Petition beim Deutschen Bundestag wegen Diskriminierung von Österreichern, Niederländern usw. vor dem BPatG - Bitte mitunterzeichnen !

Adomino

Domainer
Beiträge
1.544
Likes erhalten
1.025
Ort
Wien & Auckland
Hier meine neu eingereichte Petition wegen des Inlandsvertreters beim BPatG.


Das Ganze ist ja auch eine taktische Sache. Wenn niemand unterzeichnet, dann traut sich auch niemand anderer unterzeichnen. Je mehr unterzeichnen umso eher die Wahrscheinlichkeit, dass noch mehr unterzeichnet da man ja nicht der Einzige sein will. Damals bei meiner ersten Petition haben 29 Unterzeichner gereicht, dass die Sache vor dem Deutschen Bundestag erörtert wird. Somit zählt jede Stimme.

Wenn es keine Gesetzesänderung gibt, dann gehe ich zur Europäischen Kommission und diese wird ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschlands einreichen, da dieses deutsche Gesetz ganz klar gegen EU-Recht verstößt.
 
Zuletzt bearbeitet:
§ 81 MarkenG (Vertretung, Vollmacht)
(1) Die Beteiligten können vor dem Bundespatentgericht den Rechtsstreit selbst führen

§ 96 MarkenG (Inlandsvertreter)
(1) Wer im Inland weder einen Wohnsitz, Sitz noch Niederlassung hat, kann an einem in diesem Gesetz geregelten Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt oder dem Bundespatentgericht nur teilnehmen und die Rechte aus einer Marke nur geltend machen, wenn er einen Rechtsanwalt oder Patentanwalt als Vertreter bestellt hat, der zur Vertretung im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt, dem Bundespatentgericht und in bürgerlichen Streitigkeiten, die diese Marke betreffen, sowie zur Stellung von Strafanträgen befugt und bevollmächtigt ist.


§ 81 besagt, dass sich Parteien selbst vertreten dürfen aber § 96 verlangt einen deutschen Prozessbevollmächtigten für Ausländer, der dann vom BPatG für die mündliche Verhandlung vorgeladen wird. Ein Deutscher muss keinen Anwalt als Inlandsvertreter angeben da er eine deutsche Adresse hat und darf sich somit selbst ohne Anwalt vertreten.

Die Partei hat beim BPatG eine Zustellungsvollmacht eines deutschen Anwalts eingereicht aber das BPatG besteht aufgrund von § 91 auf eine Prozessvollmacht und hat auch den Anwalt zur mündlichen Verhandlung vorgeladen obwohl die Partei ganz klar angegeben hat, dass sie sich nach § 81 selbst vertreten möchte.



Dieses Gesetz betrifft jedoch nur Deutsche und nicht Österreicher, da Österreicher einen deutschen Inlandsvertreter mit Prozessvollmacht haben müssen und das BPatG den Inlandsvertreter zur mündlichen Verhandlung vorlädt. Somit darf ein Österreicher vor dem BPatG den Rechtsstreit NICHT selbst führen, da die Richter mit dem vorgeladenen Inlandsvertreter die Verhandlung führen werden. Dies verstößt jedoch gegen EU-Recht, da alle Personen in der EU gleichbehandelt werden müssen.

Bei der Petition geht es um die Abschaffung bzw. zumindest Änderung des Inlandsvertreters, dass diese nicht mehr zwingend einen Anwalt mit Prozessvollmacht beauftragen müssen sondern so wie es § 81 Abs. 1 MarkenG sich genauso wie Deutsche vor dem BPatG selbst vertreten dürfen. Ein Inlandsvertreter sollte in Zukunft nur mehr dazu dienen, einen Anwalt oder eine andere Person in Deutschland zu haben die die Post vom BPatG entgegen nimmt.

Ein Deutscher würde sich ja wohl auch nicht freuen, wenn dieser ein Restaurant, Museum, Konzert, Therme, Hotel etc. in Österreich besucht und wesentlich mehr als ein Österreicher bezahlen müsste. Es geht nur um das Recht auf Gleichbehandlung.

Es kann nicht sein, dass z.B. eine Firma aus Hamburg sich selbst vor dem BPatG vertreten darf und 800km Anreise nach Hamburg hat und eine Firma aus Wien sich nicht selbst vertreten darf obwohl es nur 400km Anreise hat, nur weil die Firma in Österreich ihren Sitz hat. Der Sinn und Zweck des Inlandsvertreters sollte nur sein, einen Zustellungsbevollmächtigten in Deutschland zu haben um den Schriftverkehr vom BPatG zu erleichtern.

Es ist logisch nicht nachvollziehbar, wenn ein Österreicher selbst Schriftsätze beim BPatG einreichen darf, aber bei der mündlichen Verhandlung einen deutschen Anwalt bezahlen muss der sich in die ganze Sache einließt, vorgeladen wird und die mündliche Verhandlung mit den Richtern führen muss, obwohl die Partei die ganzen Schriftsätze selbst geschrieben und eingereicht hat. Ein Deutscher muss keinen Anwalt bezahlen und darf selbst die mündliche Verhandlung mit den BPatG-Richtern führen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dir ist nie langweilig, gell? ;)
Dafür sorgen schon die Gerichte. Ich habe auch noch eine Petition eingereicht, aber diese wurde noch nicht veröffentlicht.

