Domain weg , was habe ich für Möglichkeiten sie zurückzubekommen?

@Domainagentur ,
danke für die Erklärung bezüglich disput.

nein, den Anwaltsweg möchte ich im Moment nicht gehen. Es ist ja nicht so, dass die Domain einen Wert hätte.
Sie hat für uns nur einen ideellen Wert.
Und, für den Fall, dass wir einen finden, der günstig einen Shop erstellen kann, wäre diese Domain dann auch von Vorteil.

Vielleicht ändert sich aber meiner Meinung, wenn ich mich in den nächsten Tagen hineinsteigere und ärgere.

@webplanet ,
ja das werde ich machen. Ist nur die Frage, ob sich der aktuelle "Inhaber" überhaupt meldet.
Ob er die Domain weiterverkaufen wollte, oder ein Backblog o. ä. betreiben möchte.

Ich gehe auch die E-Mails durch, ob er uns sogar angeschrieben hatte.
Kann natürlich auch sein, dass seine Anfrage im spam-Ordner gelandet ist.


kann mir mal einer schon mal verraten, wieviel so eine Domain unter der Berücksichtigung der Backlinks wert ist?
Für mich wäre diese nichts Wert.
Kommt immer drauf an wer Sie braucht. Du brauchst Sie zum Beispiel also ist diese für dich mehr Wert als für mich.

Eine Domain ist nur soviel Wert was jemand bereit ist zu zahlen.

Wenn jetzt 100 Interessenten da wären, wäre der Preis natürlich hoch. Aber da du alleine bist, ist der Preis niedrig.

Der aktuelle Inhaber wird Sie dir trotzdem geschätzt nicht unter 500€ anbieten.
 
@Domainagentur

danke für deine Einschätzung

also die Domain ist noch bei nicsell.
Sie ist bezahlt aber noch nicht umgezogen worden.

Ergibt sich aus diesen Informationen für mich eine Möglichkeit?
nicsell anzuschreiben, dass sie die Domain nicht herausgeben dürfen?
Hebe ich Rechte?

Meine Daten werden an dem jetzigen Domaininhaber weitergeleitet, damit er zu mir Kontakt aufnehmen kann.
Wenn er die Domain für 50,- oder 100,- Euro verkaufen möchte, ist die Sache erledigt.

Wenn er mir dumm kommt, dass 500,- oder gar vierstellig haben will, obwohl ich der einzige Interessent bin, werde ich vielleicht doch den Anwaltsweg gehen. Gott sei Dank haben wir mehrere Anwälte in der Familie, nur leider keine IT-Anwälte. Die werden das aber dann trotzdem versuchen, nehme ich an.
 
Nicsell wird als Inhaber nicht drinstehen gehe ich mal davon aus. Die ist nur bei Nicsell hinterlegt und nun muss der Höchstbietender bei Nicsell die Domain zu seinem Registrar ziehen.

Erst nach Bezahlung wird Nicsell den Auth Code freigeben.

Ist denke ich mal das gleiche Prinzip wie bei Sedo
 
ist das eine kommerzielle Nutzung, wenn eine starre Seite mit einigen Infos über den Laden vorhanden war und wenn man in diesem Jahr einen Shop machen wollte.
Den Shop wollen wir seit 10 Jahren bereits machen, haben es jedoch bis jetzt nicht geschafft.

Coronabedingt hätten wir es aber vermutlich bald tatsächlich machen müssen.

Es gibt Gründe, warum ihr den Onlineshop bisher nicht umgesetzt habt: fehlende Zeit und fehlendes Know-how; vermutlich auch fehlende finanzielle Ressourcen. Einen Onlineshop auf einer eigenen Domain umzusetzen, ist ein Mammutprojekt mit vielen rechtlichen Fallstricken, aber in 2021 gar nicht mehr notwendig, um online erfolgreich zu sein. Nimm den Domainverlust als Zeichen, das Onlineshop-Projekt endgültig zu begraben! Einen Onlineshop zu betreiben, ist viel mehr, als günstig einen Onlineshop erstellen zu lassen.

