eine Marke gewissem mit Berühmtheitsgrad (siehe Ölmulti Shell vs. Privatperson Shell).
1. WHOIS Anfrage
Um herauszufinden, wer der Inhaber ist und ob dieser Person eventuell ein Namensrecht zukommt, habe ich eine WHOIS Anfrage (per Post) bei der DENIC gemacht. Dazu muss man ein berechtigtes Interesse an den Daten nachweisen. Dazu hat bei mir eine Kopie meines Persos und der Hinweis auf mein sich aus §12 BGB ergebendes Namensrecht gereicht. Wenige Tages später erhielt ich eine Mail mit den Inhabername, Adresse und Email. Bei mir war es eine anderslautende Firma mit Sitz in Singapur. Nachdem ich auch online im DPMA Markenregister keine Verbindung gefunden habe, war ich mir ziemlich sicher, dass der Inhaber keine Rechte am Domainnamen besitzt.
2. Anwalt ???
Da ich trotzdem Laie bin, habe ich überlegt einen spezialisierten Anwalt mit der Sache zu beauftragen. Man findet auf Anwaltsportalen viele Infos zu Domainrecht und Vermittlung oder man bemüht die Google Suche. In der Theorie muss sogar die Gegenseite (der Domaininhaber) die Anwaltskosten tragen, wenn sie tatsächlich keine Rechte an der Domain nachweisen kann. Ich habe eine kostenlose "Ersteinschätzung" bei einer Kanzlei angefragt: Für DISPUTE Eintrag + Abmahnung wären dort grob 1000€ fällig geworden. Es wurde allerdings angemerkt, dass es ggf. schwierig werden könnte, der Gegenseite die Kosten in Rechnung zu stellen, da sie in Singapur sitzt, und dass eine Klage notwendig werden könnte.
Aufgrund dieser Unsicherheit hatte ich mich erstmal gegen eine Beauftragung entschieden, sondern wollte es selbst probieren.
3. DIPUTE Antrag
Für den DISPUTE Antrag braucht man folgendes:
- WHOIS Antrag muss innerhalb des letzten Monats erfolgreich gewesen sein (--> Kopie der Emailanwort von DENIC beigelegt)
- Man muss sein Namensrecht glaubhaft machen (--> wieder Kopie des Persos mit Verweis auf §12 BGB und dass ich glaube, dass der aktuelle Domaininhaber mein Namensrecht verletzt. Als kurzer, formloser Anhang des Antrags beigelegt)
- Das Antragsformular selbst: Darin versichert man der DENIC u.a., dass man sich mit dem Domaininhaber in eine rechtliche Auseinandersetzung begibt (spätestens nach Stellen des Antrags).
Das alles per Post an DENIC. Wenige Tage danach kam bei mir die Bestätigung per Mail, dass der Eintrag erfolgt ist.
4. Domaininhaber kontaktieren
Ich habe dem Domaininhaber dann umgehend per Mail auf Englisch kontaktiert. Ähnlich wie von Madde vorgeschlagen habe ich dazu ein freundliches Schreiben aufgesetzt, in dem ich ihn auf die Verletzung meines Namensrechts und den erfolgten DISPUTE Eintrag hingewiesen und ihn zur Löschung der Domain binnen 2 Wochen aufgefordert habe.
Nach 4 Tagen ist der Inhaber dem auch tatsächlich nachgekommen und ich habe von DENIC eine Mail bekommen, dass ich nun der neue Domaininhaber bin. Per Post kam kurz später das Passwort zum Transit-Verfahren von DENIC.
(5. Wenn der Domaininhaber nicht reagiert hätte...)
...wäre immer noch der Weg über den Anwalt offen gestanden. (Ansonsten hätte ich den DISPUTE Eintrag wiederrufen müssen.)
Außerdem lohnt es sich, über den Domaininhaber zu recherchieren: Die angegebene Adresse in Singapur hat in meinem Fall gar nicht existiert. Die Hausnummer war dreistellig, obwohl die Straße nur max. zweistellige Hausnummern hat (Google Maps zeigt für große Hausnummern leider immer auf das letzte Haus der Straße). Außerdem war die Firma in Singapur auch nicht im öffentlichen Handelsregister geführt. Falls sich da tatsächlich jemand verschleiern wollte, kann ich mir gut vorstellen, dass das gegen die DENIC Nutzungsbedingungen verstoßen hat...
Falls jemand noch Fragen hat, kann er sich gerne melden. Danke für die spannende Diskussion hier im Thread und eure hilfreichen Tipps
ich konnte inzwischen die Domain erfolgreich für mich registrieren!

Ausgangslage
Die meinem Nachnamen entsprechende .de-Domain wurde nach Jahren frei, allerdings ist meiner Backorder jemand anderes zuvorgekommen: Sie befand sich nun im Domain Parking Programm von Sedo und stand zum Verkauf. Ärgerlich.
