DISPUTE Antrag selbst stellen

riverbank

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Hallo zusammen!

Seit längerem interessiere ich mich schon für eine gewisse Domain, die meinem Nachnamen entspricht. Die Domain wurde schon seit Jahren nicht genutzt und ich habe sie mit einem Domainmonitor beobachtet. Im Mai kam sie tatsächlich in den RGP Status und wurde vor rund 2 Wochen frei. Ich hatte eine Backorder erstellt, die allerdings nicht erfolgreich war. Der neue Domaininhaber hat die Webseite geparkt und sie steht zum Verkauf. Laut meiner WHOIS Anfrage bei DENIC handelt es sich beim Inhaber um ein Unternehmen in Singapur.

Ich erwäge momentan einen DISPUTE Antrag zu erstellen und den Inhaber zur Freigabe der Domain aufzufordern, da es sich in meinen Augen um Cybersquatting handelt: Mein Nachname hat weder im Deutschen noch in einer anderen Sprache eine andere Bedeutung, als die eines Nachnamens. Aus §12 BGB ergibt sich für mich ein Namensrecht und ich wage zu bezweifeln, dass der aktuelle Inhaber aus Singapur ebenfalls ein Marken-/Namensrecht an der Domain hat. Einen Anwalt damit zu beauftragen kommt für mich vorerst nicht in Frage, da ich die Domain nur privat nutzen möchte und ich vermutlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, da sich der Domaininhaber in Singapur befindet. Stattdessen möchte ich den DISPUTE Antrag gerne selbst stellen und den Inhaber anschließend unter Fristsetzung zur Freigabe auffordern, ohne das für mich oder ihn unnötige Anwaltskosten verursacht werden.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem Stellen eines DISPUTE Antrags in einem ähnlichen Fall? Reichen als "Unterlagen zur Glaubhaftmachung diese [Namens-]Rechts" erneut eine Kopie meines Persos wie bei der WHOIS Anfrage?

Vielen Dank für eure Hilfe :)
riverbank
 
Hallo zusammen!

Seit längerem interessiere ich mich schon für eine gewisse Domain, die meinem Nachnamen entspricht. Die Domain wurde schon seit Jahren nicht genutzt und ich habe sie mit einem Domainmonitor beobachtet. Im Mai kam sie tatsächlich in den RGP Status und wurde vor rund 2 Wochen frei. Ich hatte eine Backorder erstellt, die allerdings nicht erfolgreich war. Der neue Domaininhaber hat die Webseite geparkt und sie steht zum Verkauf. Laut meiner WHOIS Anfrage bei DENIC handelt es sich beim Inhaber um ein Unternehmen in Singapur.

Ich erwäge momentan einen DISPUTE Antrag zu erstellen und den Inhaber zur Freigabe der Domain aufzufordern, da es sich in meinen Augen um Cybersquatting handelt: Mein Nachname hat weder im Deutschen noch in einer anderen Sprache eine andere Bedeutung, als die eines Nachnamens. Aus §12 BGB ergibt sich für mich ein Namensrecht und ich wage zu bezweifeln, dass der aktuelle Inhaber aus Singapur ebenfalls ein Marken-/Namensrecht an der Domain hat. Einen Anwalt damit zu beauftragen kommt für mich vorerst nicht in Frage, da ich die Domain nur privat nutzen möchte und ich vermutlich auf den Anwaltskosten sitzen bleiben würde, da sich der Domaininhaber in Singapur befindet. Stattdessen möchte ich den DISPUTE Antrag gerne selbst stellen und den Inhaber anschließend unter Fristsetzung zur Freigabe auffordern, ohne das für mich oder ihn unnötige Anwaltskosten verursacht werden.

Hat jemand vielleicht Erfahrung mit dem Stellen eines DISPUTE Antrags in einem ähnlichen Fall? Reichen als "Unterlagen zur Glaubhaftmachung diese [Namens-]Rechts" erneut eine Kopie meines Persos wie bei der WHOIS Anfrage?

Vielen Dank für eure Hilfe :)
riverbank

Ob Du eine Chnace hast "Deine Domain" über einen Disput zu erhalten, darf stark bezweifelt werden. Siehe hierzu im Vergleich den Fall "Günther Jauch:

 
Im Fall Jauch ging es doch darum, den Provider dazu zu verpflichten, vor Domainregistrierung durch an Kunden die Namens- und Markenrechte zu prüfen.

Ich sehe eher den Vergleich zu diesem Fall: https://www.n-tv.de/ratgeber/Wem-gehoert-grit-lehmann-de--article18449976.html



Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du doch genauso wie der "gute Günther Jauch" auch keine Rechte oder Rechtsansprüche auf diese gleichnamige .de-Domain, deshalb mein diskreter Hinweis auf G.J.
Nach Deiner Logik hätten ja dann alle Personen mit "Deinem Namen", das Recht einen Disput zu stellen, darüber wird sich dann aber die DENIC besonders freuen!


abstands-kontrolle.de
 
Was spricht dagegen es einfach zu versuchen?