Oben hat admino bereits geschrieben , dass die Domain kaum einen Wert hat.
Davon gehe ich auch aus.

Natürlich hat die Domain einen Wert: zum einen nämlich so viel, wie du bereit bist, dafür zu zahlen, um sie zurückzubekommen. Zum anderen gibt es durchaus einen Markt für solche englischen Phantasienamen.

ich frage mich wirklich, wer diese Domain gebrauchen könnte

Vielleicht eine Konditorin, vielleicht "The Cakeville" aus Saudi-Arabien für eine Expansion nach Deutschland, vielleicht jemand, der den Namen gut fand und in 10 Jahren damit was machen will, vielleicht ein Tortenhersteller, der ein Franchisekonzept umsetzen will, vielleicht ein Domainer mit einem spezifischen Geschäftsmodell (Stichwort: "Domaingrabbing")...

Wenn er mir dumm kommt, dass 500,- oder gar vierstellig haben will, obwohl ich der einzige Interessent bin, werde ich vielleicht doch den Anwaltsweg gehen. Gott sei Dank haben wir mehrere Anwälte in der Familie, nur leider keine IT-Anwälte. Die werden das aber dann trotzdem versuchen, nehme ich an.

Also: Die Domain befand sich offensichtlich in der Löschungsphase wegen unvollständiger Bezahlung und wegen Nicht-Beachtung der DENIC-Domainbedingungen (https://www.denic.de/domains/de-domains/domainbedingungen/). Demzufolge kann das Nutzungsrecht an dieser Domain eine andere Person erwerben. Das ist legal und geschieht Zehntausende Male am Tag.

Üblicherweise bekommen Domaininhaber, die die Rechnung des Providers nicht beglichen haben, von der DENIC ein Schreiben zum TRANSIT-Verfahren (https://www.denic.de/?id=2959), um einem ungewollten Domainverlust vorzubeugen. Aber dafür muss natürlich die Postadresse noch korrekt sein...

Insofern finde ich eine Aussage wie "wenn er mir dumm kommt" etwas überzogen. Und zu den Anwälten: Dein Ärger ist ja irgendwie verständlich, aber so eine "Drohung" mit den Familienanwälten ist auch nicht gerade der Situation angemessen. Entweder ein Fachanwalt, wenn es so weit ist, oder es bleiben lassen.

Tipp: Registriert euch doch cakeville.berlin oder cakeville.net und ersetzt damit erst mal eure bisherige Domain in Branchenverzeichnissen, Social Media und Google My Business.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Gründe, warum ihr den Onlineshop bisher nicht umgesetzt habt: fehlende Zeit und fehlendes Know-how; vermutlich auch fehlende finanzielle Ressourcen. Einen Onlineshop auf einer eigenen Domain umzusetzen, ist ein Mammutprojekt mit vielen rechtlichen Fallstricken, aber in 2021 gar nicht mehr notwendig, um online erfolgreich zu sein. Nimm den Domainverlust als Zeichen, das Onlineshop-Projekt endgültig zu begraben! Einen Onlineshop zu betreiben, ist viel mehr, als günstig einen Onlineshop erstellen zu lassen.



Natürlich hat die Domain einen Wert: zum einen nämlich so viel, wie du bereit bist, dafür zu zahlen, um sie zurückzubekommen. Zum anderen gibt es durchaus einen Markt für solche englischen Phantasienamen.



Vielleicht eine Konditorin, vielleicht "The Cakeville" aus Saudi-Arabien für eine Expansion nach Deutschland, vielleicht jemand, der den Namen gut fand und in 10 Jahren damit was machen will, vielleicht ein Tortenhersteller, der ein Franchisekonzept umsetzen will, vielleicht ein Domainer mit einem spezifischen Geschäftsmodell (Stichwort: "Domaingrabbing")...



Also: Die Domain befand sich offensichtlich in der Löschungsphase wegen unvollständiger Bezahlung und wegen Nicht-Beachtung der DENIC-Domainbedingungen (https://www.denic.de/domains/de-domains/domainbedingungen/). Demzufolge kann das Nutzungsrecht an dieser Domain eine andere Person erwerben. Das ist legal und geschieht Zehntausende Male am Tag.

