Markenrecherche in DPMAregister: Die richtige Vorgehensweise + Beispiele

aventro

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Es geht um: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/uebersicht

Ich habe ein paar Fragen zur Markenrecherche in DPMAregister.

Welchen Recherche-Typ benutzt ihr grundsätzlich zum Check von Domainnamen?
  • Basisrecherche
  • Erweiterte Recherche
  • Expertenrecherche
Auf welche Daten, Spalten, Felder muss ich genau achten?

(1) Ist die Spalte "Aktenzustand" die Wichtigste?
(2) Muss ich auf die Eintragungen bei "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" auch achten? Gibt es dort bestimmte Klassen die besonders bedenklich sind? Beispiel: Klasse 35: Einzel- und Großhandelsdienstleistungen, auch online
(3) Muss ich bei "Markenform" nur auf "Wortmarke" achten?

Es wäre klasse, wenn mir jemand eine Hilfestellung dazu geben könnte oder eine kleine Anleitung, wie bei der Recherche vorzugehen ist.

U.a. versuche ich zu klären, ob ich die Domain kaufchef*de wieder lösche, da ich dazu einen Eintrag gefunden habe.

Und noch etwas: Wenn ich Eintragungen finde, diese aber in der Spalte "Aktenzustand" > "Marke gelöscht" oder "Akte vernichtet" stehen haben, bedeutet das dann grünes Licht, um die Domain zu behalten? Beispiel: Taschenliebe

Weiteres und letztes Beispiel ist die Domain kindertraum*net - Ich finde dazu viele Einträge. Wie erkenne ich den Relevanten, der mich veranlassen sollte die Domain flott wieder zu löschen? Bei "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" sind u.a. Tee, Fruchtsäfte und Bonbons eingetragen. Falls ich diese Dinge nicht auf der Domain verkaufe kann ich auch keine Probleme bekommen, richtig?

Danke für eure Hilfe!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Schön dass Du danach fragst, denn das Thema finde ich hochinteressant.

Ich benutze fast ausschließlich die Basisrecherche und achte beim Feld Aktenzustand nur auf eingetragene oder angemeldete Marken - "Marke gelöscht" oder "Akte vernichtet" interessieren mich nicht. Dazu gibt es unten im Formular eine Checkbox mit der die Suchanfrage danach gefiltert werden kann.

Sobald ich einen "exakten" Treffer finde interessiert mich die Klasse nicht mehr und lasse dann lieber die Finger davon, da ich sowiso nicht projektiere. Beim Projektieren könnte die Klasse 35 schon hochbedenklich sein. Dies wurde glaube ich, von @Adomino in einem anderen Markenthread schonmal angesprochen.
Bei der Markenform achtete ich bisher nur auf die Wortmarken, aber Wort-Bildmarken könnten in manchen Fällen auch relevant sein, wie in diesem Thread zu lesen ist.

Zu Deiner letzten Frage nehme ich an, solange sich die Klassen nicht in die Queere kommen und es keine "allgemein gefährliche" Klassen, wie die 35 sind, sowie weitere Aspekte wie etwa Bekanntheitsschutz nicht im Wege stehen, wäre das warscheinlich in Ordnung.


Dies ist keine Rechtsberatung, nur meine eigene Sichtweise dazu - bin kein Rechtsexperte sondern in dieser Hinsicht ein am Thema interessierter Anfänger.
 
Dieser Artikel https://www.plueschke.de/marke-anmelden-vermeiden-sie-haeufige-fehler/ klingt für mich danach, dass Domain-Parking (nur) dann abmahnfähig ist, wenn unter "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" -> „Werbung im Internet für Dritte; Vermietung von Anzeigenflächen im Internet“ angegeben ist.

Werden diese Dienstleistungen beim Anmelden der Marke im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis nicht angegeben, sollte Domain-Parking kein Problem sein. Kann das jemand bestätigen? Oder wie seht ihr das?

Domain-Projektierung ist sicherlich noch ein komplexeres Thema, da dabei noch detailreicher auf eine Überschneidung der eingetragenen Waren- / Dienstleistungen" und dem Inhalt oder Absicht des Webprojekts geschaut werden muss.
 
Dieser Artikel https://www.plueschke.de/marke-anmelden-vermeiden-sie-haeufige-fehler/ klingt für mich danach, dass Domain-Parking (nur) dann abmahnfähig ist, wenn unter "Waren- / Dienstleistungsverzeichnis" -> „Werbung im Internet für Dritte; Vermietung von Anzeigenflächen im Internet“ angegeben ist.

Vergiss das bitte was da drinnen steht. Wenn jemand eine Ware anbietet und verwendest den Markenname um zusätzliche Besucher auf Deine Seite zu kommen, dann ist das eine Rufausbeutung.

So war es bei mir bei der champagner.de, weil ich Domainparking gemacht habe und bei einem Werbelink stand nicht nur Champagner sondern auch Weine. Demnach hat man mit Champagner den guten Ruf ausbeutet um ein Konkurrenzprodukt (Weine) zu kaufen, oder zumindest zu bewerben. Das gleiche gilt für die Metatags die man verwendet. Wenn ich in meinen Metatags bei champagner.de etwas über Weine angeführt hätte, wäre das auch eine Rufausbeutung gewesen.
 

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