Domains mit Marke zu verkaufen: NIKATOR - der Siegreiche

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Domains "nikator.de" und "nikator.eu" mit Wortmarke "NIKATOR" zu verkaufen

"NIKATOR" - ein Name aus der griechischen Historie https://en.wikipedia.org/wiki/Amyntas_Nikator
und der Bedeutung: der SIEGREICHE wurde bereits 2004 als Wortmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet und eingetragen Der Schutz wurde bereits bis 2024 verlängert und umfasst die folgenden Waren- und Dienstleitungen:

- Klasse 12: Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser
- Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
- Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
- Klasse 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen
-Klasse 45: persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen

Die Marke wurde bisher durch eine Unternehmensberatung genutzt, welche ihren Geschäftsbetrieb nun aufgegeben hat. Mit verkauft werden die Domains
http://www.nikator.de und http://www.niktor.eu.

Anfragen an: [email protected]
 
Die Marke wurde bisher durch eine Unternehmensberatung genutzt, welche ihren Geschäftsbetrieb nun aufgegeben hat. Mit verkauft werden die Domains
http://www.nikator.de und http://www.niktor.eu.

Wir hatten das Thema ja bereits mehrfach und ich halte ehrlich gesagt rechtlich nicht viel von Deinem Markenhandel. Nun haben wir ja wieder ein typisches Beispiel. Angenommen ich kaufe die Marke. Woher habe ich die Sicherheit die Marke nicht durch einen Markenrechtsstreit wieder zu verlieren wenn mich jemand verklagt ? Ich kann keine rechterhaltende Benutzung nachweisen wenn ich die Marke kaufe. Auch hilft es mir nichts, wenn der Rechtsvorgänger die Marke genutzt hat da ich nachweisen muss, dass ich die Marke die letzen 5 Jahre benutzt habe. Aber auch wenn ich die Marke tatsächlich nutze, reichen da ein paar Rechnungen nicht aus. Auch muss man die rechterhaltende Benutzung in ALLEN Waren und Dienstleistungen nachweisen die man eingetragen hat. Kaum jemand wird wohl in allen Branchen die Marke nutzen. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit 99%, dass mehrere Waren/Dienstleistungen gelöscht werden wenn jemand vor hat die Marke anzugreifen.

Wenn man hingegen eine neue Marke anmeldet, dann hat man 5 Jahre Schutz die Marke aufzubauen. Ich verstehe ehrlich gesagt nach wie vor Dein Geschäftsmodell nicht. Auch wenn Du mir sagst, dass noch nie ein Kunde von Dir Probleme hatte, kannst Du nicht ausschließen, dass die ganze Marke oder zumindest ein Teil davon von jemanden angegriffen wird.

Ich würde es besser finden die Marke zu löschen und eine neue Marke für die Dienstleistungen anzumelden die ich wirklich verwende. Dann habe ich wenigstens den 5 Jahre Schutz.

Ein Markenverkauf geht nach meiner Ansicht nur, wenn man nicht nur die Marke sondern auch die Firma verkauft die die Waren/Dienstleistungen vertreiben. Nur dann hat man zumindest bei den verwendeten Waren/Diensteistungen eine große Wahrscheinlichkeit, dass man die Waren/Dienstleistungen der Marke auch sofort rechterhaltend weiterbenutzen kann. Ich bezweifle, dass der Markeninhaber alle Waren und Dienstleistungen bis jetzt rechterhaltend benutzt hat.

Die Firma hinter der Marke - die die Marke offenbar seit Jahren nicht mehr benutzt hat - war eine Consuting-Firma.

Welche dieser Dienstleistungen wurden nach Deiner Ansicht von der Firma rechtserhaltend benutz ?

- Klasse 12: Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser
- Klasse 25: Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
- Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten
- Klasse 36: Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen
-Klasse 45: persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ah der Thread-Ersteller hat die Marke selber für seine Unternehmensberatung eingetragen und genutzt. So kann man es natürlich auch machen, mit Makler hat das aber meiner Meinung nach nicht viel zu tun.
 