Üblicherweise bekommen Domaininhaber, die die Rechnung des Providers nicht beglichen haben, von der DENIC ein Schreiben zum TRANSIT-Verfahren (https://www.denic.de/?id=2959), um einem ungewollten Domainverlust vorzubeugen. Aber dafür muss natürlich die Postadresse noch korrekt sein...

Insofern finde ich eine Aussage wie "wenn er mir dumm kommt" etwas überzogen. Und zu den Anwälten: Dein Ärger ist ja irgendwie verständlich, aber so eine "Drohung" mit den Familienanwälten ist auch nicht gerade der Situation angemessen. Entweder ein Fachanwalt, wenn es so weit ist, oder es bleiben lassen.

Tipp: Registriert euch doch cakeville.berlin oder cakeville.net und ersetzt damit erst mal eure bisherige Domain in Branchenverzeichnissen, Social Media und Google My Business.

Nein es gibt immer noch Namensrecht daran. Ich sage es ungern als Domainhändler, aber würde den Klageweg vorziehen.
 
Es gibt Gründe, warum ihr den Onlineshop bisher nicht umgesetzt habt: fehlende Zeit und fehlendes Know-how; vermutlich auch fehlende finanzielle Ressourcen. Einen Onlineshop auf einer eigenen Domain umzusetzen, ist ein Mammutprojekt mit vielen rechtlichen Fallstricken, aber in 2021 gar nicht mehr notwendig, um online erfolgreich zu sein. Nimm den Domainverlust als Zeichen, das Onlineshop-Projekt endgültig zu begraben! Einen Onlineshop zu betreiben, ist viel mehr, als günstig einen Onlineshop erstellen zu lassen.
da hast du vollkommen recht, aus diesem Grund wurde ich ja auch keinen überzogenen Preis dafür bezahlen.
Wahrscheinlich wird damit weiterhin nichts gemacht.
aber in 2021 gar nicht mehr notwendig, um online erfolgreich zu sein.
was meinst du damit?
Insofern finde ich eine Aussage wie "wenn er mir dumm kommt" etwas überzogen.
Ich ticke leider so
wenn man 100,- verlangt bezahle ich, wenn man 300,- verlangt, möchte ich die Domain nicht mehr, nehme dann eine andere, wie cakeville.berlin, cakeville.online oder cakeville.store

wenn man aber etwas überzogenes verlangt, weil man glaubt, ich wäre gezwungen zu kaufen, fühle ich mich erpresst.

Der erste Gang ist dann zu Familienanwälte, weil günstiger und schon heute per Handy erreichbar, auch nach 18:00 Uhr, wenn es der Familienanwalt nicht machen kann, dann wird er mir einen Kollegen empfehlen. Dann bin ich auch leider bereit mehr zu investieren als mein "Erpresser" verlangt hat. Aber, ich denke hierfür kann sich jeder Anwalt kurz einlesen.

Wenn es jemand ist, der die Domain für eigene Zwecke gekauft hat, wird er eh nicht verkaufen wollen und sich wahrscheinlich auch nicht melden.
von daher finde ich meine Aussage nicht überzogen.
Tipp: Registriert euch doch cakeville.berlin oder cakeville.net und ersetzt damit erst mal eure bisherige Domain in Branchenverzeichnissen, Social Media und Google My Business.

welche Endung ist grundsätzlich für einen online-shop besser, wenn man die Wahl hätte?

welche Endung ist besser, wenn .com und .de vergeben sind?
.shop
.online
.store?

Nein es gibt immer noch Namensrecht daran. Ich sage es ungern als Domainhändler, aber würde den Klageweg vorziehen.
Ich warte erst mal eine, vielleicht zwei Wochen ab, ob sich jemand meldet.

danke
 
so, jetzt ist der Dispute-Eintrag durch.
Der gegenwärtige Domaininhaber kann die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen.

Die Domain liegt ja immer noch bei nicsell und ist noch nicht abgeholt worden.

