Adomino
Domainer
Problem ist auch das es eig. auch unrentabel ist. Wenn man sich den Streitwert anschaut der meist bei 100.000€ liegt hat man kosten bis zum BGH schon ca. 50.000€ da, muss sich die Gegenseite 100% sicher sein oder Geld übrig haben...
Das stimmt nur bedingt. Zunächst beginnt der Streitwert bei 50.000 EUR, da man sonst nicht zum LG kommt. Aber auch bei 100.000 EUR Streitwert kommt man nicht mit 50.000 EUR durch, da die (eigenen) Markenrechtsanwälte zu 99% nicht nach Streitwert bezahlt bekommen sondern nach Aufwand, der viel höher ist (250-500 EUR/Stunde). Darum schreibe ich die Schriftsätze seit Jahren auch alle selbst, da sich einerseits meine Fachanwälte sowieso nicht wirklich mit Unionsmarkenrecht und Bekanntheitsschutz auskennen und bei bis zu 300 Seiten pro Schriftsatz könnte ich mir da sowieso nicht leisten das ein Anwalt so wie ich Monate damit verbringt, einen Schriftsatz zu schreiben. Denn wie gesagt, je mehr Gegenbeweise und Rechtsprechungen man dem Gericht vorlegen kann, umso kleiner (!) wird der Ermessensspielraum des Gerichts.
Das bedeutet, auch wenn man theoretisch alles gewinnt, ist das schlussendlich ein immenser Verlust wenn man einen Anwalt beauftragt den Schriftsatz zu schreiben, da man dann vom gegnerischen Anwalt nur Streitwert das Geld bekommt und man die Differenz selbst bezahlen muss.
Beim EuG/EuGH und auch beim EGMR gibt es sogar eine offizielle Seitenbeschränkungen beim Schriftsatz, wobei man da sogar nur einen (!) Schriftsatz einreichen darf und darin alles enthalten sein muss. Diese liegen je nach Verfahren zwischen 15 und 50 Seiten.
Ich streite mich gerade mit dem Präsidenten des EuG herum da er meinen Schriftsatz nicht akzeptieren will weil dieser die Länge überschreitet. So wie es aussieht, werde ich wohl eine Überlängegebühr von 1,5 EUR/Zeile bezahlen müssen da ich den Schriftsatz nicht mehr kürzen kann. Der EuG Präsident verlangt, das ich bei 10 Klagepunkten den Schriftsatz noch weiter kürze, obwohl der Teil der die 10 Klagepunkte betrifft, nur 15 Seiten hat und ich sowieso schon immens gekürzt habe. d.h. Nur 1,5 (!) Seiten pro Klagepunkt. Trotzdem hat er mich nun schon das dritte Mal ermahnt, dass der Schriftsatz zu lang ist und ich ihn weiter kürzen muss da er ihn sonst nicht dem Gegner (EUIPO) zustellt. Er will wohl das ich nun auch Klagepunkte streiche, aber da kann er mich gern haben. Notfalls muss ich vor den EuGH gehen und die Ablehnung der Klage wegen Verletzung von Art. 47 GrCh (Verletzung auf ein faires Verfahren und des rechtlichen Gehörs) einklagen.
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