Ich habe schon mehrfach beobachtet wie Domaininhaber Dispute-Domains einfach löschen sobald sie den Dispute sehen, aus dem einfachen Grund dass sie keine Lust oder Zeit haben sich damit auseinanderzusetzen.

Aber kommt dann vermutlich drauf an wie "gut" die Domain ist :)
 
Was spricht dagegen es einfach zu versuchen?

Ich habe schon mehrfach beobachtet wie Domaininhaber Dispute-Domains einfach löschen sobald sie den Dispute sehen, aus dem einfachen Grund dass sie keine Lust oder Zeit haben sich damit auseinanderzusetzen.

Aber kommt dann vermutlich drauf an wie "gut" die Domain ist :)



Drohen kann man immer! ;):cool:
Nur wenn jemand lesen kann, wird er auch den deutlichen Hinweis bei der DENIC unter "Disput-Eintrag" optisch erfassen, der da lautet:

Dazu muss der Anspruchssteller nachweisen, dass ihm ein Recht an der Domain zukommen könnte, und dieses Recht gegenüber dem Domaininhaber geltend machen
 
Namensrecht passt doch :)



...das glaubten ja auch Mr. Jauch und seine Rechtsanwälte, zumal hierbei ja noch der weitaus höhere Bekanntheitsgrad, etc. hinzukam, aber auch viele andere mit gleichem Namen ! ;)

Da können alle Domainer jetzt noch dankbar sein, das seinerzeit die "alten Barden" von "FreeCity / Kontent.com" eine Millionen-Klage in 2002 auf eigenes Risiko für die Domain-Branche gekämpft und gewonnen haben ! (y)(y)(y)
Damit nicht immer wieder urplötzlich z.B.: 100 "Michael Meier" aus dem "Unterholz" auftauchen und alle meinen sie hätten aufgrund des Namenrechts einen Anspruch auf gleichnamige Domain !


gesunder-wald.de
gesunderwald.de
 
Ich sehe das so wie Riverbank. Der Fall "guenter-jauch.de" geht komplett am Thema des Threads vorbei.

Sehe ich auch so. Und scheinbar hat der Name schon gereicht um von der DENIC die Whois Daten zu bekommen, so wie ich das dem ersten Post hier entnehme. Wenn man die hat kann man auch einen DISPUTE Antrag stellen.
 
Damit nicht immer wieder urplötzlich z.B.: 100 "Michael Meier" aus dem "Unterholz" auftauchen und alle meinen sie hätten aufgrund des Namenrechts einen Anspruch auf gleichnamige Domain !
So wie ich das verstanden habe hat jeder ein Namensrecht an seinem eigenen Namen. Ein "Michael Meier" kann dieses Recht durch die Registrierung der Domain "michaelmeier.de" als verletzt sehen, wenn der Inhaber kein Namens- oder Kennzeichenrecht daran hat. Wenn der Inhaber natürlich auch Michael Meier heißt oder entsprechende Markenrechte besitzt, dann gilt wieder first-come-first-serve.

Im oben erwähnten Fall "Grit Lehmann" hieß der aktuelle Domaininhaber nicht so und die Nutzung durch eine Bekannte mit diesem Namen war auf der Webseite nicht ersichtlich (" Hier entsteht eine neue Internetpräsenz"). Die Klägerin mit demselben Namen gewann, der Inhaber musste die Domain aufgeben und Enschädigung zahlen.

Der Unterschied zum Fall "Jauch" ist, dass dort gegen den Provider vorgegangen wurde. Wäre es nach Jauch gegangen, hätte der Provider sämtliche "Jauch-Domains" erst gar nicht zur Registrierung anbieten dürfen. Entschieden wurde hier, dass der Provider Rechtsverletzungen nicht prüfen muss. Und nur weil Herr Jauch Promi ist, verlieren weniger promiente Günter Jauch's nicht komplett ihre Rechte. In der Kontent-Meldung von Dir steht dazu: "In der Regel ist der Kunde durch die AGB des Anbieters verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen".

Was spricht dagegen es einfach zu versuchen?
Genau das hab ich ja vor :) Ich hab nur gehofft jemanden zu finden, der schon mal einen Dispute Antrag gestellt hat und weiß wie ich tiefgehend ich mein Namensrecht nachweisen muss.
 
Ich sehe das so wie Riverbank. Der Fall "guenter-jauch.de" geht komplett am Thema des Threads vorbei.


Es ist zwar anders geartet. Grundlage ist aber für "beide Fälle" das Namensrecht / nicht vorhandene Rechtsansprüche, deshalb hat ja sowohl G. Rauch verloren als auch ein Disput keine Chance !
 
Genau das hab ich ja vor :) Ich hab nur gehofft jemanden zu finden, der schon mal einen Dispute Antrag gestellt hat und weiß wie ich tiefgehend ich mein Namensrecht nachweisen muss.