Ich meine das NIKATOR prinzipiell ja nicht schlecht ist aber wie gesagt muss man hier schon verdammt aufpassen wenn man so eine Marke erwirbt. Leider wird das so vermittelt, dass man sowieso einen Schutz hat bis 2024 und das da nichts passieren kann. Das ist leider - das zeigt meine jahrelange Erfahrung in diesem Gebiet - nicht so. Wenn man z.B. eine Marke mit 10 Dienstleistungen besitzt jedoch nur eine davon tatsächlich verwendet und vom Gericht bestätigt wurde, verliert man den Prozess zu 9/10. Das bedeutet, wenn z.B. die Gerichts- und Verfahrenskosten 10.000 EUR ausmachen, muss man obwohl man die eine Dienstleistung rechterhaltend benutzt, 9000 EUR bezahlen und die restlichen 9 Dienstleistungen werden gelöscht.

Ich hatte selbst einmal eine Marke die 2 A4 (!) Seiten mit Waren- und Dienstleistungen hatte. Ich wunderte mich damals warum mein Marken- und Patentanwalt das Verzeichnis so groß gemacht hatte. Er meinte darauf hin nur, dass man das aus Sicherheitsgründen gemacht hat, denn man weiß ja nie was man in Zukunft doch noch anbietet und dann hat man die Dienstleistung schon angemeldet. Was er mir aber nicht sagte war, dass man hier dann aber nach 5 Jahren ein immenses Risiko hat fast alle Dienstleistungen zu verlieren. Ich führe seit dem einen 10 (!) Jahre angehenden Rechtsstreit und dieser ist noch immer nicht zu Ende und es blieben bis jetzt nur mehr 4 Dienstleistungen übrig.
 
Zuletzt bearbeitet:

Äußerst wichtig wäre vorab Folgendes zu erfahren:



1.
Warum wird konkret ein "Geschäftsbetrieb aufgegeben" mit dem man schon 10 Jahre am Markt ist ?

2.
Warum verkauft man dann nicht das komplette Beratungsunternehmen, bei dem die "Wortmarke NIKATOR" ja auch nur einen kleinen Teil des Verkaufs-Angebotes darstellt, denn die wichtigste Grundlage für die Bewertung ist ja der erwirtschaftete Netto-Ertrag und dieser wird ja nicht über diese Wortmarke erzielt?

Man erzielt doch mit einem Unternehmensverkauf einen weit höheren Betrag, als nur mit einer "unbekannten Wortmarke", darum auch die Frage warum wurde das Beratungsunternehmen selbst nicht verkauft?

3.
Mit welchem Wert wurde diese Wortmarke in der Bilanz aufgeführt ?

4.
Welchen Nutzen soll die Wortmarke "Nikator" nachweislich haben und welche Vorteile für den Käufer erbringen?

5.

Es wird in dem Firmen-Expose`angeführt:
Schwerpunkt unserer Beratung ist in allen Fällen die Erarbeitung Ihres "Alleinstellungsmerkmals", da ohne Alleinstellung (Einzigartigkeit) keine klare Positionierung und damit Unterscheidung von Ihren Mitbewerbern möglich ist.

Welches Alleinstellungsmerkmal soll denn "NIKATOR" haben, ist nicht erkennbar ?
Denn diese "Wortmarke" ist ja unbekannt und hat für keine bestimmte Zielgruppe irgendeine "Anziehungskraft", bzw. eine bewertbare potentielle Größe ?


Erst wenn diese Fragen klar beantwortet werden können, kann man mit den noch dazu benotigten Bilanzen etc. einen Verkaufswert ermitteln, was mit den obigen Verkaufs-Angaben über NIKATOR leider nicht möglich ist.
 
Hallo in die Runde,

zuerst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.

Natürlich ist der Benutzungszwang ein Thema. Allerdings nicht in dem Maße, in dem es hier ausführlich dargestellt wird.

Beispiel 1: Ein Insolvenzverwalter übergibt mir eine Marke zur Verwertung. Die Marke wurde bis zur Eröffnung des Inso-Verfahrens genutzt. Wir verkaufen die Marke innerhalb von 3 Monaten.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Beispiel 2: Ein Unternehmen findet keinen Nachfolger. Die Marke wird bis zum Schluss genutzt. Das Unternehmen wird Liquidiert. Die Veröffentlichungsfrist/Gläubigeraufruf im Handelsregister beträgt 1 Jahr. Die Marke wird auf eine Privatperson übertragen und dann verkauft.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Beispiel 3: Marke wird für eine Projekt registriert und genutzt. Das Projekt stirbt innerhalb von 3 Jahren und wir verwerten die Marke.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Fazit:
Man kann in Einzelfällen - wie in jedem anderen Geschäftsmodell auch - Probleme finden. Allerdings stellt das das Geschäftsmodell Markenhandel insgesamt nicht in Frage.

