Wieder einmal die liebe Marke

Levent

Domainer
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Liebe Domainer,

gerne teile ich auch diese "Geschichte" mit Euch und freue mich auf Input.

Ich habe vor kurzem 2 Domains gecatched, die eine Wortmarke im Domainnamen haben, mit einem Zusatz. Also z. B. "Marke-Suche.de" oder "Marke-Open.de".

Domain 1 läuft auf Realtime-Landingpage und Domain 2 auf Elite-Landingpage, also keine Weiterleitung, kein Projekt, das war bisher nie anders.

Heute hat mich folgendes Schreiben erreicht:

"die XXX Verlag GmbH ist Inhaberin der deutschen Wortmarke "XXXX" mit der Registernummer XXX, die umfangreich genutzt wird. Anbei finden Sie einen Auszug als PDF aus dem Online-Markenregister des DPMA DPMA-Register | Marken - Auskunft zu einer Unionsmarke.Uns ist bekannt geworden, dass Sie zwei Internet-Domains unter den Namen "XXX.de" und "XXX2.de" registriert haben. Die Nutzung dieser Domains stellt eine Markenverletzung durch die Verwendung einer bekannten Marke dar (vgl. BGH, Urteil vom 22.11.2001 - I ZR 138/99). Die von Ihnen verwendeten Domains sind dem markenrechtlich geschützten Zeichen zudem verwechselbar ähnlich, so dass wir einen Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft haben. Wir fordern Sie daher auf, bis zum 23.01.2024 eine Unterlassungserklärung gegenüber uns abzugeben und die Registrierung und/oder Verwendung des Wortes "XXX" als Internet-Domain zu unterlassen. Darüber hinaus fordern wir Sie auf, gegenüber der DENIC auf die Internet-Domains "XXX.de" und "XXX2.de" bis zum o.g. Termin zu verzichten."

Meine Antwort war folgende (ich habe mir dieses Mal nicht die Mühe gemacht und teile per Copy paste zusammengefügt):

"ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 9 Januar 2024.

Leider ist die Warnung jedoch nicht substantiiert. Die bloße Registrierung einer Domain ist keine Markenverletzung, weil nur dadurch nämlich keine markenmäßige "Nutzung" stattfindet.

Wie Sie sicherlich festgestellt haben, werden beide Domains weder als Projekt genutzt, noch werden sie auf ein Projekt weitergeleitet.

Inhaltsleere Homepages stellen laut BGH grundsätzlich keine markenrechtsverletzende Benutzung dar, denn der Domainname ist noch keinen konkreten Waren oder Dienstleistungen zugeordnet; es kann daher auch keine Verwechslungsgefahr vorliegen (BGH, 2008, I ZR 151/05).

Man kann also für Domains mit deutscher Länderkennung „.de“ zusammenfassen, erst wenn Inhalte unter dem Domainnamen publiziert sind, kann eine mögliche Markenverletzung geltend gemacht werden – dann kann auch Anspruch auf Unterlassung bestehen. In solch einem Fall muss jedoch lediglich die verletzende Benutzung des Namens-/Kennzeichenrechts unterlassen werden – nicht aber die weitere Benutzung der Domain.

Ich bitte Sie daher von weiteren "Warnungen" und Aufforderungen abzusehen. Ich weiße darauf hin, dass die Domains von Ihnen selbst freigegeben wurden.

Dennoch kann ich verstehen, wenn Sie die Domains wieder besitzen möchten. Da ich ein Sammler bin und die Domains einen emotionalen Wert für mich haben, möchte ich sie nicht ohne Weiteres abgeben. Gerne bin ich jedoch zu Gesprächen bereit, sofern Sie an den Domains interessiert sind und mir den emotionalen Wert ausgleichen möchten. "


Wie seht ihr das? Ich sehe hier ja Potential auf ein lukratives Kaufgeschäft. Ich lasse Euch gerne am weiteren Verlauf teilhaben.

Viele Grüße,

Levent
 
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Hi.

Danke fürs Teilen. Eine wirklich spannende Geschichte.

