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Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Markenrecht. Und das Ganze zu „Wort- /Bildmarken.“
Vorrausgeschickt ich rede hier nur von meiner Meinung nach generischen Begriffen die in Marken vorkommen!
Als fiktives Beispiel "Tierbedarf"
MFG K.
ich habe ein paar Fragen zum Markenrecht. Und das Ganze zu „Wort- /Bildmarken.“
Vorrausgeschickt ich rede hier nur von meiner Meinung nach generischen Begriffen die in Marken vorkommen!
Als fiktives Beispiel "Tierbedarf"
- Was sagt es generell aus Wenn ein Marke „nur“ als Wort/Bildmarke eingetragen wurde? Gilt diese Marke dann nur als Wort-Bildmarke also wenn ich das genauso verwende wie auf dem Bild abgebildet oder ist auch das in dem Bild vorkommende Wort "Tierbedarf" schon abmahngefährdet.
- Was bedeutet : Erlangte Unterscheidungskraft = „Nein“ und warum ist diese nicht bei jeder Marke eingetragen?
- Auf welche Klassen sollte ich besonders achten und warum ?
- Was ist unter Markenkategorie = Individualmarke zu verstehen ?
- Was sagt :Aktenzustand Eintragung = abgelaufen, genau aus?
- Gibt es Unterschiede bezüglich Datenbestand EM o. DE ?
MFG K.
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