Noch ein Hinweis in eigener Sache:
In 15 Jahren Markenhandel hatte ich noch keinen erfolgreichen Löschungsantrag für eine verkaufte Marke.
 
@Georg

Die Gründe für einen Verkauf von Markenrechten ist vielfältig. Nicht immer stammen Marken aus einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe wegen fehlendem Nachfolger.

Oftmals konnten angedachte und erarbeitete Projekte nicht realisiert werden oder es wurden mehrere Projektnamen (Marken) entwickelt, von denen dann nur eine Marke weiter verwendet wird.

Ein weiterer Grund könnte auch die Portfolio-Straffung sein oder die Einstellung eines Produktes, dessen Produktname, als Marke registriert, dann eben frei wird.

Aus welchem Grund auch immer, wir stellen den Marktplatz für Marken, seit 2012. Begonnen hat das alles 2004 mit dem Verkauf der ersten Marke.
Bei uns finden sie auch Marken mit sehr hoher Bekanntheit (z.B.: Eplus) oder langer Historie (z.B.: eine Biermarke seit 1925).

Zurück zur Marke NIKATOR:
Falls Sie mehr Infos möchten, gerne per PN. Hier im Forum würde möglicherweise eine Mailkette entstehen, die zu weit weg vom eigentlichen Thema DOMAIN führen würde.
 
Die Marke wurde bisher durch eine Unternehmensberatung genutzt, welche ihren Geschäftsbetrieb nun aufgegeben hat.

Darf ich fragen warum du den Geschäftsbetrieb aufgegeben hast? Ist eigentlich doch genau dein Metier..
 
Natürlich ist der Benutzungszwang ein Thema. Allerdings nicht in dem Maße, in dem es hier ausführlich dargestellt wird.

Beispiel 1: Ein Insolvenzverwalter übergibt mir eine Marke zur Verwertung. Die Marke wurde bis zur Eröffnung des Inso-Verfahrens genutzt. Wir verkaufen die Marke innerhalb von 3 Monaten.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Beispiel 2: Ein Unternehmen findet keinen Nachfolger. Die Marke wird bis zum Schluss genutzt. Das Unternehmen wird Liquidiert. Die Veröffentlichungsfrist/Gläubigeraufruf im Handelsregister beträgt 1 Jahr. Die Marke wird auf eine Privatperson übertragen und dann verkauft.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Beispiel 3: Marke wird für eine Projekt registriert und genutzt. Das Projekt stirbt innerhalb von 3 Jahren und wir verwerten die Marke.
Ergebnis: Alles gut, keine Probleme wegen Nutzung oder Nachweis der Nutzung.

Vielleicht bin ich zu blöd dazu, aber ich verstehe nicht warum "Alles gut" sein soll. Ich glaube Du sieht das alles durch eine rosa Brille. So einfach wie Du das offenbar siehst, ist die Sache leider nicht. Ich bezweifle sehr stark, dass die Firma alle in der Marke angeführten Waren und Dienstleistungen verwendet hat. Für eine rechtserhaltende Benutzung reicht es nicht, wenn die Waren- und Dienstleistungen in einer Marke angeführt sind sondern man muss damit auch umfangreich Geld verdient haben und Rechnungen für jede Ware/Dienstleistung dem Gericht nachweisen.
 
@Georg
Bei uns finden sie auch Marken mit sehr hoher Bekanntheit (z.B.: Eplus) oder langer Historie (z.B.: eine Biermarke seit 1925).

Und was willst Du uns damit sagen ? Auch bei sehr bekannte Marken muss man die rechtserhaltende Benutzung nachweisen. Da kann eine Marke 100 Jahre alt sein. Wenn man keine Rechnungen nachweisen kann, wird die Marke gelöscht.
 
@Adomino

rein rechtlich haben sie unbestritten Recht - Punkt. Das will ich auch gar nicht diskutieren.

