Schweizer Käufer will nicht mehr kaufen

Adomino

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Hallo,

ich ärgere mich nun schon mehr als 3 Monate mit einem Schweizer Kunden. Er hat um 9500 EUR eine .ch Domains per E-Mail gekauft und hat mir die Rechnungsdaten geschickt. Nachdem er nicht überwiesen hat, habe ich ihn gefragt wann er überweist. Dann meinte er, dass er nun die letzte interne Unterschrift hat und ich morgen das Geld am Konto habe. Nachdem nach 2-3 Wochen das Geld noch immer nicht am Konto war, habe ich ihn nochmals kontaktiert. Er hat das Mail gelesen aber nicht mehr geantwortet.

Dann habe ich ein internationales Inkassounternehmen KSV1860.at kontaktiert. Die haben ihm angeschrieben, Er meinte, dass er noch einen unterzeichneten Kaufvertrag braucht. Den habe ich ihm nun auch geschickt. Nun will er trotzdem nicht bezahlen. Nun habe ich eine Nachricht von KSV bekommen das er die Forderung bestreitet und ich das "ausbuchen" soll d.h. aufgeben soll. So einfach geht das aber nicht. KSV will nicht klagen da wir kein Schuldanerkennung nach Schweizer Recht haben. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Schweizer Recht anderes ist als deutsches oder österreichisches Recht. Sobald eine Firma eine eindeutige Willenserklärung abgibt d.h. das wäre die Übermittlung der Rechnungsdaten oder spätestens wenn er mir geschrieben hat, dass ich morgen das Geld am Konto habe, dann kann er nicht mehr zurücktreten.

Hat jemand von Euch in der Schweiz schon mal geklagt wegen einer Forderung ? Viel eindeutiger geht es ja nicht.
 
Hört sich echt super nervig an. Was ich von unserem Inkasso gehört habe, dass Schweiz und Drittländer generell sehr schwierig sind, da es da andere Gesetze und kein EU-Recht gibt. Aber das kann sich ja auch jeder denken, dass das anders ist als bei uns in der EU. Der ganze Aufwand lohnt sich auch meist nicht, weil du zu viel Anwaltskosten hättest. Leute aus Drittländer wissen auch immer sehr gut, dass man ihnen kaum was anhaben kann, weil sie in einem fremden Rechtsgebiet sitzen.

Ich würde das an deiner Stelle abhaken und der verschütteten Milch nicht nachtrauern.

Und genau wegen solchen Beispielen verkaufe ich persönlich auch nur per Sofortkauf. Keine Mails, Keine Verhandlungen, kein gar nichts. "Take it now or leave it".
 
Da geht es um eine .ch Domain um 9500 EUR und so einen Betrag werde ich wohl nicht mehr bekommen. So unterschiedlich kann Schweizer Vertragsrecht auch nicht sein. Sobald eine Firma eine eindeutige Willenserklärung abgegeben hat, müssen die kaufen. Das kann in der Schweiz auch nicht anderes sein. Dafür braucht man kein EU-Recht.
 
Ich bin kein Rechtsexperte, würde jetzt aber vermuten, dass der Aufwand eine Schweizer Firma zu verklagen und vor Gericht zu bringen, höher ist als eine EU-Firma.

Ich wünsche dir natürlich, dass du eine gute Lösung findest. Bin gespannt, ob du erfolg haben wirst, und die Domain doch noch erfolgreich verkaufen kannst an diese Firma.

Ich denke, es wird nur über Anwälte und mit einer Klage gehen.
 
Da geht es um eine .ch Domain um 9500 EUR und so einen Betrag werde ich wohl nicht mehr bekommen. So unterschiedlich kann Schweizer Vertragsrecht auch nicht sein. Sobald eine Firma eine eindeutige Willenserklärung abgegeben hat, müssen die kaufen. Das kann in der Schweiz auch nicht anderes sein. Dafür braucht man kein EU-Recht.
Vielleicht wäre eine Idee, dass Du Dich mit einem Anwalt aus der Schweiz kurzschließt.
 
Ich sehe das wie Jörn.
Entweder abhaken (wäre mein Favorit) oder Anwalt einschalten und mit einer Klage versuchen (mit relativ hohen Kosten verbunden und mit ungewissem Ausgang, daher nicht mein Favorit).
Vor Jahren hatte ich auch mal einen höheren Sale in die Schweiz, Käufer zahlte nicht, trotz KV. Habe es auch über Inkassobüro versucht, ohne Erfolg. Dann war die Firma insolvent. Kurioserweise war sie später wieder zurück am Markt. Ich habe es aber gelassen erneut tätig zu werden, zumal ein paar Jahre vergangen waren. "Abschreiben und weiter geht's!" heißt die Devise.

