Frage zum Markenrecht (Einzahl & Mehrzahl)

Domainsammler

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Hallo,

wer kennt sich mit dem Markenrecht gut aus?

Die Domain besteht aus zwei zusammen gesetzten allgemeinen Begriffen:
BEISPIEL: theater + cafe .tld

Wenn ich es richtig interpretiere gibt es zwei "Wort/Bild-Marken" mit dem Begriff "theathercafe". (Beispiel)

Darf ich jetzt die Domain theathercafes (also die Mehrzahl) registrieren und ein Verzeichnis machen, wo sich überall Theathercafes befinden?

Vorab danke für Eure Antworten.
 
Guten Morgen,

es kommt darauf an, wenn die eingetragenen Klassen in dieser Richtung definiert sind, würde ich das entweder zunächst versuchen mit der Markenonhaberschaft klären, oder die Finger weglassen.

Keine Rechtsberatung, lediglich meine persönliche Meinung.

Viele Grüße,
HP
 
Wortbildmarken werden gerne dann angemeldet, wenn es nicht möglich ist eine Wortmarke wegen einer Freihaltebedürftigkeit zu bekommen.
So lange Du deren Logo nicht verwendest und die Domain beschreibend nutzt solltest Du Deine Domain so verwenden dürfen.
Im Zweifel den Anwalt Deines Vertrauen fragen, es kommt ja immer auf den Einzelfall an.
 
Wortbildmarken werden gerne dann angemeldet, wenn es nicht möglich ist eine Wortmarke wegen einer Freihaltebedürftigkeit zu bekommen.
So lange Du deren Logo nicht verwendest und die Domain beschreibend nutzt solltest Du Deine Domain so verwenden dürfen.

Kurz und knapp und gut.

Toll, dass wir dich hier als Experten haben :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Anzeichen dafür, dass eine Marke eher kaum Schutzwirkung gegenüber einer gleichlautenden Domain hat:

- Es existieren nur Wort-Bildmarken in den entsprechend sinnvollen Markenklassen.
- Es gibt zurückgewiesene Wortmarken wegen fehlender Unterscheidungskraft.
- Der Begriff wird von einer Vielzahl unterschiedlicher Marktteilnehmer benutzt. Das nennt man Verwässerung.

Und hier noch im speziellen zufällig gesehen: Die Bundesregierung benutzt den Begriff beschreibend und in einem Glossar

Zudem kommt für .de Domains hinzu, dass eine Marke im Regelfall alleine keinen Anspruch auf eine .de-Domain begründet. Dafür muss man aber aufpassen, dass man nicht wegen Markenrechtsverletzung durch z.B. Parking mit unglücklichen Anzeigen abgemahnt wird.

Es kann immer Streitigkeiten geben, selbst wenn eine Domain sicher erscheinen mag.
Deine Entscheidung welche Risiken Du eingehen willst.
 

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