Trotzdem - auch unbestritten: Markenrechte können verkauft, übertragen und weiter genutzt werden - Punkt
 
@Georg

Die Gründe für einen Verkauf von Markenrechten ist vielfältig. Nicht immer stammen Marken aus einer Insolvenz oder Betriebsaufgabe wegen fehlendem Nachfolger.

Oftmals konnten angedachte und erarbeitete Projekte nicht realisiert werden oder es wurden mehrere Projektnamen (Marken) entwickelt, von denen dann nur eine Marke weiter verwendet wird.

Ein weiterer Grund könnte auch die Portfolio-Straffung sein oder die Einstellung eines Produktes, dessen Produktname, als Marke registriert, dann eben frei wird.

Aus welchem Grund auch immer, wir stellen den Marktplatz für Marken, seit 2012. Begonnen hat das alles 2004 mit dem Verkauf der ersten Marke.
Bei uns finden sie auch Marken mit sehr hoher Bekanntheit (z.B.: Eplus) oder langer Historie (z.B.: eine Biermarke seit 1925).

Zurück zur Marke NIKATOR:
Falls Sie mehr Infos möchten, gerne per PN. Hier im Forum würde möglicherweise eine Mailkette entstehen, die zu weit weg vom eigentlichen Thema DOMAIN führen würde.


@MarkenMakler


1.
Deine Ausführungen oben beantworten doch nicht meine Fragen. Man kann deshalb Deine "Auskunftsverweigerung" auch nicht nachvollziehen!

2.
Du stellst hier im Forum "ein halbfertiges Verkaufsexpose" = sinnbildlich willst Du ein Auto ohne Motor und ohne Räder hier verkaufen, warum auch obige Fragen von mir berechtigt sind hier vorzutragen und nicht per PN.
Oder sind da noch einige "Leichen im Keller", wie noch ausstehende Rechtsansprüche Dritter, oder ungeklärte Rechtsfragen oder bist Du gar nicht der Eigentümer, etc. ?

3.
Für mich ist auch immer noch nicht erkennbar warum ein bestehendes oder noch zu gründendes Unternehmen eine solche Wortmarke erwerben soll?

Man macht doch mit einer solchen Wortmarke keine "müde Mark" mehr Umsatz noch erhöht man damit den Netto-Gewinn. Oder habe ich irgendwas falsch verstanden ?
 
Für mich ist auch immer noch nicht erkennbar warum ein bestehendes oder noch zu gründendes Unternehmen eine solche Wortmarke erwerben soll?

Naja, ich kann die Gründe schon nachvollziehen. Wenn jemand der Begriff gefällt und auch die Domains dabei sind, dann kann ich mir schon vorstellen das jemand das Paket kauft. Das Problem ist leider wie ich bereits beschrieben habe, dass nirgend wo dabei steht, dass man Probleme bekommen könnte wenn die Marke älter als 5 Jahre alt ist da hier dann die Benutzungsschonfrist vorbei ist.

Man macht doch mit einer solchen Wortmarke keine "müde Mark" mehr Umsatz noch erhöht man damit den Netto-Gewinn. Oder habe ich irgendwas falsch verstanden ?

Mehr Geld verdienen wird man mit der Marke nicht da die Marke wohl niemand kennt. Man kann damit nur ein neues Brand mit der Marke und den Domains aufbauen. Das könnte man aber auch, wenn man einen Begriff findet der noch nicht als Marke und Domain registriert ist. Problem ist eben, dass Fantasiebegriffe oder von mir aus dieser Begriff nicht unbegrenzt verfügbar sind und man deshalb wohl oder übel auf bereits registrierte Marken und Dmains zugreifen will.

Prinzipiell finde ich die Idee Domains und Marken zu verkaufen ja keineswegs schlecht. Ich würde nur eben die Finger davon lassen, sofern die Marke bereits älter als 5 Jahre ist. In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen.

Auch bedeutet eine eingetragene Marke noch lange nicht, dass man nicht doch andere ältere Rechte verletzt. Das kann auch nur ein älterer Werktitelschutz sein oder eine eingetragene Unionsmarke oder internationale WIPO-Marke.

