Domaintools.com Betrügerfirma ?

Adomino

Domainer
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Ich bin stinksauer auf domaintools.com. Ich habe die Webseits vor vielen Jahren bereits einmal verwendet und war damit zufrieden. Abgesehen davon, dass sie einem ständig ein ABO verkaufen wollen, bieten die überhaupt nicht die Leistung die die vorgeben.

Ich brauche für ein Gerichtsverfahren die WHOIS Daten einer .com Domain. Die geben vor, dass die die Daten seit 2002 haben. Nun habe ich den Report um 49 USD gekauft und habe nun einen Report bekommen wo zwar WHOIS-Datenauszüge ab dem Jahr 2002 drinne sind, aber OHNE (!) jegliche Inhaberdaten bis 2015. Ich bin mir zu 100% sicher, dass der Inhaber definitiv Daten im WHOIS bereits seit 2002 drinnen hatte.

Was ist das für eine Betrügerfirma geworden die mir ständig ABOs verkaufen möchte und dann nicht einmal die Leistung liefert die sie nun vorgibt ?
Ich fange mit Inhaberdaten vom Jahr 2015+ überhaupt nichts an da ich die WHOIS-Daten vom Jahr 2002-2005 brauche.

Ich habe vorhin denen ein Mail geschickt. Ich bin mal gespannt was die anworten.

Wie sind Eure (aktuellen) Erfahrungen mit domaintools.com ? Gab es da Inhaberwechsel bei domaintools.com ? Es kann doch nicht sein, dass die nun nur mehr die Leute mit ABOS abzocken und mit Reports die tatsächlich keine Infos haben betrügen wollen ?
 
Ich war über ein Jahrzehnt Kunde dort, damals kostete das Abo für unbegrenzte Whois History Abfragen u.v.m. nur 10$ im Monat, das war ok. Dann wurde der Preis auf 100$ erhöht, das war mir für meine Nutzung zu viel, seitdem war ich nie wieder auf der Seite unterwegs und habe dort keinen Service mehr in Anspruch genommen.
 
Unter Terms of Service, denen jeder Kunde zustimmt, ist vermerkt:

(g) Information and Access Not Guaranteed. You acknowledge that the Service, and any information available through the Service, including Partner Data and DomainTools Data, may not always be available, complete, or accurate, and that the Service may not always satisfy your anticipated or required level of performance. Further, you understand and acknowledge that despite the exercise of commercially reasonable efforts on the part of DomainTools, some of the information available through the Service, including Partner Data or DomainTools Data, may be inaccurate, incomplete, or become unavailable, or may be different in scope or content from information available from other DomainTools services. Under no circumstances shall DomainTools be liable for Your reliance on the accuracy of any Partner Data accessed via the Service.

 
wie kann man sich nur mit "Gott und der Welt" ständig streiten. Bei Dir liest man ja nur noch von Gerichten, Anwälten, Klagen... Ganz davon zu schweigen, dass das wohl GANZ FRÜHER mal anders rum war... ;) Das wäre nicht für mich. In 25 Jahren die ich selbständig bin, habe ich weder einen Anwalt noch ein Gericht benötigt/bemüht. (Außer bei meiner Scheidung, aber da kann ich nix für) ;)
 
Unter Terms of Service, denen jeder Kunde zustimmt, ist vermerkt:


Also doch eine Betrügerfirma. Mit solchen AGB machen die sich doch nur noch absolut unseriös. Die können doch nicht einfach 49 USD für einen WHOIS-Auszug Report ab 2002 verlangen und dann erst ab 2015 liefern. Ich brauche die ganzen WHOIS Auszüge ab 2015 überhaupt nicht. Verstehe nicht, warum die einen ständig ein ABO aufschwatzen wollen und einen fast 500 Seiten Report wo auch Screenshots von den Webseiten drauf vom Jahr 2002 aber die eigentlich für mich wichtigen Infos des WHOIS sind nicht dabei bzw. sind zwar dabei aber ohne Inhaberdaten.

Wenn Sie 10 USD für EINE SEITE verlängt hätten wo tatsächlich der WHOIS Auszug gewesen wäre, hätte ich den gerne bezahlt. Ich hätte von mir aus auch dann 3 oder 4 weitere WHOIS Auszüge von 2003 und 2004 bestellt, aber das was die aufführen ist nur noch Abzocke.