So wie ich das sehe musst du nur drei Voraussetzungen erfüllen:

1. Die WHOIS Information innerhalb des letzten Monats von der DENIC bekommen haben
2. Namensrecht glaubhaft machen können (ich denke Kopie/Scan von Perso reicht aus)
3. Gegenüber DENIC versichern, dass du eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Inhaber führen wirst, spätestens direkt nach DISPUTE-Eintragung

Wenn die drei Punkte passen, dann los :)
 
So wie ich das verstanden habe hat jeder ein Namensrecht an seinem eigenen Namen. Ein "Michael Meier" kann dieses Recht durch die Registrierung der Domain "michaelmeier.de" als verletzt sehen, wenn der Inhaber kein Namens- oder Kennzeichenrecht daran hat. Wenn der Inhaber natürlich auch Michael Meier heißt oder entsprechende Markenrechte besitzt, dann gilt wieder first-come-first-serve.

Im oben erwähnten Fall "Grit Lehmann" hieß der aktuelle Domaininhaber nicht so und die Nutzung durch eine Bekannte mit diesem Namen war auf der Webseite nicht ersichtlich (" Hier entsteht eine neue Internetpräsenz"). Die Klägerin mit demselben Namen gewann, der Inhaber musste die Domain aufgeben und Enschädigung zahlen.

Der Unterschied zum Fall "Jauch" ist, dass dort gegen den Provider vorgegangen wurde. Wäre es nach Jauch gegangen, hätte der Provider sämtliche "Jauch-Domains" erst gar nicht zur Registrierung anbieten dürfen. Entschieden wurde hier, dass der Provider Rechtsverletzungen nicht prüfen muss. Und nur weil Herr Jauch Promi ist, verlieren weniger promiente Günter Jauch's nicht komplett ihre Rechte. In der Kontent-Meldung von Dir steht dazu: "In der Regel ist der Kunde durch die AGB des Anbieters verpflichtet eine Überprüfung möglicher Verletzungen von Rechten Dritter selbst durchzuführen".


Genau das hab ich ja vor :) Ich hab nur gehofft jemanden zu finden, der schon mal einen Dispute Antrag gestellt hat und weiß wie ich tiefgehend ich mein Namensrecht nachweisen muss.



Du schreibst doch selbst:

1. Seit längerem interessiere ich mich schon für eine gewisse Domain, die meinem Nachnamen entspricht.
...es geht also noch nicht einmal um Deinen kompletten Namen, wie bei Jauch + Co.?

2. ...und weiß wie ich tiefgehend ich mein Namensrecht nachweisen muss.
...die DENIC schreibt:
Du musst doch den Antrag von der DENIC mit dem erforderlichen Nachweis (Rechtsanspruch an diese Domain wo es ja nur um Deinen Nachnamen ) geht, an die DENIC per Post zu senden !

Daraus ergibt sich doch wie ich schon oben angeführt habe, das ohne diesen Nachweis, keine Chance besteht diese Domain zu erhalten !
 
...es geht also noch nicht einmal um Deinen kompletten Namen, wie bei Jauch + Co.?
Ja es geht lediglich um meinen Nachnamen. Sollte aber keine Rolle spielen, siehe hier und hier.

3. Gegenüber DENIC versichern, dass du eine rechtliche Auseinandersetzung mit dem Inhaber führen wirst, spätestens direkt nach DISPUTE-Eintragung
Da werde ich mich wohl in der kommenden Woche mal informieren müssen, wie eine einfache Abmahnung auszusehen hat.... Will damit keine Entschädigung erstreiten, aber muss ihn wohl zur Unterlassung der Nutzung auffordern, um diesem Punkt gerecht zu werden. Wenn da jemand Erfahrung hat, würde ich mich auch freuen, wenn er sie teilt.
 
Moin,

da brauchst jetzt nicht zwangsläufig eine Abmahnung zu verfassen. Häufig reicht auch schon ein einfaches Schreiben - bei mir hat zuletzt das hier funktioniert (Voraussetzung du hast n DISPUTE erfolgreich:

Domain xxxxxxx.de
Anmeldung namensrechtlicher Ansprüche
Aufforderung zur Löschung der Domain


Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Nachweis des berechtigten Interesses an der Übermittlung der Inhaberdaten für die Domain xxxxxxx.de habe ich seitens der Registrierungsstelle für .de-Domains (DENIC) Ihre Daten als Inhaber benannter Domain erhalten.

Hiermit mache ich namensrechtliche Ansprüche an dieser Domain geltend und fordere Sie zur Llschung der Domain bis spätestens xx.xx.xxxx auf, hilfsweise fordere ich Sie bis zur vorgenannten Frist auf, Ihr Recht an besagter Domain plausibel zu machen.

Zusätzlich informiere ich Sie darüber, dass die DENIC die Domain mit einem DISPUTE-Eintrag zugunsten meiner Person versehen hat.

Bei Fragen, fragen und so und am Ende noch Ade, war schee.

Als Frist hatte ich zwei Wochen gesetzt, nach 9 Tagen war die Domain gelöscht bzw. hat mich die DENIC als Inhaber gesetzt.

Das mal so als erster Ansatz. Wenn’s innerhalb der Frist nicht klappt kannst danach immer noch die größere Keule schwingen.
 

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