Wenn man schon Marken verkauft, dann sollte man die ganzen rechtlichen Umstände auch durchchecken und dem Interessenten vermitteln. Marken zu verkaufen ist rechtlich gesehen nicht so einfach wie Domains zu verkaufen da man sich sehr gut mit dem Markenrecht auskennen muss. Ich habe nicht den Eindruck, dass er sich sehr gut im Markenrecht auskennt. Nur weil er bis jetzt keine rechtlichen Probleme hatte bedeutet das noch lange nicht, dass einer seiner Kunden in Zukunft keine Probleme bekommt.
 
Kurz gegoogelt und auch was zum Thema gefunden :)

Kleiner Spaß, passt so gut!

LG
Tobi
 
Echt stark, schon sieben Jahre online die Kleinanzeige. Immer fleißig verlängert 😀
 
Hallo in die Runde,

vor einigen Monat hatte ich hier die Marke NIKATOR mit den passenden Domains zum Verkauf angeboten. Es gab darauf unterschiedlichste Reaktionen.

Heute möchte ich den Sachstand mitteilen:
1. Die Marke wurde zu einem wiklich guten Preis verkauft und auch schon auf den Käufer übertragen
2. Die Marke befindet sich bereits im Relaunch und wird in Kürze international eingetragen
3. Aus den Verkauf heraus erfolgten bereits 2 Folgeaufträge

Danke an Diejenigen, die mich motiviert und unterstützt haben. Ihr seid gerne Willkommen!

Grüße an die Bedenkenträger und Mailkettenverursacher: Kann man so machen, bringt aber keinen Nutzen!
Allerdings - auch ihr seid Willkommen, Ihr motiviert mich erst recht weiterzumachen!
 
Freut mich aber ich halte ehrlich gesagt trotzdem als "Bedenkenträger" nicht viel von Deinem Geschäftsmodell. Denn eine Marke zu verkaufen bei der die 5 Jahre Benutzungsschonfrist schon abgelaufen ist, kann erhebliche Probleme beim Käufer verursachen da dieser bei einer Nichtigkeitsklage die rechterhaltende Benutzung auch zuvor beweisen muss. Mag sein, dass alles immer super klappt, aber das hat nach meiner Ansicht weniger mit Können sondern damit zu tun, dass da auch Glück dabei ist da es keine anderen Mitbewerber gibt die den neuen Markeninhaber verklagen. Da würde ich es weit sinnvoller finden gleich eine neue Marke anzumelden. Denn dann habe ich wenigstens noch die 5 Jahre Benutzungsschonfrist.
 
Hallo in die Runde,

vor einigen Monat hatte ich hier die Marke NIKATOR mit den passenden Domains zum Verkauf angeboten. Es gab darauf unterschiedlichste Reaktionen.

Heute möchte ich den Sachstand mitteilen:
1. Die Marke wurde zu einem wiklich guten Preis verkauft und auch schon auf den Käufer übertragen
2. Die Marke befindet sich bereits im Relaunch und wird in Kürze international eingetragen
3. Aus den Verkauf heraus erfolgten bereits 2 Folgeaufträge

Danke an Diejenigen, die mich motiviert und unterstützt haben. Ihr seid gerne Willkommen!

Grüße an die Bedenkenträger und Mailkettenverursacher: Kann man so machen, bringt aber keinen Nutzen!
Allerdings - auch ihr seid Willkommen, Ihr motiviert mich erst recht weiterzumachen!


Glückwunsch zu Deinem außerordentlichen Erfolg! (y)
Interessant wäre hierbei auch noch zu erfahren wie hoch die Chance überhaupt bestand, das "NIKATOR-Paket" zu veräußern, da doch wie hier vorgetragen dabei einiges zu bedenken gab ?
 
Also nach meiner Ansicht sollte jemand der mit Marken handelt eigentlich ein Fachanwalt für Markenrecht sein. Ich würde gerne wissen was der Kunde hier für Verträge unterschreiben oder AGB akzeptieren musste musste damit sich der MarkenMakler rechtlich frei hält. Sicher kann jeder Marken verkaufen und vermutlich wird der Käufer auch damit zufrieden sein. Wenn es aber vielleicht doch irgendwann rechtliche Probleme geben sollte, fangen dann wohl die Diskussionen an - warum und weshalb ....

Muss man eigentlich als Versicherungsmakler oder Immobilienmakler nicht irgendwelche Ausbildungen nachweisen ? Warum das bei Marken nicht so sein soll verstehe ich eigentlich nicht.
 

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