Noch schlimmer ist, dass die auf meine Anfrage nicht einmal reagieren und erklären warum die Inhaberdaten fehlen.
 
wie kann man sich nur mit "Gott und der Welt" ständig streiten. Bei Dir liest man ja nur noch von Gerichten, Anwälten, Klagen... Ganz davon zu schweigen, dass das wohl GANZ FRÜHER mal anders rum war... ;) Das wäre nicht für mich. In 25 Jahren die ich selbständig bin, habe ich weder einen Anwalt noch ein Gericht benötigt/bemüht. (Außer bei meiner Scheidung, aber da kann ich nix für) ;)

Ja Du hast recht, früher wurde ich verklagt und nun verklage ich Gott und die Welt. Das hängt wohl auch damit zusammen, dass bei Gerichtsverfahren meine lieben BGH-Anwälte vergessen haben was ein Dispositionsgrundsatz ist und der BGH und sogar das BVerfG (!!) auf die Rechtsstaatlichkeit pfeifen und bewusst die Grundrechte und Unionsrecht verletzten. Mag schon sein das die Gerichte überlastet sind, aber klar nachweisbar Unionsrecht zu verletzten darf es nicht geben. Dafür gibt es die EuGH Köbler Entscheidung https://de.wikipedia.org/wiki/Köbler-Entscheidung um meine Rechte durchsetzen zu können.

Mit den ganzen Vertuschungsmanövern kommen die nicht weit, denn die Sache wird groß werden - SEHR GROSS werden. Dann wird meine Sache eine ähnliche Popularität wie der "Streisand Effekt" haben. https://de.wikipedia.org/wiki/Streisand-Effekt

Denn ich werde dieses Jahr (Frist 31.12.) noch eine Staatshaftungsklage gegen Deutschland und gegen meinen ehemaligen BGH-Anwalt eine Anwaltshaftungsklage einreichen. Dann werden die schon sehen was das bringt meine Grundrechte BEWUSST zu verletzten.

Es kann nicht sein das überall auf der Welt man den Streitgegenstand selbst bestimmen darf aber beim BGH der BGH selbst alles entscheiden darf was er dem BGH vorträgt und auch bewusst Unionsrecht "filtern" darf damit der BGH weniger zu tun hat. (keine umfangreiche Vorlage an den EuGH oder Begründung warum keine Vorlage an den EuGH) Das BVerfG fälscht nachweislich die offiziellen BVerfG Statistiken da es eingereichte Gegenvorstellungen und Ablehnungsgesuche nicht anführt und lässt einfach Regierungsdirektoren entscheiden und verletzt somit bewusst Art. 92 GG, da solche Entscheidungen nur Richtern zustehen. Seit 2006 (!) hat es keinen (!) einzigen Fall mehr beim BGH gegeben wo ein Antrag auf Beiordnung eines Notanwalts genehmigt wurde. Beim BVerfG-Beschwerden nehmen die BVerfG Richter einfach Verfassungsbeschwerden nicht an obwohl eindeutig Unionsrecht und die Grundrechte verletzt werden. Wenn man z.B. in der Verfassungsbeschwerde 7 (!) BverfG-Entscheidungen anführt wie das BVerfG in einer speziellen Konstellation entschieden hat d.h. die ständige Rechtsprechung des BverfG und der Fall genauso war (z.B. Richter entscheiden selbst über ihr Ablehnungsgesuch und gehen nicht auf die Ablehnungsgründe ein), dann müsste JEDER davon ausgehen, dass eine Verfassungsbeschwerde auch Erfolg hat. Das BVerfG nutzt jedoch die Begründungsfreistellung um auch solche eindeutigen Fälle einfach unter den Teppich zu kehren obwohl sie hierbei sogar die EMKR und Unionsrecht verletzten.

Je tiefer man gräbt umso mehr Leichen findet man im Keller. Armes Deutschland.

Ich werde deshalb auch 3 bzw. 4 Richter beim BVerfG (!) wegen Rechtsbeugung strafrechtich anzeigen. Ich habe ein für alle Mal die Nase voll.

