Kleinunternehmer und die deutsche Ust

Adomino

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Hallo,

ich habe hier nun einen Sonderfall den ich noch nie in den 20 Jahren hatte. Ich habe mich mit einer deutschen Firma geeinigt das diese eine .de Domain um 5000 EUR netto (d.h. ohne 20% österr. UST) kauft. Die Firma hat mir ihre UID-Nummer gegeben. Nun meint diese, dass ich 5000 EUR brutto anführen soll da sie sonst 19% Steuern von den 5000 EUR bezahlen muss und nachdem die Firma nur ein Kleinunternehmen ist, diese auch als Vorsteuer nicht geltend machen kann d.h. die Firma müsste deshalb trotz UID-Nummer 5.950 EUR (inkl. 19% Ust.) bezahlen.

Gibt es hier irgendwelche Tricks wie ein Kleinunternehmen keine 19% UST in Deutschland bezahlen muss ? Ich frage mich wie Golem.eu das damals gemacht haben, denn in diesem Fall hätte Golem.eu meine Domain um 5000 EUR + 20% Ust von mir gekauft und dann an das Kleinunternehmen wieder verkauft. Leider gibt es golem.eu nicht mehr. Wie sieht es mit dan.com aus ? Geht das vielleicht über Dan.com ? Von mir aus bezahlen ich die Escrow-Kosten von ich schätze mal 3%. Aber jetzt auf 20% zu verzichten, möchte ich eigentlich nicht.

Wie schaut es denn eigentlich bei einem deutschen Kleinunternehmen aus wenn diese z.B. von einer US-Firma eine Domain kauft. USA ist doch ein Drittland. Muss dann ein Kleinunternehmen dann auch 19% Ust in Deutschland bezahlen wenn es eine Domain von einem US-Inhaber kauft ?

So viel ich weiß, gibt es doch hier auch Kleinunternehmer. Vielleicht kann mir jemand verraten wie man das hier steuerschonend für das Kleinunternehmen macht das es keine Steuern bezahlen muss.

Vielen Dank
Harry
 
Hallo,

ich habe hier nun einen Sonderfall den ich noch nie in den 20 Jahren hatte. Ich habe mich mit einer deutschen Firma geeinigt das diese eine .de Domain um 5000 EUR netto (d.h. ohne 20% österr. UST) kauft. Die Firma hat mir ihre UID-Nummer gegeben. Nun meint diese, dass ich 5000 EUR brutto anführen soll da sie sonst 19% Steuern von den 5000 EUR bezahlen muss und nachdem die Firma nur ein Kleinunternehmen ist, diese auch als Vorsteuer nicht geltend machen kann d.h. die Firma müsste deshalb trotz UID-Nummer 5.950 EUR (inkl. 19% Ust.) bezahlen.
Das verstehe ich jetzt nicht, die Firma hat eine UID und ist somit steuerpflichtig, gleichzeitig will/soll sie Kleinunternehmen sein? Wie geht das?
Schließlich gilt:
"Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nummer) erlaubt es, bei betrieblichen Einkäufen im EU-Ausland die ausländische Umsatzsteuer in Abzug zu bringen. Ein EU-weites Bestätigungsverfahren bestätigt deren Richtigkeit."
 
Die Firma hat nichts gesagt das es ein Kleinunternehmen ist und hat mir auch die UID-Nummer gegeben. Nun meint sie, dass ich eine Rechnung über 4166,66 EUR + 20% Ust = 5000 EUR schreiben soll, wodurch ich 833 EUR verlieren würde.

Die Firma hat mir geschrieben:

ich hatte extra Rücksprache mit meinem Steuerberater gehalten und habe auch gleichlautende Definitionen im Internet gefunden.

Wie Sie ja bereits in der Rechnung schreiben, geht die Steuerschuld auf den Empfänger, als mich, über und somit muss ich die 19% Steuer an den Staat zahlen.

Hier ein Auszug aus dem Internet:

"Vorausgesetzt, beide Unternehmen verfügen über eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, darf der Leistungserbringer eine umsatzsteuerfreie Nettorechnung stellen. Die Steuerschuld geht dann auf den Leistungsempfänger über. Der Empfänger der umsatzsteuerfreien Rechnung muss den Umsatz bei seiner nächsten Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer dürfen den fälligen Umsatzsteuerbetrag im Gegenzug sofort wieder als Vorsteuer geltend machen. Da Kleinunternehmer keine Vorsteuer abziehen dürfen, haben sie diese Möglichkeit nicht. Die von Kleinunternehmern im Rahmen des Reverse-Charge-Verfahrens gezahlte Umsatzsteuer stellt also – wie bei Privatpersonen – einen echten Kostenbestandteil dar. Immerhin darf der Brutto-Rechnungsbetrag als Betriebsausgabe angesetzt werden."

