Wenn ich das richtig verstehe ist die Marke, auf die Hclo4 verweist, eine Kombimarke, d. h. der Begriff „Nordrhein(-)Westfalen“ ist keine eingetragene Marke für sich, sondern nur in Kombination mit dem Bild.
Aber es gab schon Fälle, wo Behörden gegen die Eintragung von Ortsnamen vorgegangen sind. Meines Wissens kann das mit der Vermutung zusammenhängen, der Nutzer will vortäuschen, die Behörde zu sein. Kriminelle werben zum Beispiel mit einer kostenpflichtigen (und teuren) Telefonnummer als Info- oder Hotline der Behörde. Mit „nordrheinwestfalen“ könnte man ähnliches vermuten.
Dein Fall ist besonders kritisch: Das Bundesland selbst und die Registrierungsstelle (DENIC) unterliegen derselben Gerichtsbarkeit, und es gibt für deutsche Behörden keine eigene Domainebene, wie z. B. .gov in USA oder .gov.uk in GB, die eine Verwechslung erschwert.
Wie Zenit1 schon gesagt hat, die Domain gehört dir ohnehin nicht, du mietest sie nur gegen die Registrierungsgebühr. Aber sogar wenn du eine Marke einträgst, prüft das deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob der Eintrag gegen Rechte Dritter verstößt. Du kannst dich also nicht darauf berufen, dass du durch die Eintragung eine entsprechende Zulassung erhalten hast. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung und nicht in der Verantwortung der Registrierungsbehörde, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.