Dann wird nicht nur die Singularzulassung sondern auch die verpönte BGH und BVerfG Begründungsfreistellung fallen, denn wenn die nicht im Stande sind diese Begründungsfreistellung grundrechtskonform und unionsrechtskonform anzuwenden, dann muss man den Anwälten und Gerichten das geliebte "Spielzeug" wieder wegnehmen und nicht der US-Kläger wird den Millionenbetrag an Schadensersatz bezahlen müssen sondern Deutschland (siehe Köbler Entscheidung)
 
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Harry,

denk daran Du lebst nur einmal !
Jede Sekunde die Du für Rechtsstreits ob berechtigt oder nicht aufwendest, werden Dir eines Tages fehlen. Es ist auch die Zeit die Deine Familie mit Dir gerne verbringen würde! Was ist kostbarer ?

Gruß
Georg
 
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So eine Frage kann man stellen am Beginn eines Rechtsstreits aber nicht wenn man bereits 10 Jahre hängt. Abgesehen davon geht es auch um das Prinzip und um eine Vorbildwirkung. Was meinst Du werden meine Kinder sagen wenn ich sie 10 Jahre vernachlässigt habe da ich um meine Rechte und möglicherweise um so viel Geld kämpfe das sogar noch meine Enkelkinder davon gut leben könnten wenn ich einfach sage,

"So ich höre jetzt auf. Ist ja egal ob ich jetzt schon hunderttausende Euros hineingesteckt und Euch jahrelang vernachlässigt habe und ob ihr und Eure Kinder ein sorgenloses Leben haben könnt. Wir gehen jetzt anstatt dessen ins Kino und alles ist gut. Geld für die nächsten Urlaube habe ich jetzt auch keines mehr aber dafür bin ich ja bei Euch ?"

Was ist das für eine Vorbildwirkung wenn der Vater als Versager dasteht der vor kurz dem Ziel das die ganze Familie reich machen könnte einfach aufgibt ? Ich bin dann bis an mein Lebensende ein Versager der einfach aufgegeben hat obwohl er gewinnen hätte können.

Ich habe schon einmal so etwas durchgemacht das ich vor dem Abitur angebrochen habe und habe dann 10 Jahre lang wie ein Hund darunter gelitten und habe dann 4 Jahre lang neben meinem stressigen Job die Abendschule besucht und das Abitur nachgeholt. Nochmals mache ich so etwas nicht mit, denn nochmals bekomme ich so eine Chance nicht mehr und kann nicht schnell mal wieder die Abendschule besuchen. Dann habe ich den Frust bis an mein Lebensende und kann nichts mehr dagegen machen. Ein froher Mensch werde ich dann sicher nicht mehr und meine Familie hätte dann ihr Leben lang Gewissensbisse weil sie mich zu etwas überredet hat was ich nicht wollte. Auch würde ich in meinem Frust das mein Leben lang meiner Familie vorhalten und dann erst recht alles zerstören. Dann würde ich mich zu 100% scheiden lassen und meine Kindern hätten dann weder mich noch Geld.

Bei gewissen Sachen gibt es irgend wann kein retour mehr. Man kann zu Beginn ein Studium abbrechen aber nicht ein Monat vor der letzten Prüfung.

Mich wird KEINER abbringen bis ich den Erfolg habe - weder Du noch sonst wer im Forum oder mein Anwalt oder die BGH oder BVerfG Richter.

Also bitte keine Diskussionen und guten Ratschläge. Mich wird sowieso niemand mehr abbringen können.

Dass ich auch bei sinnlosen Rechtsstreits aufgebe und mir das egal ist sieht man ja auch wegen der Domain davos.de wo einfach die DENIC ohne Gerichtsentscheidung die Domain bewusst gelöscht hat nur vermutlich damit die eine neue BGH-Entscheidung bekommen da ihnen die alte nicht gepasst hat. Für so etwas gebe ich mich nicht her. Ich führe keinen jahrelangen Prozess und gebe 10 tausende Euros dafür aus für eine Domain die mich im EK einige tausend Euros gekostet hat. Ich lebe ganz gut auch ohne der davos.de auch wenn ich weiß, dass ich gegen die DENIC gewonnen hätte.

Auch habe ich einige Pächter die meine Domains gepachtet haben aber die Pacht nicht bezahlt haben nicht verklagt da mir das zu blöd war einen jahrelangen Prozess zu führen.

Ich muss nicht immer gewinnen aber wenn es wichtig ist dann setze ich alles daran auch zu gewinnen.

