Adomino
Domainer
Hallo,
ich ärgere mich nun schon mehr als 3 Monate mit einem Schweizer Kunden. Er hat um 9500 EUR eine .ch Domains per E-Mail gekauft und hat mir die Rechnungsdaten geschickt. Nachdem er nicht überwiesen hat, habe ich ihn gefragt wann er überweist. Dann meinte er, dass er nun die letzte interne Unterschrift hat und ich morgen das Geld am Konto habe. Nachdem nach 2-3 Wochen das Geld noch immer nicht am Konto war, habe ich ihn nochmals kontaktiert. Er hat das Mail gelesen aber nicht mehr geantwortet.
Dann habe ich ein internationales Inkassounternehmen KSV1860.at kontaktiert. Die haben ihm angeschrieben, Er meinte, dass er noch einen unterzeichneten Kaufvertrag braucht. Den habe ich ihm nun auch geschickt. Nun will er trotzdem nicht bezahlen. Nun habe ich eine Nachricht von KSV bekommen das er die Forderung bestreitet und ich das "ausbuchen" soll d.h. aufgeben soll. So einfach geht das aber nicht. KSV will nicht klagen da wir kein Schuldanerkennung nach Schweizer Recht haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schweizer Recht anderes ist als deutsches oder österreichisches Recht. Sobald eine Firma eine eindeutige Willenserklärung abgibt d.h. das wäre die Übermittlung der Rechnungsdaten oder spätestens wenn er mir geschrieben hat, dass ich morgen das Geld am Konto habe, dann kann er nicht mehr zurücktreten.
Hat jemand von Euch in der Schweiz schon mal geklagt wegen einer Forderung ? Viel eindeutiger geht es ja nicht.
ich ärgere mich nun schon mehr als 3 Monate mit einem Schweizer Kunden. Er hat um 9500 EUR eine .ch Domains per E-Mail gekauft und hat mir die Rechnungsdaten geschickt. Nachdem er nicht überwiesen hat, habe ich ihn gefragt wann er überweist. Dann meinte er, dass er nun die letzte interne Unterschrift hat und ich morgen das Geld am Konto habe. Nachdem nach 2-3 Wochen das Geld noch immer nicht am Konto war, habe ich ihn nochmals kontaktiert. Er hat das Mail gelesen aber nicht mehr geantwortet.
Dann habe ich ein internationales Inkassounternehmen KSV1860.at kontaktiert. Die haben ihm angeschrieben, Er meinte, dass er noch einen unterzeichneten Kaufvertrag braucht. Den habe ich ihm nun auch geschickt. Nun will er trotzdem nicht bezahlen. Nun habe ich eine Nachricht von KSV bekommen das er die Forderung bestreitet und ich das "ausbuchen" soll d.h. aufgeben soll. So einfach geht das aber nicht. KSV will nicht klagen da wir kein Schuldanerkennung nach Schweizer Recht haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schweizer Recht anderes ist als deutsches oder österreichisches Recht. Sobald eine Firma eine eindeutige Willenserklärung abgibt d.h. das wäre die Übermittlung der Rechnungsdaten oder spätestens wenn er mir geschrieben hat, dass ich morgen das Geld am Konto habe, dann kann er nicht mehr zurücktreten.
Hat jemand von Euch in der Schweiz schon mal geklagt wegen einer Forderung ? Viel eindeutiger geht es ja nicht.