Domainverkauf nach GB - Steuern?

real

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Hallo!
Was muss man bei einem Domainverkauf nach Großbritannien an eine Privatperson steuerlich beachten (als gewerbetreibender der Umsatzsteuer ausweist)? Würde mich über jegliche Tipps/Infos von euch sehr freuen :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!
Was muss man bei einem Verkauf nach Großbritannien an eine Privatperson steuerlich beachten? Würde mich über jegliche Tipps/Infos von euch sehr freuen :)
Kurze Fragen vorab:

Willst du eine Domain an eine Privatperson in GB verkaufen oder einen Gegenstand?

Du hast ein Gewerbe (d.h. wir haben hier einen B2C Verkauf), also verkaufst nicht als Privatperson, oder?
 
Kurze Fragen vorab:

Willst du eine Domain an eine Privatperson in GB verkaufen oder einen Gegenstand?

Du hast ein Gewerbe (d.h. wir haben hier einen B2C Verkauf), also verkaufst nicht als Privatperson, oder?
Danke für die Fragen. Ja, es geht um einen Domainverkauf vom Gewerbetreibenden (kein Kleingewerbe) an eine Privatperson in GB.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf Wikipedia steht:
"Im Januar 2020 stimmten das britische Parlament und das EU-Parlament dem Brexit-Abkommen zu, mit dem das UK am 31. Januar 2020 um 23 Uhr UTC (24 Uhr MEZ) aus der Europäischen Union und EURATOM austrat; gleichwohl bleibt es bis Ende 2020 Teil des EU-Binnenmarkts und der Zollunion."

Soll das heißen GB wird 2020 steuerlich so behandelt wie jedes andere EU-Land?
 
Danke für die Fragen. Ja, es geht um einen Domainverkauf vom Gewerbetreibenden (kein Kleingewerbe) an eine Privatperson in GB.
Okay,
also die Thematik scheint so umfangreicher zu sein als gedacht und gerade bei Domains bin ich dann steuertechnisch dann doch raus.
Jede Aussage, die ich jetzt tätige, wäre wohl falsch.

Wie, @soeren.cz , schon gesagt hat, wäre es ggf. das Beste, wenn du einen/deinen Steuerberater oder vielleicht auf https://www.frag-einen-anwalt.de/ einen Anwalt für Steuerrecht frägst.
 
Domains sind sogn. Katalogleistungen. Meien Vermutung war nun, dass wenn GB weiter (bis Ende 2020) businesstechnisch zur EU gehört, dass ich mich dann wegen einem einzigen Verkauf an einen Endkunden bereits beim Mini One Stop Shop anmelden muss, wenn ich die Steuern nicht selber in GB an die Behörden zahlen will. Jemand dazu einen Gedanken?

Wenn der Endkunde eine VAT ID angeben würde, wäre es ja wie immer bei EU
reverse charge und somit einfach, richtig?
 
Beim MOSS gibts glaube ich eine "Bagatellgrenze" von bis zu 10k netto, wenn du insgesamt pro Jahr darunter bist, musst du dich glaub ich nicht anmelden!
 
Wenn der Endkunde eine VAT ID angeben würde, wäre es ja wie immer bei EU
reverse charge und somit einfach, richtig?

Da würde ich aber sicherheitshalber die UID Nummer prüfen und das Ergebnis auch als PDF abspeichern. Das mache ich auch bei JEDER Domain die ich verkaufe wo die UID-Nummer relevant ist.

Hier kannst Du die UID prüfen:
 
Hallo,
ich bin kurz davor eine UK Domain nach UK zu verkaufen.
Ich bin Unternehmer mit UST-ID, Käufer ist eine LTD in UK ansässig.

Wie läuft das mit der Umsatzsteuer?

Habe dazu im Netz folgendes gefunden:



Berechne ich dann einen Umsatzsteuersatz von 0 %, schreibe meine UST-ID und die UST-ID des englischen Unternehmens auf die Rechnung und den Hinweis:
"Der Rechnungsausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer, da vorliegend der Wechsel
der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. Die Umsatzsteuer
ist vom Leistungsempfänger anzumelden und abzuführen."

Ist das so korrekt?
 
Hallo,
ich bin kurz davor eine UK Domain nach UK zu verkaufen.
Ich bin Unternehmer mit UST-ID, Käufer ist eine LTD in UK ansässig.

Wie läuft das mit der Umsatzsteuer?

