Urteil zur Kennzeichnung von Affiliate-Links

Man kann es auch übertreiben.
Ich kennzeichne überhaupt nichts. Mein ausländisches Impressum hat mich wirkungsvoll von den Anwalts-Plagen bewahrt. Was kümmert mich das deutsche Recht? Ich halte mich an die Gesetze des Landes meiner Firma (nicht Spanien und nicht Deutschland) und die interessieren sich einen :poop: für deutsche Webseiten und Spitzfindigkeiten deutscher Gerichte und Anwälte.
 
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Servus!
@hclo4 Danke für den Beitrag! Das betrifft mich dann wohl auch.
Ich habe jeweils im Header und Footer einen Hinweis untergebracht.

Solche Urteile führen nur dazu, dass immer mehr deutsche Webmaster ins Ausland abwandern. Letztendlich erreicht man mit solchen Urteilen nichts oder sie führen sogar zum Gegenteil. Auf vielen Vergleichs- und Testseiten findet man mittlerweile ein ausländisches Impressum.
Ich werde mich wohl auch mit der Thematik auseinandersetzten müssen.
Pfiats Eich!
Marc
 
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Solche Urteile führen nur dazu, dass immer mehr deutsche Webmaster ins Ausland abwandern. Letztendlich erreicht man mit solchen Urteilen nichts oder sie führen sogar zum Gegenteil. Auf vielen Vergleichs- und Testseiten findet man mittlerweile ein ausländisches Impressum.
Ich werde mich wohl auch mit der Thematik auseinandersetzten müssen.
Pfiats Eich!
Marc
So war es auch damals in der Pornobranche als zu Beginn der 2000er Jahre das deutsche Jugendschutzgesetz (FSK12 Zensur, stellen eines Jugendschutzbeauftragten, Zugangskontrolle mit Personalausweis, etc.) aufkam. Da sind alle Adult-Webmaster ins Ausland geflüchtet und es hat nichts geändert. Ganz im Gegenteil, die unzensierten Pornoseiten sind geradezu aus dem Boden geschossen. Steuern wurden dann halt nicht mehr in Deutschland bezahlt, sondern in Belize, Panama oder in den USA.
 
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Jede Woche ein anderes Gesetz, da hat man zumindest immer was zu tun 🤦

Wäre aber durchaus interessant zu erfahren, wie denn diejenigen das hier gemacht haben, von denen die Webseiten ohne deutsches Impressum auskommen. Gerne auch per PN!
 
Also soll man zu jedem Link noch eine Erklärung verfassen oder was? Wie soll das in der Praxis umgesetzt werden?
IRONIE ON: Reicht ein Hinweis: "Klicken auf eigene Gefahr! Eltern haften für ihre Kinder!" IRONIE OFF
 
Jeden Link kennzeichne ich mit * und am Ende der jeweiligen Seite gibt es die Erklärung zum *.
Preise für Affiliate-Link-Produkte gebe ich auch keine mehr an, da hier Amazon absolute Aktualität verlangt.
Nicht leicht zu programmieren und Plugins, sofern genutzt, nicht zuverlässig genug.
Also verzichte ich gleich auf so eine Angabe.
 
Ich habe auch nochmal nachgebessert. Wer jetzt nicht erkennt, dass es Werbung ist... 😭
 
Ich sehe das aus rechtlicher Sicht und nach meiner Ansicht ist das Urteil nachvollziehbar.

Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man im Impressum eine ausländische Firma anführt. Ich habe vor einem Jahr selbst in Deutschland eine US-Firma verklagt. Sobald die Klage in den USA zugestellt ist, muss die US-Firma eine deutschen Anwalt dem Gericht innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Wenn man das nicht tut, gibt es ein Versäumnisurteil. Das kann je nach Antrag dazu führen, dass man auch einen Zwangsvollstreckungsschutz hat von deutschen ggf. auch EU Besitztümern der US-Firma. Das können auch Domains oder Marken sein.

d.h. wenn man das schon "richtig" machen will, muss man die Domain auch richtig auswählen und darf keinen Besitzstand in Deutschland haben.
 
Ich sehe das aus rechtlicher Sicht und nach meiner Ansicht ist das Urteil nachvollziehbar.

Ich bin jedoch nicht der Ansicht, dass man auf der sicheren Seite ist, wenn man im Impressum eine ausländische Firma anführt. Ich habe vor einem Jahr selbst in Deutschland eine US-Firma verklagt. Sobald die Klage in den USA zugestellt ist, muss die US-Firma eine deutschen Anwalt dem Gericht innerhalb von 2 Wochen mitteilen. Wenn man das nicht tut, gibt es ein Versäumnisurteil. Das kann je nach Antrag dazu führen, dass man auch einen Zwangsvollstreckungsschutz hat von deutschen ggf. auch EU Besitztümern der US-Firma. Das können auch Domains oder Marken sein.

d.h. wenn man das schon "richtig" machen will, muss man die Domain auch richtig auswählen und darf keinen Besitzstand in Deutschland haben.
Das ist mit Sicherheit richtig. Aber die einfachen Abmahn-Anwälte hält es dennoch wirkungsvoll ab. Für die ist es einfach zu viel Aufwand.
 
Das ist mit Sicherheit richtig. Aber die einfachen Abmahn-Anwälte hält es dennoch wirkungsvoll ab. Für die ist es einfach zu viel Aufwand.

Arbeit ist das wirklich viel und sehr zeitaufwendig. Das Gericht muss die deutsche Klage zunächst einmal übersetzen lassen und dann wird nach dem Haager Zustellungsabkommen zugestellt. In meinem Fall dauert es bereits 13 (!) Monate und die Klage ist in den USA noch immer nicht zugestellt.
 
Servus!
Hat jemand Erfahrung mit Offshore Firmengründung bezüglich der Kosten und der Rechtslage oder möglicher Alternativen?
Pfiats Eich!
Marc
 
Servus!
Hat jemand Erfahrung mit Offshore Firmengründung bezüglich der Kosten und der Rechtslage oder möglicher Alternativen?
Pfiats Eich!
Marc


Da kann man Dir nur empfehlen zu Deinem Steuerberater zu gehen, was speziell für Dich infrage kommt, denn dieser kennt ja am besten Deine persönlichen Verhältnisse und Möglichkeiten.

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Danke für den Hinweis. Ich habe nun bei sämtlichen Links entweder so etwas wie Anzeige, Werbung oder Werbe-Link direkt vor den Link oder gleich danach hingeschrieben.
 

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