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Bei Namen von Ländern und Kommunen kann es in Deutschland rechtlichen Ärger geben - da wäre ich vorsichtig. Nordrhein-Westfalen ist sogar eine eingetragene Marke des Landes NRW: https://www.tmdn.org/tmview/#/tmview/detail/DE500000001096422
Was ist mit den Namen von Städten und Ländern, die anderen zum Verkauf angeboten werden?
Schau hier
iraq.com
Ich verstehe nicht! Wenn es sich um eine Marke handelt, warum lassen sie ihre Domainnamen zur Registrierung verfügbar?
 
Dürfen Domainregistrierungsunternehmen solche Domains verkaufen und wir dürfen sie nicht verkaufen? Warum gilt das Gesetz nur für uns und nicht auch für Domainregistrierungsunternehmen?
 
Dürfen Domainregistrierungsunternehmen solche Domains verkaufen und wir dürfen sie nicht verkaufen? Warum gilt das Gesetz nur für uns und nicht auch für Domainregistrierungsunternehmen?
Länder sind nicht gleich Bundesländer, das zum Einen, zum Anderen verkaufen Registrare keine Domains, sie ermöglichen lediglich die Registrierung noch freier Keyword-TLD-KombinationenKeyword, sind also bzgl. Namensfindung in keiner Haftung.
 
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Länder sind nicht gleich Bundesländer, das zum Einen, zum Anderen verkaufen Registrare keine Domains, sie ermöglichen lediglich die Registrierung noch freier Keyword-TLD-KombinationenKeyword-TLD-Kombinationen, sind also bzgl. Namensfindung in keiner Haftung.
ja schade 😁
 
Ergänzung meiner Antwort oben: mit "Länder" waren Bundesländer gemeint. Wobei es auch mit Ländern Probleme geben kann, siehe z.B. hier: https://domainnamewire.com/2021/03/25/court-rules-france-can-keep-france-com/
vielen Dank für diese Informationen. Aber die wichtigste Frage ist, warum lassen sie diese Domains für die Registrierung verfügbar? Was ist meine Schuld, dass ich mein Geld verliere? Ich suche einen guten Namen, damit ich etwas Geld verdienen kann.
 
Wenn ich das richtig verstehe ist die Marke, auf die Hclo4 verweist, eine Kombimarke, d. h. der Begriff „Nordrhein(-)Westfalen“ ist keine eingetragene Marke für sich, sondern nur in Kombination mit dem Bild.

Aber es gab schon Fälle, wo Behörden gegen die Eintragung von Ortsnamen vorgegangen sind. Meines Wissens kann das mit der Vermutung zusammenhängen, der Nutzer will vortäuschen, die Behörde zu sein. Kriminelle werben zum Beispiel mit einer kostenpflichtigen (und teuren) Telefonnummer als Info- oder Hotline der Behörde. Mit „nordrheinwestfalen“ könnte man ähnliches vermuten.

Dein Fall ist besonders kritisch: Das Bundesland selbst und die Registrierungsstelle (DENIC) unterliegen derselben Gerichtsbarkeit, und es gibt für deutsche Behörden keine eigene Domainebene, wie z. B. .gov in USA oder .gov.uk in GB, die eine Verwechslung erschwert.

Wie Zenit1 schon gesagt hat, die Domain gehört dir ohnehin nicht, du mietest sie nur gegen die Registrierungsgebühr. Aber sogar wenn du eine Marke einträgst, prüft das deutsche Patent- und Markenamt nicht, ob der Eintrag gegen Rechte Dritter verstößt. Du kannst dich also nicht darauf berufen, dass du durch die Eintragung eine entsprechende Zulassung erhalten hast. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung und nicht in der Verantwortung der Registrierungsbehörde, die Rechte Dritter nicht zu verletzen.
 

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