Um ehrlich zu sein, würde ich persönlich es nicht riskieren und hätte diese Domains gar nicht registriert. So ein "lukratives Kaufgeschäft" kann schnell zu einem echten Alptraum werden.

Beispiel. Du registrierst die Domain Sony.de Diese Domain wird von dir nicht projektiert und nicht zum Verkauf angeboten usw. Trotzdem hättest du keine Chance, wenn Sony kommen würde. So sehe ich das. 🤷‍♂️

Ich gebe aber zu, dass es mich sehr interessieren würde, wie diese Geschichte ausgeht. Freue mich auf weitere Postings diesbezüglich von dir.

Viel Glück. Würde mich freuen, wenn du es tatsächlich schaffst, diese Domains zu verkaufen.

LG,
Cumaru
 
Interessiert mich auch.
Was war deine absicht bei der registrierung?
Das wird die wipo interessieren denke ich..

Edit: wipo verhandelt keine .de fälle? Hat die denic eine öffentlich zugängliche datenbank der fälle und entscheidungen?
 
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Da ich ein Sammler bin und die Domains einen emotionalen Wert für mich haben, möchte ich sie nicht ohne Weiteres abgeben. Gerne bin ich jedoch zu Gesprächen bereit, sofern Sie an den Domains interessiert sind und mir den emotionalen Wert ausgleichen möchten. "
Herrlich :cool:

Ich kann mir vorstellen, dass die ziemlich blöd aus der Wäsche gekuckt haben, als sie deine Antwort bekamen. Und anschliessend haben die sich kaputt gelacht...

Du meinst, dass deine Domains nicht genutzt werden?

Ich sehe das anders:
Sowohl die Landingpage von realtime als auch die von elitedomains sind für mich keine "Inhaltsleere Homepages". Jedenfalls wird Werbung für kostenpflichtige Domain-Dienstleistungen betrieben.
Insofern werden die Domains - von wem auch immer - kommerziell genutzt.

Der Schuss könnte nach hinten losgehen - und zwar gewaltig. Bei dem Gegner...

Ich lasse von solchen Domains generell die Finger weg.
Und erspare mir den Ärger.
 
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Herrlich :cool:

Ich kann mir vorstellen, dass die ziemlich blöd aus der Wäsche gekuckt haben, als sie deine Antwort bekamen. Und anschliessend haben die sich kaputt gelacht...

Du meinst, dass deine Domains nicht genutzt werden?

Ich sehe das anders:
Sowohl die Landingpage von realtime als auch die von elitedomains sind für mich keine "Inhaltsleere Homepages". Jedenfalls wird Werbung für kostenpflichtige Domain-Dienstleistungen betrieben.
Insofern werden die Domains - von wem auch immer - kommerziell genutzt.

Der Schuss könnte nach hinten losgehen - und zwar gewaltig. Bei dem Gegner...

Ich lasse von solchen Domains generell die Finger weg.
Und erspare mir den Ärger.

Danke für Euer Feedback. Also ich sehe das komplett anders, für mich sind die Landingpages der Registrierungsstellen der Inbegriff von inhaltsleerer Website. Es bedeutet nämlich genau das: Die Domain wurde registriert und damit ist nichts passiert, sie wurde nicht genutzt. Zumal bei Elite sie sogar auf 404 läuft. Wenn dem so wäre, dass das diese Landinpages eine Nutzung darstellen, dürften Realtime, Elite oder sonst wer keine Registrierung von Domains mit Markenbestandteilen anbieten. Als Kunde habe ich keinen Einfluss darauf, wie diese Landing Page gestaltet wird. Ich habe ja schließlich absolut nichts mit diesen Domains gemacht, außer sie registriert, was genau in den erlaubten Bereich fällt.

Was ich damit vorhatte? Tatsächlich erstmal nur halten. Das Linkprofil der Domain ist sehr nett aber aufgrund der Marke hatte ich mich noch nicht entschieden, was ich damit mache.

Ich werde das ganze natürlich nicht bis auf die Spitze treiben, denn dafür gibt es für mich zu wenig zu gewinnen, aber mir gefiel diese Selbstverständlichkeit nicht, mit der hier Unterlassungserklärungen eingefordert werden.