By the way, ich hatte Dich hier markiert und zwei Fragen gestellt:
Übersehen?
 
Bin natürlich kein Rechtsexperte.

Denke mir aber, wenn du z.B. eine Domain kaufen willst und der Verkäufer dir schriftlich bestätigt, dass er diese Domain zu einem bestimmten Preis bereit ist zu verkaufen, dann hast du wesentlich bessere Karten die entsprechende Domain zu bekommen. Dann kannst viel leichter auf Vertragserfüllung bestehen.

Wenn aber der potentielle Käufer meint, er ist bereit die Domain zu kaufen, dir das auch schriftlich bestätigt und es sich dann doch anders überlegt, wird es wohl kaum möglich sein den Verkauf durchzusetzen. Meiner Meinung nach, müsstest du dann beweisen, dass dir durch den nicht Verkauf ein Schaden entstanden ist. Das wirst du wohl nur mit einer Klage durchsetzen können. Viel Spass dabei. ;)

Ich würde es abhacken. Unseriöser Kunde. Passiert leider immer wieder so etwas... Bei Sedo ist es überhaupt Normalität....

LG
 
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So etwas ist immer ärgerlich. Was in der Schweiz noch ein hohes Ansehen hat ist wenn jemand einen Eintrag beim Betreibungsamt, analog der Schufa, hat. Ich würde den Fall einer Schweizer Inkassofirma vorlegen. Wenn das fehlschlägt kann man immer noch, je nach Grund des Fehlschlags, einen Anwalt kontaktieren. Vielleicht kann man dann aber eher abschätzen in wie weit der Schritt noch Sinn macht. Sollte die Firma das Inkasso ablehnen weiss man ebenfalls schon wie die Erfolgsaussichten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde wohl vorher checken wie es der Firma finanziell geht und dann entscheiden ob ich klage oder zu einem Schweizer Inkassounternehmen gehe. Die KSV.AT ist ja auch international tätig und hat auch Partner in der Schweiz. Ich verstehe nicht warum die meinen, dass das kein Vertrag sein soll.

Noch klarer kann es doch nicht sein. Man verhandelt ewig (Angebotspreis war 20k EUR, wir haben und auf 9500 EUR geeinigt, d.h. mehr als 50% Rabatt) dann hat er mir die Rechnungsdaten geschickt da er kaufen wollte. Nach einigen Tagen schieb er:


Hi Harry,
sorry for delay but seems one signature was missing because of holidays.
you should see transfer on your account tomorrow morning.
have a nice day


Noch eindeutiger geht es ja wohl nicht. Seit diesem Mail vom 22.08. meldet er sich jedoch nicht mehr und hat nur meine Mails gelesen (Lesebestätigung)

In der Schweiz wird das Vertragsrecht auch nicht anderes sein wie im Rest der Welt. Firmen die etwas kaufen haben eben kein Rücktrittsrecht. Ich habe mich da selbst schon oft geärgert und kenne mich aus was eine eindeutige Willenserklärung ist und was nicht.

So Aussagen wie "ich kann mir vorstellen um xxxx zu verkaufen" wäre z.B. keine eindeutige Willenserklärung, aber wenn er mir die Rechnungdaten schickt und schreibt, dass ich das Geld morgen am Konto habe, brauche ich keinen unterschriebenen Vertrag mehr.

Kennt jemand eine gute Schweizer Inkassofirma ? Hatte noch nie damit zu tun. Düfte ja derzeit ein Volkssport sein, da auch eine österreichische Firma nicht bezahlen will.
 
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Creditreform zum beispiel.
Es gibt natürlich viele weitere
 
Ich hab den Fall genau andersrum. Habe angefragt, Angebot erhalten, Angebot ohne Verhandlung zugestimmt, Rechnungsdaten auf Verlangen geschickt … und nie wieder was gehört. Ich würde gerne zahlen und die Domain übernehmen :).

Kommt darauf an, ob es eine Privatperson oder Firma war. Wenn Du aber ein Angebot von einer Firma bekommen hast und das einfach akzeptiert hast, dann wäre das schon bindend.
 
Das Angebot war als Nettobetrag, also zzgl. deutscher Umsatzsteuer, aufgeführt. Ich gehe also davon aus das die Domains gewerblich gehalten wurden. Die Mails waren eher privater Natur, keine Signatur, keine Firmenbezeichnung, keine Adressen usw. Nur ein Name … ist in meinen Bereich aber bis zur Rechnungslegung schon fast gängige Praxis.

Ich habe einen Haken an die Sache gemacht da die Anwaltskosten wohl den Kaufpreis und somit den Wert der Domains für mich übersteigen hätten.
 

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