Ist auch meine Meinung dazu. Recherchieren und mit der Nutzung aufpassen.Meines Erachtens kannst du alles registrieren, nur bei der Nutzung aufpassen. Einfach beim DPMA checken, für welche Kategorien ein Schutz besteht.
Fällt mir in diesem Zuge gerade ein.
Was ist denn bei der Kombination von Vorname und Nachname sind identisch?
Da kenne ich pers. selber ein paar Beispiele wo Vorname und Nachname identisch sind.
Ein Bekannter heisst z.B. "Frank" mit Nachnamen. Wenn es jetzt einen Frank mit Vornamen und gleichlautender Domain gäbe, könnte Herr Frank dann auf Herausgabe klagen? Ist ja schließlich sein Nachname.
Muste ich nicht, hatte die ja einige Zeit lang.(Du hättest eine Jens.de also im Falle des Falles jederzeit gegen Namensgleiche, egal ob Vor- oder Nachname, verteidigen können)
Sehr richtig.Das ist eine namensrechtliche Fragestellung (§ 12 BGB), markenrechtliche Erwägungen spielen daher hier erst mal keine Rolle.
Das Thema ist auch bereits seit langem entschieden, ein Vorname (selbst ein sehr seltener) begründet keinen Anspruch auf einen gleichlautenden Domainnamen.
Vornamen in Alleinstellung besitzen keine Namensfunktion in dem in § 12 BGB vorausgesetzten Sinne. Der Schutz des § 12 BGB kann sich also nicht allein auf den Vornamen stützen. Rechtsprechung hierzu z.B. OLG München, Urteil vom 4. Juli 2013, Az. 29 U 5038/12.
Heuchler * de