Ich gehe mal von der Kostenseite ran, wenn man die Domain nicht kauft oder den Inhaber überreden konnte, die Domain kostenlos oder sehr günstig abzugeben.
So eine Domain kann man regulär eigentlich nur per Abmahnung mit Unterlassungserklärung, inklusive Kostennote und mit angekündigten Gerichtsverfahren bekommen. Die Kostennote beläuft sich auf ca. 1.500€, bei 50.000 Streitwert und Faktor 1,3.
Dieser Weg ist kostenpflichtig, weil man die Kostennote selbst zahlen muss, sofern der Anwalt keine Erfolg hatte (weil der Beklagte nicht zahlt).
Deutschland und Frankreich erfordern jeweils unterschiedliche Anwälte, weil jeweils ein eigenes Rechtsgebiet und andere Sprache. d.h. so ein Schriftsatz muss von einem Anwalt vor Ort übersetzt werden und dadurch verdoppelt sich die Kostennote, weil 2 Anwälte daran verdienen wollen.
Wenn ihr allerdings einen Hausanwalt habt (Justiziar) wird es deutlich günstiger, weil ein Justiziar keine Kostennoten erstellen darf, weder für dich noch für die Gegenseite, weil er ja schon durch das Gehalt bezahlt wird.