Hey liebe Domainer,
seit Langem mal wieder ein Post, auch wenn ich regelmäßig mitlese.
Hier würde mich Eure Meinung interessieren:
Ich habe am 24.07 eine Domain auf Sedo zum Sofortkauf erworben. Sagen wir mal "Meine-XYZ.de" ist der Name.
Der Begriff "XYZ" ist jedoch markenrechtlich geschützt, aber nicht mit alleiniger Unterscheidungskraft. Der Patentinhaber, die XYZ GmbH ist vor einiger Zeit insolvent gegangen und wurde von einem anderen Unternehmen "ABC GmbH" inklusive der Markenrechte aufgekauft. Die ABC GmbH hat die Domain selbst am 23.07 bei Sedo zum Sofortkauf eingestellt.
Ich habe die Domain mit dem Wissen des Markenschutzes gekauft. Vielleicht aus "Sammlerleidenschaft", vielleicht um sie in Bereichen zu projektieren, die die geschützten Nizza-Klassen nicht berühren (sie hat ein sehr schönes Linkprofil). Dennoch habe ich den Verkäufer kontaktiert und gefragt, was denn mit dem Markenschutz ist und ob ich "Probleme" bekomme, wenn ich daraus ein Portal im selbigen Bereich mache.
An dieser Stelle ist der ABC GmbH wohl der Groschen gefallen, dass sie da einen riesen Fehler begangen haben. Sie wollten nämlich separat auch die Markenrechte verkaufen. Doch die Markenrechte an einem Online-Projekt (ehemaliger großer Online-Shop) sind m. E. relativ sinnlos, wenn die Domain jemand anderem gehört.
Faktisch ist jedoch ein Kaufvertrag zwischen meinem Unternehmen und der ABC GmbH zustande gekommen. Das wurde auch so von Sedo bestätigt. Dennoch möchte der Verkäufer die Domain nicht rausrücken.
Ich habe ihm jetzt 2 Szenarien angeboten:
1. Er kauft mir die Domain wieder ab, zu einem von mir festgelegten Preis. Ich finde die Domain so toll, mir ist sie mehr wert.
2. Er verkauft mir günstig die Markenrechte
Warum mache ich das? Ich bin der Meinung, ich muss nicht IMMER die Fehler anderer ausbügeln und schon gar nicht in der Geschäftswelt. Zudem gefällt mir seine Selbstverständlichkeit nicht, den rechtsgültigen Kaufvertrag mal eben aufgrund einer schlechten Entscheidung seines Unternehmens für nichtig zu erklären.
Hier das Statement von Sedo dazu:
"Wir haben den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass selbst bei einem Abbruch der Transaktion in unserem System der bereits abgeschlossene Kaufvertrag mit Ihnen nicht aufgelöst werden kann und damit rechtlich bindend bleibt. Der Verkäufer weiß auch, dass Sie die Option haben, Ihre Ausprüche aus dem Kaufvertrag auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Er hat uns bestätigt, dass er die Transaktion über Sedo dennoch derzeit nicht durchführen kann. Damit sind wir nicht in der Lage, den Transfer der Domain wie vorgesehen abzuschließen und müssten daher die Transaktion in unserem System abbrechen und Ihnen den ggf. bereits bezahlten Betrag zu erstatten. Wie erwähnt bleibt der abgeschlossene Kaufvertrag hiervon unberührt.
Wir bedauern diese Situation sehr und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung"
Wie schätzt ihr das ein? Ich weiß, Markendomains sind immer so eine Sache, das ist hier jedoch nicht das Thema. Vielmehr geht es um den rechtsbindenen Kaufabschluss, der vom Verkäufer nicht eingehalten wird.
seit Langem mal wieder ein Post, auch wenn ich regelmäßig mitlese.
Hier würde mich Eure Meinung interessieren:
Ich habe am 24.07 eine Domain auf Sedo zum Sofortkauf erworben. Sagen wir mal "Meine-XYZ.de" ist der Name.
Der Begriff "XYZ" ist jedoch markenrechtlich geschützt, aber nicht mit alleiniger Unterscheidungskraft. Der Patentinhaber, die XYZ GmbH ist vor einiger Zeit insolvent gegangen und wurde von einem anderen Unternehmen "ABC GmbH" inklusive der Markenrechte aufgekauft. Die ABC GmbH hat die Domain selbst am 23.07 bei Sedo zum Sofortkauf eingestellt.
Ich habe die Domain mit dem Wissen des Markenschutzes gekauft. Vielleicht aus "Sammlerleidenschaft", vielleicht um sie in Bereichen zu projektieren, die die geschützten Nizza-Klassen nicht berühren (sie hat ein sehr schönes Linkprofil). Dennoch habe ich den Verkäufer kontaktiert und gefragt, was denn mit dem Markenschutz ist und ob ich "Probleme" bekomme, wenn ich daraus ein Portal im selbigen Bereich mache.
An dieser Stelle ist der ABC GmbH wohl der Groschen gefallen, dass sie da einen riesen Fehler begangen haben. Sie wollten nämlich separat auch die Markenrechte verkaufen. Doch die Markenrechte an einem Online-Projekt (ehemaliger großer Online-Shop) sind m. E. relativ sinnlos, wenn die Domain jemand anderem gehört.
Faktisch ist jedoch ein Kaufvertrag zwischen meinem Unternehmen und der ABC GmbH zustande gekommen. Das wurde auch so von Sedo bestätigt. Dennoch möchte der Verkäufer die Domain nicht rausrücken.
Ich habe ihm jetzt 2 Szenarien angeboten:
1. Er kauft mir die Domain wieder ab, zu einem von mir festgelegten Preis. Ich finde die Domain so toll, mir ist sie mehr wert.
2. Er verkauft mir günstig die Markenrechte
Warum mache ich das? Ich bin der Meinung, ich muss nicht IMMER die Fehler anderer ausbügeln und schon gar nicht in der Geschäftswelt. Zudem gefällt mir seine Selbstverständlichkeit nicht, den rechtsgültigen Kaufvertrag mal eben aufgrund einer schlechten Entscheidung seines Unternehmens für nichtig zu erklären.
Hier das Statement von Sedo dazu:
"Wir haben den Verkäufer bereits darauf hingewiesen, dass selbst bei einem Abbruch der Transaktion in unserem System der bereits abgeschlossene Kaufvertrag mit Ihnen nicht aufgelöst werden kann und damit rechtlich bindend bleibt. Der Verkäufer weiß auch, dass Sie die Option haben, Ihre Ausprüche aus dem Kaufvertrag auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Er hat uns bestätigt, dass er die Transaktion über Sedo dennoch derzeit nicht durchführen kann. Damit sind wir nicht in der Lage, den Transfer der Domain wie vorgesehen abzuschließen und müssten daher die Transaktion in unserem System abbrechen und Ihnen den ggf. bereits bezahlten Betrag zu erstatten. Wie erwähnt bleibt der abgeschlossene Kaufvertrag hiervon unberührt.
Wir bedauern diese Situation sehr und stehen Ihnen für weitere Fragen gern zur Verfügung"
Wie schätzt ihr das ein? Ich weiß, Markendomains sind immer so eine Sache, das ist hier jedoch nicht das Thema. Vielmehr geht es um den rechtsbindenen Kaufabschluss, der vom Verkäufer nicht eingehalten wird.