Quelle: https://www.kleinunternehmer.de/ausland.htm

Bisher haben also alle Ihrer Kunden die MwSt. im Deutschland zahlen müssen, bzw. über den Vorsteuerabzug verrechnen können.

Die Möglichkeit der Verrechnung habe ich als Kleinunternehmer nicht, deshalb muss ich die Steuer von 19% komplett bezahlen.

Mir ist schon klar das die Firma nicht 5950 (19%) bzw. 6000 EUR (20%) bezahlen will da 5000 EUR vereinbart wurde. Ich habe aber immer geschrieben das es ein Nettobetrag ist.

Scheinbar kann ein Kleinunternehmen auch eine UID-Nummer beantragen aber die Vorsteuer nicht geltend machen.

 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich entscheidend ist, der Käufer hat den angebotenen NETTO-Preis zugestimmt. Somit ist ein rechtsgültiger Vertrag beiderseits geschlossen worden.

Pech für den Käufer.

Keine Rechtsberatung meinerseits.
 
Für mich entscheidend ist, der Käufer hat den angebotenen NETTO-Preis zugestimmt. Somit ist ein rechtsgültiger Vertrag beiderseits geschlossen worden.

Pech für den Käufer.

Keine Rechtsberatung meinerseits.
Das sehe ich nach Deinen Schilderungen genauso, Du hast schriftlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Nettobetrag handelt...fertig!

Was mir übrigens bei Sedo am Sonntag aufgefallen ist, bei der Auktion kontinent.de, die ich gewonnen habe, gab es auf der Auktionsseite keinen Hinweis darauf, ob der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist, weder auf PC, Tablet oder Mobil Version. Ich habe extra darauf geachtet. Nun ist der Verkäufer nicht steuerpflichtig und meine Kosten sind 16% höher, da ich keine VST abziehen kann. Hier in diesem Fall ist das nicht so schlimm, bei höheren Beträgen im 5-stelligen Bereich ist der Unterscheid aber beachtlich.
 
Das sehe ich nach Deinen Schilderungen genauso, Du hast schriftlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Nettobetrag handelt...fertig!

Sicher habe ich hingewiesen, nur hat er mir zu Beginn gesagt, dass er nur 5000 EUR hat und nicht mehr. Es bringt mir nichts darauf zu bestehen da er mir 5950 EUR oder 6000 EUR bezahlt. Denn wenn ich darauf bestehe, dann zieht er den Verkauf überhaupt retour. Verklagen werde ich ihn deshalb sicher nicht da mich das unterm Strich viel mehr Geld kostet als wenn ich ihm gleich die Domain um 830 EUR Rabatt gebe. Aber vielleicht gibt es ja doch Tricks wie ein Kleinunternehmer keine Ust bezahlen muss. Ich habe heute mal meinen Steuerberater gefragt. Vielleicht fällt ihm was ein. Nachdem ich ja auch eine NZ Firma habe (Drittland) kann man das vielleicht über diese Firma abwickeln.
 
Was mir übrigens bei Sedo am Sonntag aufgefallen ist, bei der Auktion kontinent.de, die ich gewonnen habe, gab es auf der Auktionsseite keinen Hinweis darauf, ob der Verkäufer umsatzsteuerpflichtig ist, weder auf PC, Tablet oder Mobil Version. Ich habe extra darauf geachtet. Nun ist der Verkäufer nicht steuerpflichtig und meine Kosten sind 16% höher, da ich keine VST abziehen kann. Hier in diesem Fall ist das nicht so schlimm, bei höheren Beträgen im 5-stelligen Bereich ist der Unterscheid aber beachtlich.

ich finde das wirklich unseriös von Sedo und das hat mich auch schon oft geärgert. Der ewige Kampf mit der Ust.
 
Ich sage gleich vorweg, dass ich mich mit der Kleinunternehmerregelung und deren Feinheiten nicht auskenne.