Ich halte Euch auf dem Laufenden.
 
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Rückantwort:

der Zurückweisung unserer Abmahnung als unsubstantiiert stimmen wir nicht zu.

Schon die Registrierung, nicht erst die Benutzung eines fremden Unternehmenskennzeichens als Domain-Name im nichtgeschäftlichen Verkehr, stellt einen unbefugten Namensgebrauch nach § 12 BGB dar. (Leitsatz BGH, Urteil vom 22. 11. 2001 - I ZR 138/99).

„Lässt ein nichtberechtigter Dritter dieses Kennzeichen als Domain-Namen registrieren, werden die schutzwürdigen Interessen des Kennzeicheninhabers massiv beeinträchtigt, weil die mit dieser Bezeichnung gebildete Internet-Adresse mit der Top-Level-Domain „.de” nur einmal vergeben werden kann. Mit Recht ist das BerGer. davon ausgegangen, dass ein erheblicher Teil des Publikums Informationen im Internet in der Weise sucht, dass in die Adresszeile der Name des gesuchten Unternehmens als Internet-Adresse („www.shell.de<http://www.shell.de/>”) eingegeben wird (vgl. zur Suchgewohnheit bei Gattungsbegriffen BGHZ 148, 1 [6] = GRUR 2001, 1061 = NJW 2001, 3262 = Mitwohnzentrale.de). Selbst wenn eine Registrierung des fremden Kennzeichens als Domain-Namen nur zu privaten Zwecken erfolgt, wird daher der Berechtigte von einer entsprechenden eigenen Nutzung seines Zeichens ausgeschlossen. Ihm wird die Möglichkeit genommen, dem interessierten Internet-Nutzer auf einfache Weise Information über das Unternehmen zu verschaffen.“

Das von Ihnen angeführte Urteil (BGH, 2008, I ZR 151/05) widerspricht dieser Rechtsprechung auch nicht.
So führt das Gericht in dem genannten Urteil aus:

„Für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch aus § 12 BGB ist die drohende Gefahr einer Namensanmaßung nicht hinreichend konkret dargetan. Die Frage, ob der Kl. allein gegen die Registrierung der Domainnamen ein Anspruch aus Namensrecht zusteht (§ 12 BGB), kann dahinstehen. Denn ein solcher Anspruch setzt voraus, dass mit der Registrierung der Domainnamen eine erhebliche Beeinträchtigung der aus dem Kennzeichenrecht fließenden namensrechtlichen Befugnisse verbunden ist (vgl. BGHZ 149, 191 [198, 201] = GRUR 2002, 622 – shell.de; BGH, GRUR 2005, 687 [689] – weltonline.de). Dafür bestehen im Streitfall keine Anhaltspunkte. Die Kl., deren Internetauftritt über den Domainnamen „metro.de” zugänglich ist, wird nicht dadurch nennenswert behindert, dass die beanstandeten Bezeichnungen für sie als weitere Domainnamen gesperrt sind. Die Kl. hat nach ihrem eigenen Vorbringen kein Interesse an einer Benutzung der für die Bekl. als Domainnamen registrierten Bezeichnungen, da sie mit dem Gebiet des „Sex” nicht in Verbindung gebracht werden will.“

Hier ist der Sachverhalt aber anders. In dem genannten Fall wollte die Klägerin „Metro“ die Domain „www.metro-sex.de<http://www.metro-sex.de/>“ selbst nicht nutzen, und wollte auch nicht damit in Verbindung gebracht werden. Wir wollen die Domains www.xxx-suche.de<http://www.xxx-suche.de/> und www.xxx-open.de<http://www.xxx-open.de/> aber selbst nutzen. Uns als Kennzeichenrechtsinhaber wird durch Ihre Registrierung aber die Möglichkeit genommen, diese Domains zu nutzen und damit greifen Sie in unsere namensrechtlichen Befugnisse ein.

Diese Domains wurden auch zuvor von uns verwendet, nur eine Verlängerung der Domain Registrierung wurde leider übersehen. Wir hatten auch schon von den früheren Domaininhabern eine Löschung erwirkt, einer neuen Registrierung durch uns sind Sie durch die Nutzung von Crawlern und einer automatischen Registrierung aber leider zuvorgekommen.