Habe dazu im Netz folgendes gefunden:



Berechne ich dann einen Umsatzsteuersatz von 0 %, schreibe meine UST-ID und die UST-ID des englischen Unternehmens auf die Rechnung und den Hinweis:
"Der Rechnungsausweis erfolgt ohne Umsatzsteuer, da vorliegend der Wechsel
der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren) greift. Die Umsatzsteuer
ist vom Leistungsempfänger anzumelden und abzuführen."

Ist das so korrekt?

Ich nehme mal an, du hast dich im Forum geirrt?😉 Dein Steuerberater hilft dir gerne mit einem rechtsverbindlichen Rat weiter. Oder auch in nem Forum zum Thema Steuern könntest du fündig werden.
 
Ich nehme mal an, du hast dich im Forum geirrt?😉 Dein Steuerberater hilft dir gerne mit einem rechtsverbindlichen Rat weiter. Oder auch in nem Forum zum Thema Steuern könntest du fündig werden.

Stimme ich zu 100 Prozent zu. Rechtsfragen lieber nicht über das Internet klären. Im Internet findet man alles ... insbesondere Leute mit gefährlichem Halbwissen. Experte wie den Steuerberater fragen, die Sache schriftlich bestätigen lassen und rechtlich auf der sicheren Seite sein. Immer die beste Vorgehensweise, um rechtlichen Ärger zu vermeiden, denn den wollen wir doch alle nicht. :)
 
Wenn ich eine Domain nach UK verkaufen würde, würde ich es so machen mit 0% und dem Text, da UK ein Drittland, genauso wie die Schweiz oder die USA ist.
 
Leute, warum kritisiert ihr @Gargamel so und weist ihn zurecht.
Er ist hier schon richtig. So viel Wissen liegt hier schon vor.
Ich verkaufe öfter Domains nach GB, kann man jetzt wie die Schweiz sehen, Drittland. So wie @Adomino es schon schreibt.
Habt ihr schon mal vom Brexit gehört, @Igitt und @Konstantin?
Hier läuft nicht nur Halbwissen rum. 🤣
 
Leute, warum kritisiert ihr @Gargamel so und weist ihn zurecht.
Er ist hier schon richtig. So viel Wissen liegt hier schon vor.
Ich verkaufe öfter Domains nach GB, kann man jetzt wie die Schweiz sehen, Drittland. So wie @Adomino es schon schreibt.
Habt ihr schon mal vom Brexit gehört, @Igitt und @Konstantin?
Hier läuft nicht nur Halbwissen rum. 🤣

Hier hat ihn niemand zurechtgewiesen, sondern lediglich den Tipp gegeben, sich rechtlich nicht durch ein Forum abzusichern. Bitte korrekt lesen. Danke. ;)

Wir wollten ihm damit rechtlichen Ärger ersparen, denn der Steuerberater ist hierfür eine wesentlich seriösere Quelle. Auch wenn es Leute hier schon so gemacht haben, heißt das nicht grundsätzlich, dass es richtig ist. Ich gehe zwar davon aus, dass Du als Mod keinen Quatsch erzählst, aber bei solchen Themen sollte man sich durchaus über die entsprechenden Kanäle absichern.

Wenn es aus irgendeinem Grund später Probleme gibt, zieht beim Finanzamt das Argument "Das hat mir einer aus einem Forum so gesagt" ganz schlecht. Sicher ist sicher. :)

Und das ist ein liebgemeinter Rat, keine Zurechtweisung. :)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ja, schon gut.
Dass Statements von Usern aus dem Forum nie 100%tig stimmen müssen sollte schon jedem Anwesenden hier klar sein.
Aber GB ist raus aus der EU, genau wie Schweiz und andere Drittländer.
Warum sollte Firma aus DE mit UID eine Rechnung mit Umsatzsteuer an Firma oder aber auch Privatperson aus GB ausstellen?
Klar kann @Gargamel jetzt gleich einen STB dazu aufsuchen und nachfragen. Aber wenn er normalerweise keinen STB an der Hand hat und nicht mit einem STB zusammenarbeitet, dann müsste er für diese Anfrage erst mal ein gutes Honorar auf den Tisch legen. Da macht es Sinn hier vorher mal zu fragen, wie die Einschätzung ist. Vielleicht hat er einen Verkauf über 200€ nach GB und muss für seine Anfrage bei einem STB 119€ brutto zahlen. Sehr sinnvoll, das würde ich auch nicht machen. Bei richtig großen Sales sollte man sich sicherlich zusätzlich durch eine Experteneinschätzung absichern.
Nur darum ging es mir mit meiner letzten Aussage.
 

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