Für mich sieht es jetzt auf den ersten Blick so aus, als wenn keinen von euch beiden eine wirkliche oder gar absichtliche Schuld trifft. Es wäre in diesem Fall überlegenswert, ob man die Differenzsumme nicht einfach gleichermaßen teilt und gemeinsam in den sauren Apfel beißt. Geht natürlich nur, wenn der Käufer dazu in der Lage ist.

Da ich selbst in meinem Domainleben auch schonmal gefühlt 90% meines Kontostands für einen Domainkauf investiert habe, kann ich nur sagen, dass es zumindest nicht unmöglich ist, dass bei exakt 5.000 € wirklich auch Schluss ist.
 
Ich glaube ihm schon, dass bei 5000 EUR wirklich Schluss ist er nicht einmal 1 EUR mehr bezahlen kann und will. Wenn ich keine Möglichkeit finde das er das steuerfrei irgendwie bekommt, dann muss ich wohl oder übel ihm noch die 20% Rabatt geben.
 
Kauf aus Drittland (NZ) sollte USt-frei sein.

Ja das kann schon sein, aber ein Kauf mittels UID-Nummer ist auch steuerfrei - zumindest auf der Rechnung - und der deutsche Käufer muss dann trotzdem die 19% Ust in Deutschland beim Finanzamt abführen und muss somit um 19% mehr bezahlen. Das gleiche kann ja auch sein wenn ich eine Rechnung von der NZ-Firma ausstelle.
 
Das ist nun die Antwort vom Käufer:

ich habe soeben mit meinem Steuerberater telefoniert.

Die Rechnung über das Nicht-EU Ausland macht die Situation noch schlechter, weil ich dann auch (Einfuhr-)Umsatzsteuer von 19% zahlen muss und zusätzlich noch die Zollgebühren.

Ist das wirklich so ? Das kommt mir doch sehr komisch vor. Wenn ich eine Ware per Post/Courier aus dem US-Ausland dann lasse ich mir das ja noch einreden aber bei Domains ? Was ist wenn ein Kleinunternehmen bei einem US-Registrar direkt einen Domainnamen kauft. Muss er dann auch 19% Ust und Zoll in Deutschland bezahlen ? Es gibt doch hier sicher einige Kleinunternehmer die wissen sollten wie das steuerlich in Deutschland ist.
 
Das ist nun die Antwort vom Käufer:



Ist das wirklich so ? Das kommt mir doch sehr komisch vor. Wenn ich eine Ware per Post/Courier aus dem US-Ausland dann lasse ich mir das ja noch einreden aber bei Domains ? Was ist wenn ein Kleinunternehmen bei einem US-Registrar direkt einen Domainnamen kauft. Muss er dann auch 19% Ust und Zoll in Deutschland bezahlen ? Es gibt doch hier sicher einige Kleinunternehmer die wissen sollten wie das steuerlich in Deutschland ist.
Das kann nicht sein. Ich war früher auch Kleinunternehmer und habe damals viele Domains ins Nicht-EU Ausland wie z.B. den USA gekauft und verkauft. Ich musste keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen oder abführen. Ich habe das jetzt nicht weiter recherchiert, bin mir aber sicher, dass das nur für Waren gilt die ins Ausland versandt werden, aber nicht für Dienstleistungen oder immaterielle Vermögensgegenstände wir z.B. Domains.
 
Das kann nicht sein. Ich war früher auch Kleinunternehmer und habe damals viele Domains ins Nicht-EU Ausland wie z.B. den USA gekauft und verkauft. Ich musste keine Einfuhrumsatzsteuer zahlen oder abführen. Ich habe das jetzt nicht weiter recherchiert, bin mir aber sicher, dass das nur für Waren gilt die ins Ausland versandt werden, aber nicht für Dienstleistungen oder immaterielle Vermögensgegenstände wir z.B. Domains.

So sehe ich es aus. Denke, dass der Käufer das nur falsch seinem Steuerberater vermittelt hat bzw. dieser ihm den Sachverhalt von materiellen Waren mitgeteilt hat.
 