Mit der Petition wird die Reform des deutschen Verfahrensrechts gefordert: Einführung einer
Begründungspflicht des Bundesgerichtshofs bei Nichtzulassungsbeschwerden und Sicherstellung der
Unparteilichkeit bei Restitutionsklagen durch Übertragung an unabhängige Spruchkörper, um Transparenz,
Verfahrensgerechtigkeit und die Möglichkeit zur Geltendmachung von Schadensersatz bei Fehlern von BGHAnwälten zu gewährleisten.
 
Dir ist nie langweilig, gell? ;)
Meine persönliche Meinung ist ja bekannt, mir wäre die "geopferte" Lebenszeit für all solche Dinge zu kostbar... Ich bin mein ganzes (auch geschäftliches) Leben bisher ohne Anwälte, Gerichte oder sonstige Streitigkeiten ausgekommen (meine Scheidung 2010 mal ausgenommen, aber das waren nur 60 Minuten) ;)
 
Meine persönliche Meinung ist ja bekannt, mir wäre die "geopferte" Lebenszeit für all solche Dinge zu kostbar... Ich bin mein ganzes (auch geschäftliches) Leben bisher ohne Anwälte, Gerichte oder sonstige Streitigkeiten ausgekommen (meine Scheidung 2010 mal ausgenommen, aber das waren nur 60 Minuten) ;)

Du musst ja gut verdienen, wenn Du 10-20k einfach wegstecken kannst und das alles durch Anwälte outsourcen kannst.

In diesem Fall ging es um eine unrechtmäßige Löschung einer deutschen Marke. Du würdest diese einfach löschen lassen nur um keine Probleme zu haben? Diese Petition ist nur eine Reaktion da das BPatG, obwohl ich alles selbst geschrieben habe darauf nun besteht, dass der Anwalt mich in der mündlichen Verhandlung vertritt. Hätte ich einen Sitz in Deutschland, müsste ich keinen Anwalt beauftragen.
 
Du musst ja gut verdienen, wenn Du 10-20k einfach wegstecken kannst und das alles durch Anwälte outsourcen kannst.

In diesem Fall ging es um eine unrechtmäßige Löschung einer deutschen Marke. Du würdest diese einfach löschen lassen nur um keine Probleme zu haben? Diese Petition ist nur eine Reaktion da das BPatG, obwohl ich alles selbst geschrieben habe darauf nun besteht, dass der Anwalt mich in der mündlichen Verhandlung vertritt. Hätte ich einen Sitz in Deutschland, müsste ich keinen Anwalt beauftragen.
nö, ich würde mir so einen Streß gar nicht erst antun... ;) Mir reicht, was ich zum Leben habe, genau aus diesem Grund habe ich auch vor 8 Jahren für meinen Angestellten und mich die 4 Tage Woche eingeführt - das lange WE ist für mich deutlich mehr Wert als das Geld, was ich an diesem Tage verdienen könnte. Geld ist nunmal nichts, was man später "mitnehmen" kann. Du kommst nackig auf die Welt und Du gehst nackig... Die (Lebens)zeit, die man dazwischen hat, ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen. Deswegen sind solche, wie von Dir beschriebenen, Dinge für mich kein Thema, egal was es mir zusätzlich eventuell an Kohle bringen würde.
 
nö, ich würde mir so einen Streß gar nicht erst antun... ;) Mir reicht, was ich zum Leben habe, genau aus diesem Grund habe ich auch vor 8 Jahren für meinen Angestellten und mich die 4 Tage Woche eingeführt - das lange WE ist für mich deutlich mehr Wert als das Geld, was ich an diesem Tage verdienen könnte. Geld ist nunmal nichts, was man später "mitnehmen" kann. Du kommst nackig auf die Welt und Du gehst nackig... Die (Lebens)zeit, die man dazwischen hat, ist mit keinem Geld der Welt zu bezahlen. Deswegen sind solche, wie von Dir beschriebenen, Dinge für mich kein Thema, egal was es mir zusätzlich eventuell an Kohle bringen würde.
Wahre Worte, @Tobi, da stimme ich Dir zu.
Deshalb bin ich mit Abschlägen auch vorgestern vor genau 9 Jahren (!) in den Vorruhestand gegangen.
Und ich bereue nichts und habe es aus meiner Sicht genau richtig gemacht. Diese 9 Jahre waren wunderbar, diese möchte ich nicht missen und ich würde es genauso wieder tun.
"Geld ist nunmal nichts, was man später "mitnehmen" kann", wie wahr!
"Du kommst nackig auf die Welt und Du gehst nackig", der Spruch ist gut, den kannte ich noch nicht. :)
 

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Domain Forum Friends

Wir empfehlen weltweit diese befreundeten Domain Foren:

Neueste Themen

Statistik des Forums

Themen
5.275
Beiträge
44.654
Mitglieder
917
Neuestes Mitglied
angrydomains
Oben