Käufer will trotz verlangen einer Rechnung zurücktreten

Enni

Domainer
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hallo,
ich möchte gern mal euren rat.
ein Interessent für eine domain trat mit mir in kontakt und es wurde ein preis verhandelt.
der käufer sagte auch zu und verlangte eine rechnung.
diese wurde gestellt (zahlungsfrist 7 tage) welche er ohne sich zu melden überzog.
ich schrieb ihn an um zu erfahren was denn los ist.
heut kam eine mail von ihm ...

Hallo Herr ....

Ich habe mich gegen den Kauf der Domain entschieden.

Gruß,

Michael .....

ich bin schon etwas sauer.
es geht zwar nur um klein xxx, aber die feine art ist es nicht.
der käufer ist inhaber einer gmbh.

was ist eure meinung dazu?

danke und gruß

enni
 
Meine Meinung dazu, KEINE Rechtsberatung:

Meines Erachtens handelt es sich vorliegend um einen (zumindest konkludenten) Vertrag.
Wenn du die Verhandlung schriftlich geführt hast, dann solltest du keine Probleme haben auch auf Erfüllung zu bestehen.

Fraglich ist aber, ob es sich denn auch lohnt...

Leider habe ich auch regelmäßig solche Fälle, ich belasse es aber dann einfach dabei. andere Leute würden zum Anwalt rennen...
Erschreckend finde ich, dass bei einigen Geschäftsführern und Prokuristen die Meinung herrscht, dass per Email abgegebene Willenserklärungen keine rechtliche Relevanz haben.
 
hallo sven,
danke für deine meinung.
auf meine antwort auf seine mail schrieb ich, das ich es evtl. rechtlich prüfen lassen werde...und er besitzt die dreistigkeit zu antworten mit...

.... gern

boa was für menschen es doch gibt.

gruß enni
 
hallo jens,
kein ding, nur wie sieht es aus, wenn man die domain anderweitig verkauft?
es wurde ja schon eine rechnung gestellt. was wenn er dann doch die domain will?
reicht da die absage via mail zu, damit man die domain an jemanden anderen verkaufen könnte?

gruß enni
 
ein Interessent für eine domain trat mit mir in kontakt und es wurde ein preis verhandelt.
der käufer sagte auch zu und verlangte eine rechnung.

M.E. ist hier klar ein Kaufvertrag zustande gekommen, nicht mal konkludent sondern ausdrücklich.
Du könntest den Käufer auf die Vertragserfüllung/Kaufpreiszahlung festnageln.
Wenn du das nicht möchtest und die Domain anderweitig verkaufen willst, setze ihm eine angemessene Zahlungsfrist und trete dann bei Nichtzahlung vom Kaufvertrag zurück.

Wenn du die Domain nun für einen geringeren Betrag an jemand anderes verkaufst, könntest du ggf. den Differenzbetrag auch noch als Schadensersatz geltend machen.
 
Ging mir auch schon so, juristisch gesehen wurde zwar ein rechtsverbindlicher Vertrag geschlossen, lohnt aber nicht, da vorzugehen.
 
Sich rechtlich damit rum zu ärgern lohnt imo auch echt nicht.

Karma regelt das bestimmt über kurz oder lang ;)
 
Karma regelt das bestimmt über kurz oder lang ;)
So sehe ich dies auch.

Nur zur Vollständigkeit, soweit du es beim aktuellen Stand belässt: Du musst dem Kaufinteressenten noch eine Storno-Rechnung bzw. Gutschrift zur ursprünglichen Rechnung ausstellen und zusenden. Und alles sauber dokumentieren!

Hier habe ich bei Domainanfragen (auch wenn ich nicht wirklich viele Anfragen habe) mittlerweile auch, wie Nicsell bei Catch-Aufträgen, überlegt, vorab nur eine Bestell- bzw. Auftragsbestätigung mit Zahlungsaufforderung zu versenden, und erst NACH Zahlungseingang eine Rechnung mit eigener und einmaliger Rechnungsnummer auszustellen. Auch wenn es hinsichtlich Rechnungsnummern mehrere “Alternativen” gibt, mag ich es selbst persönlich am liebsten (wie auch das Finanzamt), lückenlos fortlaufend.
 
Solche "Kunden" sind die widerlichsten. Vor allem, wenn sie noch so arrogant rüberkommen. :sick:

Schade natürlich um die verlorene Zeit, aber investiere nicht noch mehr Zeit und Nerven in diese Angelegenheit. Der Betrag war ja auch nicht hoch, wie Du schreibst.

Beispiel. Stell Dir vor, Du gehst bei schönem Wetter spazieren und trittst in die Hundekacke. Und noch dazu mit neuen Schuhen! Ärgerlich? Ja! Und wie! Wirst Du die Scheiße aus Ärger noch zusätzlich mit beide Füßen treten? Wohl kaum..... Lass solche Kunden, denn sie sind nicht viel besser als Sch..... ;)

LG
 
Abhaken und fertig, hatte u.a. mal einen Deal über SEDO, Erstgebot 20k, ging dann noch in die Auktion, es blieb allerdings beim Erstbieter. Dieser bezahlte nicht und erklärte, er habe kein Geld. Trotz SEDO und Anwaltsschreiben gab's für uns kein Happy End.
 
hatte vor einigen tagen auch so einen fall, preisvorschlag über dan angenommen, (5stellig), nach einigen zahlungsaufforderungen seitens DAN wurde die transaktion abgebrochen. pech gehabt.. meist ist da doch eh nix zu holen.
 
hatte vor einigen tagen auch so einen fall, preisvorschlag über dan angenommen, (5stellig), nach einigen zahlungsaufforderungen seitens DAN wurde die transaktion abgebrochen. pech gehabt.. meist ist da doch eh nix zu holen.
So wars bei unserem kaufambitionierten Nicht-Käufer auch. 20-jähriger ohne Kohle...
 
Was ist so besonders an einer Anwaltlichen Mahnung?

Wenn sich der Käufer davon nicht einschüchtern lässt bringt die nichts. Es wird in Deutschland aber sicher sehr funktionieren. Zumindest bei kleinen Beträgen die der Käufer auch zahlen kann.
 

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