Wir fordern Sie daher erneut auf, Ihre Registrierung der beiden Domains bis zum 23.01.24 gegenüber der Denic zu löschen.“


Aus meiner Sicht entspricht das Beispiel nicht dem Sachverhalt hier, denn hier ist es nicht der Markenname alleine wie zb. Marke.de der von mir registriert wurde, sondern Marke-Zusatz.de.

Ich habe eine Vergleichslösung mit Entschädigung für mich angeboten. Ich denke, die wollen keinen langen Rechtsstreit mit wahrscheinlich schlechten Karten riskieren, sondern einfache ihre Domains zurück. Was sie mit dem fairen Vergleichsangebot ja hätten.

Gerne noch Input und/oder Erfahrungswerte von Euch? Natürlich keine Rechtsberatung.

Vielen Dank
 
arke.de der von mir registriert wurde, sondern Marke-Zusatz.de.

Ich habe eine Vergleichslösung mit Entschädigung für mich angeboten. Ich denke, die wollen keinen langen Rechtsstreit mit wahrscheinlich schlechten Karten riskieren, sondern einfache ihre Domains zurück. Was sie mit dem fairen Vergleichsangebot ja hätten.
Scheinst Dich ja gut auszukennen.

Natürlich haben die Anwälte die ihre Mandate nach Stunden bei Großkonzernen abrechnen oft keinen Bock auf die Arbeit und das zu verdienende Geld.
Die werden Dir sicher eine hübsche Summe anbieten, damit sie Ruhe haben.

Falls nicht:
Bei möglichen 50.000 Streitwert pro Domain sollte Dir ein Prozess auch das Risiko Wert sein.
Für uns als Domainer wäre es natürlich gut ein Urteil zu bekommen, dass bestätigt, dass das was Du gemacht hast OK ist!

Dann hören solche Abmahnungen endlich auf.

Viel Glück!
Grüsse
123meins
 
Zuletzt bearbeitet:
Interessiert mich auch.
Was war deine absicht bei der registrierung?
Das wird die wipo interessieren denke ich..

Edit: wipo verhandelt keine .de fälle? Hat die denic eine öffentlich zugängliche datenbank der fälle und entscheidungen?
Ja und Nein.
Bei .de geht alles vor normale Gerichte. Es gibt genug Quellen wo man wie bei Domain-Recht.de oder im Script von Prof. Hoeren https://www.itm.nrw/wp-content/uploads/Internetrecht_30.03.2023.pdf entsprechende Urteile findet. Oder in den entsprechenden Urteils-Datenbanken.

Grüsse
123meins
 
Dennoch kann ich verstehen, wenn Sie die Domains wieder besitzen möchten. Da ich ein Sammler bin und die Domains einen emotionalen Wert für mich haben, möchte ich sie nicht ohne Weiteres abgeben. Gerne bin ich jedoch zu Gesprächen bereit, sofern Sie an den Domains interessiert sind und mir den emotionalen Wert ausgleichen möchten. "

Was die machen ist eindeutig emotionaler Missbrauch und das geht garnicht. Domainsammeln ist ein Hobby wie jedes andere und ohne Absicht auf Gewinnerzielung. Wann kapieren die das endlich?
 
Scheinst Dich ja gut auszukennen.

Natürlich haben die Anwälte die ihre Mandate nach Stunden bei Großkonzernen abrechnen oft keinen Bock auf die Arbeit und das zu verdienende Geld.
Die werden Dir sicher eine hübsche Summe anbieten, damit sie Ruhe haben.

Falls nicht:
Bei möglichen 50.000 Streitwert pro Domain sollte Dir ein Prozess auch das Risiko Wert sein.
Für uns als Domainer wäre es natürlich gut ein Urteil zu bekommen, dass bestätigt, dass das was Du gemacht hast OK ist!

Dann hören solche Abmahnungen endlich auf.

