fun fact: ofen*ch ist nach einem drop seit ca. 2018 für den bund reserviert und kann nicht registriert werden, wird aber als frei angezeigt.
Da erinnere ich mich an meine Geschichte mit der Domain betten.ch. Anfang 2006 habe ich die Domain betten.ch gekauft, da kam die Switch um die Ecke. Die Domain wäre reserviert, in CH gibt es eine Gemeinde mit dem Namen Betten. Mir wurde die Domain aberkannt.
Viele Jahre später rufe ich die Domain auf und was sehe ich ich? Die Domain gehört einer Schweizer Firma. Da war ich krass erstaunt, wie geht das denn auf einmal?
Normalerweise poste ich hier öffentlich keine Mails, aber hier bin ich noch heute etwas verärgert, meinen EK hat natürlich niemand erstattet:
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: D. Hayoz <
[email protected]>
Gesendet: Freitag, 28. April 2006 16:51
An:
[email protected]
Betreff: betten.ch
Sehr geehrter Herr Mechelke
Am 1.3.2006 wurde der Domain-Name betten.ch auf Ihren Namen registriert.
Beim Namen Betten handelt es sich um den Namen einer politischen Gemeinde in der Schweiz.
Solche Namen geniessen in der jeweiligen Form als Domain-Name aufgrund der besonderen Bestimmung durch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ziff 2.5 e) und die technischen und administrativen Vorschriften über die Zuteilung von Domain-Namen, Art. 12 (TAV,
http://www.bakom.admin.ch/themen/in...Z2lhtTN34al3p6YrY7P1oah162apo3X1cjYh2+hoJVn6w==)
einen besonderen Schutz, und sind üblicherweise nur dann für Drittpersonen registrierbar, wenn diese das schriftliche Einverständnis der entesprechenden politischen Gemeine vorbringen können.
Am 1.3.2006 konnte betten.ch durch Sie jedoch aufgrund einer technischen Unzulänglichkeit registriert werden, ohne dass Sie die entsprechenden Unterlagen vorweisen mussten.
Aus diesem Grund und aufgrund der obengenannten Bestimmungen widerruft SWITCH die Registrierung des Domain-Namen betten.ch per 1.5.2006
Es steht Ihnen selbstverständlich frei, erneut einen Antrag zur Registrierung zu stellen, wenn sie die Bestätigung der Gemeinde Betten vorweisen können.
Um die Rückzahlung der von Ihnen bereits getätigten Jahresgebühr vorzunehemen, möchte ich Sie bitten, sich sobald als möglich mit unserer Buchhaltung in Verbindung zu setzen.
(
[email protected] oder +41 8488448080)
Besten dank für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
D. Hayoz
SWITCH - Legal Serives