Bei domaintools.com ist das nur ärgerlich aber ich werde die sicher deshalb nicht (in den USA) verklagen.
 
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Dann kann man Dir ja nur noch viel Erfolg bei Deiner Vorgehensweise wünschen!
 
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Vielleicht findest du über archive.org die Daten.

Ich kenne die Webseite von damals und habe mir die bereits über archive.org angesehen. So viel ich weiß archiviert archive.org keine WHOIS-Daten.

Gibt es vielleicht noch einen anderen Anbieter von WHOIS-Infos seit 2002 ?

Könnte es nicht theoretisch sein, dass der Inhaber der Domain domaintools.com verboten hat diese alten WHOIS-Auszüge anzuzeigen da diese bei einem Gerichtsverfahren negative Folgen haben könnten wenn man weiß wann konkret der Inhaberwechsel stattgefunden hat ?

Aber ich habe vorhin eine Nachricht von domaintools.com bekommen:

Hello,
Welcome to the new world of CCPA, which is more onerous than GDPR. You will find that all other data providers are trying to cheat you as well.
We went ahead and refunded that charge, closed all of your associated accounts with us, and we wish you luck in finding a more appropriate data provider for all of your future needs.
Best Regards,
DomainTools Support

Auf Deutsch:

Hallo,
Willkommen in der neuen Welt der CCPA, die belastender ist als die DSGVO. Sie werden feststellen, dass alle anderen Datenanbieter versuchen, Sie ebenfalls zu betrügen.
Wir haben diese Gebühr erstattet, alle zugehörigen Konten bei uns geschlossen und wünschen Ihnen viel Glück bei der Suche nach einem geeigneteren Datenanbieter für alle Ihre zukünftigen Anforderungen.
Freundliche Grüße,
DomainTools-Unterstützung

Wenn domaintools.com schon auf CCPA Bezug nimmt, dann könnte es schon sein, dass der Inhaber nicht wollte das diese Daten angezeigt werden da die Daten ja ab 2015 vorhanden sind. Es sind ja sogar die WHOIS-Auzüge ab 2002 vorhanden, nur eben sind bei den ganzen Feldern Owner/Admin-C/Tech-C/Zone-C keine Daten enthalten.


Wenigstens waren die so fair und haben die Gebühren rückerstattet. Das die mein Konto geschlossen haben ist nicht weiter schlimm da ich so ein unzuverlässiges Service sowieso nicht mehr beauftragt hätte.

Aber schlussendlich haben die mir sogar mit diesem E-Mai geholfen das ich sogar vor Gericht verwenden kann ! Denn CCPA besagt wie folgt.

Nur Einwohner Kaliforniens haben Rechte im Rahmen der CCPA. Ein Einwohner Kaliforniens ist eine natürliche Person (im Gegensatz zu einem Unternehmen oder einer anderen Geschäftseinheit), die in Kalifornien lebt, auch wenn sich die Person vorübergehend außerhalb des Staates befindet.

ich weiß ja wer der Inhaber der Domain im Jahr 2002 war und wollte mit diesen WHOIS-Daten nur wissen, wann die Inhaberdaten von der Privatperson zu der Firma (Kläger) gewechselt sind. Dies ist somit erst im Jahr 2015 geschehen da erst im Jahr 2015 die WHOIS-Daten des Klägers auftauchen. Somit war der damalige private Inhaber von 2001 bis 2015 Inhaber und nicht wie der Kläger behauptet bereits seit 2004.

Somit kann ich auch ohne WHOIS-Auszüge belegen, dass der Kläger gelogen hat. :cool: So hat die ganze Verschleierung dem Kläger gar nichts gebracht.

Somit hat dieser Thread auch für die User des Forums einen Mehrwert, da die meisten User wie auch ich noch nie etwas von CCPA gehört haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Glückwunsch
Vielleicht ist Dir dies bei deiner nächsten Suche hilfreich.
Gebe bei archive.org mal deine Domain ein, und klicke auf Site Map. Dann siehst du die Jahre, gehe sie mal durch. Mit etwas Glück findest du die Daten im Footer... musst ein wenig probieren. Wenn die Startseite noch vorhanden ist, steht vielleicht im Footer die Firma, meist findest du einen Hinweis auf die Firma.
Ich habe mal gamblingroyal.com probiert und sie gehörte 2000-2004 Dr Ho. All Rights Reserved.
Ich habe so eigentlich immer gefunden was ich suche.