Viel Glück!
Grüsse
123meins
Zum Glück kam das Schreiben statt von einem externen Anwalt, von einem In-house Referent, der wohl eher eine Lösung im Sinn hat 😉
 
Danke fürs Teilen. Bin gespannt, wie es ausgeht.
 
Zum Glück kam das Schreiben statt von einem externen Anwalt, von einem In-house Referent, der wohl eher eine Lösung im Sinn hat 😉
Sieht gut aus. Manchmal muss man einfach "Eier" zeigen und jede Situation getrennt beurteilen. Ich hatte ja auch eine Klage von einem großem Konzern aus Medizinbereich und habe mich gewährt (allerdings mit einem Anwalt). Bin selbst in Österreich zu Hause, geklagt wurde ich aber in Deutschland. War schon viel auf dem Spiel, auch finanziell gesehen.

Trotzdem habe ich Durchhaltevermögen und Nerven gezeigt und wir haben gewonnen. Es ging um eine xx.de Domain. Der Konzern hat dann schlussendlich die Domain abgekauft. Geld war ok, aber, dass wir gewonnen haben und keine Schwäche gezeigt haben, war für mich von großer emotionaler Bedeutung. Ich war sehr stolz dem mächtigen Eigentümer Herrn Dr. XXX eins auszuwischen.

Ich wünsche dir viel Glück!

LG
 
Diese Domains wurden auch zuvor von uns verwendet, nur eine Verlängerung der Domain Registrierung wurde leider übersehen. Wir hatten auch schon von den früheren Domaininhabern eine Löschung erwirkt, einer neuen Registrierung durch uns sind Sie durch die Nutzung von Crawlern und einer automatischen Registrierung aber leider zuvorgekommen.
Krass, eifach verpeilen zu verlängern und dann mit einer standard mail zurückfordern.
Scheinbar ist das ja nicht zum ersten mal passiert. Wäre schon korrekt wenn der zuständige etwas lehrgeld bezahlen müsste. Finde es daher super dass du hartnäckig bleibst und dich gut auskennst.
Vor gericht bin ich nicht sicher wer gewinnen würde, die wipo ist meist eher auf seiten des klägers (leider) - wenn ein Präzedenzfall geschaffen wird, in welchem geschütze marken + zusatz von dritten registriert werden dürfen hätte das einen grossen einfluss auf den domainhandel.
Ich bin gespannt.
 
Krass, eifach verpeilen zu verlängern und dann mit einer standard mail zurückfordern.
Passiert ständig, Firmen die ein Internationalem Domain Portfolio und zig Abteilungen die Abseits vom Marketing Domains registrieren verlieren diese oft (zb wenn ein Mitarbeiter kündigt und die emails nicht auf zentrale stellen umgeleitet hat). Wenn das nicht zentral bei der IT liegt und automatisiert ist, kommt man dem auch fast nicht nach...
Auch passieren aber auch Fehler. Hatte letztens wieder nen Kunden in der SEO-Beratung der 500 Offline-Filialen besitzt und einige passende Domains. Die IT zahlt zwar für die Domains und verliert diese nicht, aber schafft es immer wieder DNS errors zu erzeugen, statt die Domains auf passende Unterseite zu leiten...
 
Passiert ständig, Firmen die ein Internationalem Domain Portfolio und zig Abteilungen die Abseits vom Marketing Domains registrieren verlieren diese oft (zb wenn ein Mitarbeiter kündigt und die emails nicht auf zentrale stellen umgeleitet hat). Wenn das nicht zentral bei der IT liegt und automatisiert ist, kommt man dem auch fast nicht nach...
Auch passieren aber auch Fehler. Hatte letztens wieder nen Kunden in der SEO-Beratung der 500 Offline-Filialen besitzt und einige passende Domains. Die IT zahlt zwar für die Domains und verliert diese nicht, aber schafft es immer wieder DNS errors zu erzeugen, statt die Domains auf passende Unterseite zu leiten...
Das kann ich bestätigen. Wir sind als Agentur für einen größeren Kunden tätig. Hier waren mehrere Domains in der RGP, was mir in den Listen zufällig auffiel. Konnte die IT informieren. Alle Domains wurden zurückgeholt, aber gerade so in der Zeit.
 

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