Da laufen offenbar mehrere Sachen zusammen. Ich bin kein Steuerexperte, meine aber, dass es so sein sollte:
1. Kleinunternehmer schützt nicht vor Umsatzsteuerzahlungen. Die gehen ja auch nicht einkaufen und behaupten, es müsste 19 Prozent Nachlass geben. Die Einstellung ist grundverkehrt. Sie BERECHNEN keine, ZAHLEN müssen sie aber.
2. Derzeit gelten in D. 16 %
3. Du stellst Unternehmen in der Regel eine Rechnung ohne USt. Dafür benötigst du aber die Umsatzsteuer-ID. Wenn du die nicht hast, musst du meines Wissens die 19 %/16 % berechnen.
4. Kleinunternehmer können meines Wissens eine Umsatzsteuer-ID haben, die dann speziell für Auslandsgeschäfte gilt. Hat nichts mit der tatsachlichen eigenen Berechnung der Steuer zu tun. Haben die eine, musst du netto ausstellen.
5. Haben die eine Umsatzsteuer-ID und du berechnest keine Umsatzsteuer, müssen die diese selbst abführen. Unabhängig vom Status als Kleinunternehmen.
6. Kann mich irren, aber das mit Zoll ist Quatsch und mit Einfuhrumsatzsteuer ist gleichbedeutend mit der selbst abgeführten USt.

Ich hoffe, das ist der aktuelle Stand und ich habe mich nicht geirrt. Sollte aber hinkommen.

Bie dir trifft offenbar Punkt 5 zu. Da hilft dann nur Rabatt, wie du selbst sagst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank. Das hört sich schlüssig an. Mir wird wohl nichts anderes übrig bleiben als Punkt 5 zu wählen.

Was mir aber nach wie vor komisch vorkommt ist Punkt 6 das die die UST trotzdem bezahlen müssen wenn es um einen Drittstaat geht. Hierbei wird ja keine UID-Nummer angegeben da die UID-Nummer nur für die EU gilt. Wenn ich etwas privat über das Internet aus der Schweiz oder USA bestelle, dann muss ich doch als Privatperson auch nicht noch 20% UST an das österr. Finanzamt abführen. Ich verstehe nicht, warum hierbei dann ein Kleinunternehmen schlechter gestellt sein soll als eine Privatperson das dieses dann doch die 16/19% UST in Deutschland bezahlen muss.

Wenn ich als österr. Unternehmen in den USA eine Domain kaufe, muss ich ja auch nicht 20% Steuern in Österreich zusätzlich bezahlen.

Bis jetzt habe ich mich um die steuerlichen Sachen nie wirklich gekümmert da ich nur die Rechnungen meinem Steuerberater gegeben habe und dieser hat das dann steuerlich alles richtig verbucht. Nun habe ich aber leider diesen Sonderfall mit einem Kleinunternehmen.

Mich würde interessieren wie Sedo und dan.com das macht.
 
Harry,

hast Du keinen ordentlichen Steuerberater ?


Die Diskussion hier bringt Dir doch nichts ! (n)

Du musst doch eine rechtssichere Entscheidung treffen, die holt man sich doch nicht in einem Forum,
sondern von einem adäquatem Steuerberater in schriftlicher Form! (y)
 
Harry,

hast Du keinen ordentlichen Steuerberater ?

Die Diskussion hier bringt Dir doch nichts ! (n)

Du musst doch eine rechtssichere Entscheidung treffen, die holt man sich doch nicht in einem Forum,
sondern von einem adäquatem Steuerberater in schriftlicher Form! (y)

Ich habe einen österreichischen Steuerberater nur geht es hier um deutsches und neuseeländisches Steuerrecht und dieser kennt sich nur mit österr. Steuerrecht aus. Hierzu hat er mir geraten, dass ich die Rechnung ohne USt aber mit UID-Nummer schreiben soll.

Nur weil ich es 1x in 20 Jahren mit einem deutschen Kleinunternehmen zu tun habe, werde ich mir doch nicht extra einen deutschen Steuerberater suchen. Das Kleinunternehmen hat ja einen deutschen Steuerberater, nur wird das Kleinunternehmen so wie ich vermute falsch beraten, da nach meiner Ansicht bei Domains kein Zoll zu bezahlen ist. Oder das Kleinunternehmen hat das dem Steuerberater falsch gesagt. Aber auch wenn ich Geld ausgeben würde für einen deutschen Steuerberater müsste das nicht bedeuten, dass mir das Kleinunternehmen das auch glaubt was mein deutscher Steuerberater sagt wenn sein deutscher Steuerberater etwas anderes sagt.

Darum wollte ich hier im Forum nur einmal Meinungen einholen wie die die Sache sehen. Es wird sowieso darauf hinauslaufen, dass ich ihm noch die 20% Rabatt geben muss.
 

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