LG
 
Gääääääääääääääähn :(
Ehrlich , es langweilt nur noch, wie Tobi sagt, ständig von Dir sowas zu lesen.
 
Glückwunsch
Vielleicht ist Dir dies bei deiner nächsten Suche hilfreich.
Gebe bei archive.org mal deine Domain ein, und klicke auf Site Map. Dann siehst du die Jahre, gehe sie mal durch. Mit etwas Glück findest du die Daten im Footer... musst ein wenig probieren. Wenn die Startseite noch vorhanden ist, steht vielleicht im Footer die Firma, meist findest du einen Hinweis auf die Firma.
Ich habe mal gamblingroyal.com probiert und sie gehörte 2000-2004 Dr Ho. All Rights Reserved.
Ich habe so eigentlich immer gefunden was ich suche.

LG


Danke für die Info aber die Sitemap und die Webseite kenne ich ja schon. Nur weil jemand im Impressum oder in der Fußzeile einer Domain steht bedeutet das noch lange nicht, dass den Domaininhaber auch die Webseite gehört - und umgekehrt.

Ich weiß ja wer im Jahr 2001-2004 Inhaber war nur behauptet der Kläger eben, dass im Jahr 2004 ein Inhaberwechsel von einer Privatperson auf eine Firma stattgefunden hat. Um das zu widerlegen brauche ich die WHOIS-Daten. Komischerweise hat der Kläger aber alle WHOIS-Daten von 2001-2015 entfernen lassen. Laut Domaintools.com ist das möglich wenn man eine Privatperson in Kalifornien ist. Die Privatperson und der Kläger sind aus Kalifornien. Somit wäre die logische Schlussfolgerung, dass der Inhaberwechsel nicht wie der Kläger vorgibt im Jahr 2004 sondern erst 2015 stattgefunden hat.

Dadurch das der Kläger die Inhaberdaten von domaintools.com bis 2015 entfernen ließ, hat er sich sowieso selbst ins eigene Knie geschossen, denn nachdem der Kläger übrhaupt keine WHOIS-Auszüge vorgelegt hat und man bei einem EUIPO Widerspruchsverfahren nur einmalig (!) Beweismittel vortragen kann und die Frist für den Kläger bereits abgelaufen ist, brauche ich es nur in Frage stellen dass im Jahr 2004 der Kläger tatsächlich bereits Inhaber war.
 
Gääääääääääääääähn :(
Ehrlich , es langweilt nur noch, wie Tobi sagt, ständig von Dir sowas zu lesen.


Kein Mensch zwingt Dich meine Postings zu lesen. Wenn Du findest dass Du bereits alles weißt und meine ganzen Postings sinnlos sind, dann lese sie doch nicht oder noch besser setzte mich doch auf Deine Ignoreliste.

Wenn Du alles weißt wirst Du mir doch sicher sagen können welche Alternativen es zu domaintools.com gibt wo man WHOIS-Daten für .com Domains vom Jahr 2003 bekommt.
 
Harry,

denk daran Du lebst nur einmal !
Jede Sekunde die Du für Rechtsstreits ob berechtigt oder nicht aufwendest, werden Dir eines Tages fehlen. Es ist auch die Zeit die Deine Familie mit Dir gerne verbringen würde! Was ist kostbarer ?

Gruß
Georg


Genauso ist es!

@ Harry

Kein Geld der Welt bringt Dir verlorene (Lebens)Zeit mit der Familie zurück!! Das musste ich vor über zehn Jahren allerdings auch erst lernen!
Seit 2013 steht Familie und Leben an allererster Stelle meiner Prioritätenliste. Alles andere steht an zweiter Stelle. Natürlich muß man arbeiten
und sein Geld verdienen, um diese Lebenszeit auch entsprechend genießen zu können. Aber nicht um jeden Preis. Ich hab an meinem Gartenhäuschen ein Schild hängen: "Die Arbeit kann warten - das Leben nicht"

Viel Erfolg bei Deinem Rechtsstreitigkeiten (bei den es sicherlich hauptsächlich um Kohle geht - alles andere nehme ich Dir nämlich nicht
wirklich ab) - Robin Hood der Neuzeit glaube ich Dir einfach nicht ;)

LG
Tobi
 

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