Immer wieder etwas Neues, kam gerade von meinem STB rein:
„Wir möchten Sie auf die gesetzliche Neuerung hinsichtlich der E-Rechnung
hinweisen. Zwar ist die Versendung von E-Rechnungen je nach Größenklasse erst
ab 2027 bzw. 2028 für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern
verpflichtend, so dass die Umsetzung in Ihrem Rechnungsschreibungsprogramm
bereits angegangen werden kann, aber keinen Termindruck auslösen sollte. Der
Empfang von E-Rechnungen ist aber bereits ab 2025 verpflichtend, daher werden
Sie hier eine Lösung brauchen.
Unser Softwareanbieter, die DATEV in Nürnberg, bietet hier eine Lösung im
Zusammenspiel über das DATEV Unternehmen online, weitere Hinweise können
Sie hier erfahren: https://e-rechnungsplattform.datev.de. Das DATEV
Unternehmen online ist, als Information für alle, die dieses System bislang noch
nicht bei uns nutzen, eine geschützte Internetanwendung, in der insbesondere alle
Belege und auch alle Auswertungen für Sie bereitstehen. Mit der Verwendung der
neuen E-Rechnungsplattform der DATEV werden ab 2025 eingehende ERechnungen
automatisch in das DATEV Unternehmen online geladen. Wir werden
daher alle betrieblichen Mandate ab 2025 grundsätzlich auf diese Lösung
umstellen, um damit auch den Empfang von E-Rechnungen zu ermöglichen. Damit
wird auch Ihre Buchführung digital und Sie haben sämtliche Belege und
Auswertungen immer selbst im Zugriff. Das Unternehmen online wird ab 2025 von
uns mit 15,00 Euro netto monatlich berechnet, der Zugang zur ERechnungsplattform
ist dabei kostenlos. Sofern Sie auch das ERechnungspostfach
der DATEV nutzen wollen, über das auch E-Rechnungen
versendet werden können, werden hier weitere Kosten entstehen.
„Wir möchten Sie auf die gesetzliche Neuerung hinsichtlich der E-Rechnung
hinweisen. Zwar ist die Versendung von E-Rechnungen je nach Größenklasse erst
ab 2027 bzw. 2028 für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern
verpflichtend, so dass die Umsetzung in Ihrem Rechnungsschreibungsprogramm
bereits angegangen werden kann, aber keinen Termindruck auslösen sollte. Der
Empfang von E-Rechnungen ist aber bereits ab 2025 verpflichtend, daher werden
Sie hier eine Lösung brauchen.
Unser Softwareanbieter, die DATEV in Nürnberg, bietet hier eine Lösung im
Zusammenspiel über das DATEV Unternehmen online, weitere Hinweise können
Sie hier erfahren: https://e-rechnungsplattform.datev.de. Das DATEV
Unternehmen online ist, als Information für alle, die dieses System bislang noch
nicht bei uns nutzen, eine geschützte Internetanwendung, in der insbesondere alle
Belege und auch alle Auswertungen für Sie bereitstehen. Mit der Verwendung der
neuen E-Rechnungsplattform der DATEV werden ab 2025 eingehende ERechnungen
automatisch in das DATEV Unternehmen online geladen. Wir werden
daher alle betrieblichen Mandate ab 2025 grundsätzlich auf diese Lösung
umstellen, um damit auch den Empfang von E-Rechnungen zu ermöglichen. Damit
wird auch Ihre Buchführung digital und Sie haben sämtliche Belege und
Auswertungen immer selbst im Zugriff. Das Unternehmen online wird ab 2025 von
uns mit 15,00 Euro netto monatlich berechnet, der Zugang zur ERechnungsplattform
ist dabei kostenlos. Sofern Sie auch das ERechnungspostfach
der DATEV nutzen wollen, über das auch E-Rechnungen
versendet werden können, werden hier weitere Kosten entstehen.