Die Rechtslage habe ich so verstanden: Nach §12 BGB kommt einer Person ein Namensrecht zu, das aus ihrem bürgerlichen Namen resultiert. Beispiel: Einem Max Mustermann kann ein Namensrecht an Domains wie max-mustermann.de, mustermann.de, etc. zukommen. Wenn jemand anderes, dem kein gleichwertiges Kennzeichenrecht (z.B. besagtes Namensrecht oder ein Markenrecht) zukommt, die Domain registriert, verletzt er die Namensrechte der Max Mustermanns bereits alleine durch die erfolgte Registrierung. Wenn der Registrant ein gleichwertiges Kennzeichenrecht hat (z.B. gleicher Name), kann man nix machen, denn es gilt first come first serve. Es sei denn man ist eine Marke gewissem mit Berühmtheitsgrad (siehe Ölmulti Shell vs. Privatperson Shell).
1. WHOIS Anfrage
Um herauszufinden, wer der Inhaber ist und ob dieser Person eventuell ein Namensrecht zukommt, habe ich eine WHOIS Anfrage (per Post) bei der DENIC gemacht. Dazu muss man ein berechtigtes Interesse an den Daten nachweisen. Dazu hat bei mir eine Kopie meines Persos und der Hinweis auf mein sich aus §12 BGB ergebendes Namensrecht gereicht. Wenige Tages später erhielt ich eine Mail mit den Inhabername, Adresse und Email. Bei mir war es eine anderslautende Firma mit Sitz in Singapur. Nachdem ich auch online im DPMA Markenregister keine Verbindung gefunden habe, war ich mir ziemlich sicher, dass der Inhaber keine Rechte am Domainnamen besitzt.
2. Anwalt ???
Da ich trotzdem Laie bin, habe ich überlegt einen spezialisierten Anwalt mit der Sache zu beauftragen. Man findet auf Anwaltsportalen viele Infos zu Domainrecht und Vermittlung oder man bemüht die Google Suche. In der Theorie muss sogar die Gegenseite (der Domaininhaber) die Anwaltskosten tragen, wenn sie tatsächlich keine Rechte an der Domain nachweisen kann. Ich habe eine kostenlose "Ersteinschätzung" bei einer Kanzlei angefragt: Für DISPUTE Eintrag + Abmahnung wären dort grob 1000€ fällig geworden. Es wurde allerdings angemerkt, dass es ggf. schwierig werden könnte, der Gegenseite die Kosten in Rechnung zu stellen, da sie in Singapur sitzt, und dass eine Klage notwendig werden könnte.
Aufgrund dieser Unsicherheit hatte ich mich erstmal gegen eine Beauftragung entschieden, sondern wollte es selbst probieren.
3. DIPUTE Antrag
Für den DISPUTE Antrag braucht man folgendes:
- WHOIS Antrag muss innerhalb des letzten Monats erfolgreich gewesen sein (--> Kopie der Emailanwort von DENIC beigelegt)
- Man muss sein Namensrecht glaubhaft machen (--> wieder Kopie des Persos mit Verweis auf §12 BGB und dass ich glaube, dass der aktuelle Domaininhaber mein Namensrecht verletzt. Als kurzer, formloser Anhang des Antrags beigelegt)
- Das Antragsformular selbst: Darin versichert man der DENIC u.a., dass man sich mit dem Domaininhaber in eine rechtliche Auseinandersetzung begibt (spätestens nach Stellen des Antrags).
Das alles per Post an DENIC. Wenige Tage danach kam bei mir die Bestätigung per Mail, dass der Eintrag erfolgt ist.
4. Domaininhaber kontaktieren
Ich habe dem Domaininhaber dann umgehend per Mail auf Englisch kontaktiert. Ähnlich wie von Madde vorgeschlagen habe ich dazu ein freundliches Schreiben aufgesetzt, in dem ich ihn auf die Verletzung meines Namensrechts und den erfolgten DISPUTE Eintrag hingewiesen und ihn zur Löschung der Domain binnen 2 Wochen aufgefordert habe.
Nach 4 Tagen ist der Inhaber dem auch tatsächlich nachgekommen und ich habe von DENIC eine Mail bekommen, dass ich nun der neue Domaininhaber bin. Per Post kam kurz später das Passwort zum Transit-Verfahren von DENIC.
(5. Wenn der Domaininhaber nicht reagiert hätte...)
...wäre immer noch der Weg über den Anwalt offen gestanden. (Ansonsten hätte ich den DISPUTE Eintrag wiederrufen müssen.)
Außerdem lohnt es sich, über den Domaininhaber zu recherchieren: Die angegebene Adresse in Singapur hat in meinem Fall gar nicht existiert. Die Hausnummer war dreistellig, obwohl die Straße nur max. zweistellige Hausnummern hat (Google Maps zeigt für große Hausnummern leider immer auf das letzte Haus der Straße). Außerdem war die Firma in Singapur auch nicht im öffentlichen Handelsregister geführt. Falls sich da tatsächlich jemand verschleiern wollte, kann ich mir gut vorstellen, dass das gegen die DENIC Nutzungsbedingungen verstoßen hat...
Falls jemand noch Fragen hat, kann er sich gerne melden. Danke für die spannende Diskussion hier im Thread und eure hilfreichen Tipps
