Markenrecht - Vorname oder nur Nachname

tagol

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Hallo

Gilt das Domainrecht nur auf Nachname oder auch bei Vornamen?

<nachname>.de
<vorname>.de

Oder kann Vorname jeder registrieren?

Logisch weise will ich keine Rechtsberatung nur eure Meinung


Danke
 
Meines Erachtens kannst du alles registrieren, nur bei der Nutzung aufpassen. Einfach beim DPMA checken, für welche Kategorien ein Schutz besteht.

Beispiel: Die Bäckerei "Harry" wird sicherlich ihre Marke in Zusammenhang mit Lebensmittel eingetragen haben. Das dürfte dich rechtlich nicht davon abhalten, die Domain Harry.eu für dein Taxiunternehmen im Sinne "Harry, hol schon mal den Wagen" zu registrieren und zu nutzen (sofern für die Kategorie kein Schutz eingetragen ist).

Korrigiert mich, wenn ich mich irre. Aber welches Recht sollte mir verbieten, Vornamen zu registrieren?
 
Meines Erachtens kannst du alles registrieren, nur bei der Nutzung aufpassen. Einfach beim DPMA checken, für welche Kategorien ein Schutz besteht.
Ist auch meine Meinung dazu. Recherchieren und mit der Nutzung aufpassen.
Mir ist nicht bekannt, dass es bei einem Domainer einmal Probleme mit Vornamen gegeben hat.
 
Das ist eine namensrechtliche Fragestellung (§ 12 BGB), markenrechtliche Erwägungen spielen daher hier erst mal keine Rolle.

Das Thema ist auch bereits seit langem entschieden, ein Vorname (selbst ein sehr seltener) begründet keinen Anspruch auf einen gleichlautenden Domainnamen.

Vornamen in Alleinstellung besitzen keine Namensfunktion in dem in § 12 BGB vorausgesetzten Sinne. Der Schutz des § 12 BGB kann sich also nicht allein auf den Vornamen stützen. Rechtsprechung hierzu z.B. OLG München, Urteil vom 4. Juli 2013, Az. 29 U 5038/12.
 
Fällt mir in diesem Zuge gerade ein.
Was ist denn bei der Kombination von Vorname und Nachname sind identisch?
Da kenne ich pers. selber ein paar Beispiele wo Vorname und Nachname identisch sind.
Ein Bekannter heisst z.B. "Frank" mit Nachnamen. Wenn es jetzt einen Frank mit Vornamen und gleichlautender Domain gäbe, könnte Herr Frank dann auf Herausgabe klagen? Ist ja schließlich sein Nachname.
 
Fällt mir in diesem Zuge gerade ein.
Was ist denn bei der Kombination von Vorname und Nachname sind identisch?
Da kenne ich pers. selber ein paar Beispiele wo Vorname und Nachname identisch sind.
Ein Bekannter heisst z.B. "Frank" mit Nachnamen. Wenn es jetzt einen Frank mit Vornamen und gleichlautender Domain gäbe, könnte Herr Frank dann auf Herausgabe klagen? Ist ja schließlich sein Nachname.

Klagen kann man natürlich immer, gewinnen wird man dann allerdings sehr wahrscheinlich nicht. Bei der Konstellation Vorname gegen Nachname gilt - wie bei uns Domainern ja sowieso - first come first served, vgl. BGH, Urteil vom 23.10.2008 - I ZR 11/06

Ein Namensträger, der seinen Namen als Domain hat registrieren lassen, muss einem anderen Namensträger nicht weichen.

(Du hättest eine Jens.de also im Falle des Falles jederzeit gegen Namensgleiche, egal ob Vor- oder Nachname, verteidigen können😉)
 
(Du hättest eine Jens.de also im Falle des Falles jederzeit gegen Namensgleiche, egal ob Vor- oder Nachname, verteidigen können😉)
Muste ich nicht, hatte die ja einige Zeit lang. ;)
Dann aber lieber 5-stellig an die beiden Jens (Vorname) Augenärzte verkauft. :)
 
Ergänzend mal der Wortlaut des § 12 BGB

§ 12 Namensrecht

Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.


Unabhängig von der Rechtsprechung, schließt m.E. auch schon allein die Tatsache, dass jemand selbst diesen Namen trägt (egal ob Vor- oder Nachname) das Merkmal einer „unbefugten“ Nutzung aus.
 
Dann gibt es aber immer "Namen" bei denen ich denke dass hier nicht zwingend ein Anspruch berechtigt ist.
Ich habe gerade eine Mail von einer Person erhalten, die den gleichen Nachnamen meiner Domain trägt.
Dieser Name ist aber gleichzeitig ein bekannter Städtename. Deshalb habe ich mir diese Domain damals geholt. Mir ist in keinster Weise nie der Gedanke gekommen, dass hier eine Person mit dem gleichen Nachnamen um die Ecke kommen könnte. Echt nicht einfach einzuschätzen und zu beurteilen, wie ich finde.
 
Das ist eine namensrechtliche Fragestellung (§ 12 BGB), markenrechtliche Erwägungen spielen daher hier erst mal keine Rolle.

Das Thema ist auch bereits seit langem entschieden, ein Vorname (selbst ein sehr seltener) begründet keinen Anspruch auf einen gleichlautenden Domainnamen.

Vornamen in Alleinstellung besitzen keine Namensfunktion in dem in § 12 BGB vorausgesetzten Sinne. Der Schutz des § 12 BGB kann sich also nicht allein auf den Vornamen stützen. Rechtsprechung hierzu z.B. OLG München, Urteil vom 4. Juli 2013, Az. 29 U 5038/12.
Sehr richtig.

Auch seltene Vornamen haben keinen Schutz. Die im Urteil erwähnte Domain Mauricius * de habe ich gerichtlich verteidigen können. Vornamen haben im Normalfall keinen Schutz.

Bei Nachnamen die generisch sind stehen die Chancen ebenfalls gut, z.B. habe ich jüngst den Fall Heuchler * de gewonnen.
 
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