Kann man eigentlich nun eine Abholung der Domain von nicsell untersagen?

ich denke mal, das ist nicht möglich
 
so, jetzt ist der Dispute-Eintrag durch.
Der gegenwärtige Domaininhaber kann die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen.

Die Domain liegt ja immer noch bei nicsell und ist noch nicht abgeholt worden.

Kann man eigentlich nun eine Abholung der Domain von nicsell untersagen?

ich denke mal, das ist nicht möglich
Ich weiß jetzt nicht genau, wie das bei Nicsell läuft, aber ich vermute, der Ersteigerer bekommt von Nicsell den Auth-Code. Und schon diese Übertragung wäre gar nicht mehr möglich bei erfolgreich gesetztem Dispute Eintrag.
 
Eine direkte Übertragung macht ein Dispute auch nicht. Erst nach Löschung der Domain. Bzw. sie verhindert eine Übertragung auf dritte während eines Rechtstreits.

Und um einen Dispute zu hinterlegen muss man erstmal Rechte bei DENIC nachweisen. (Firmenname, eigener Name, Markenname oä.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und um einen Dispute zu hinterlegen muss man erstmal Rechte bei DENIC nachweisen. (Firmenname, eigener Name, Markenname oä.)
das ist schon alles geschehen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihren DISPUTE-Antrag haben wir die o. g. Domain mit einem DISPUTE-Eintrag zugunsten von
S*** Ba***
*********-Straße 7
**** Berlin DE
bes****@ba*****.eu

versehen.

Im Falle der Domainlöschung durch den gegenwärtigen Inhaber würde(n) diese Person(en)/Institution(en) neue(r) Domaininhaber. Bitte prüfen Sie die oben genannten Daten auf Korrektheit.

Im übrigen bewirkt der DISPUTE-Eintrag, dass der gegenwärtige Domaininhaber die Domain nun nicht mehr auf einen Dritten übertragen kann.

Da bereits die bloße Domainlöschung Sie bzw. Ihre(n) Mandanten/in zum/zur neuen Domaininhaber(in) werden lässt, reicht es aus, wenn Sie den derzeitigen Inhaber lediglich auf die Löschung der Domain in Anspruch nehmen. Die spätere Abwicklung ist am unkompliziertesten, wenn eine etwaige gerichtliche Entscheidung so tenoriert ist, dass die Vollstreckung nach § 894 ZPO erfolgen kann. Für den Fall des Vergleichsschlusses empfiehlt es sich, den Domaininhaber eine gesonderte Löschungserklärung unterzeichnen zu lassen

Im übrigen weisen wir darauf hin, dass der DISPUTE-Eintrag am 11. August 2022 ohne besondere Benachrichtigung ausläuft



Sollte die Auseinandersetzung zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sein, können Sie eine Verlängerung des DISPUTE-Eintrags beantragen, deren Dauer sich am Einzelfall orientiert.
Dies muß rechtzeitig (mindestens jedoch vier Wochen vor dem soeben genannten Datum) erfolgen; erforderlich dafür sind die erneute Einreichung eines vollständig ausgefüllten DISPUTE-Formulars (ohne Rechtenachweise) sowie eine Erklärung, dass und weshalb die Auseinandersetzung andauert, mitsamt entsprechenden Belegen.

Die Inhaberdaten der Domain lauten derzeit wie folgt


Domain-Inhaber: ******* *******
Adress: ******* ******
****** *****
E-Mail: *****@*******


Hinweis: Das Schlüsselwort 'Organisation' (sofern vorhanden) bezeichnet einen Bestandteil der Adresse eines Kontakts; es handelt sich hierbei nicht um den Domaininhaber.

Mit freundlichen Grüßen

J****** *******

Rechtsabteilung DENIC eG
 
Zuletzt bearbeitet:

Zurzeit aktive Besucher

Keine Mitglieder online.

Neueste Beiträge

Domain Forum Friends

Wir empfehlen weltweit diese befreundeten Domain Foren:

Neueste Themen

Statistik des Forums

Themen
5.413
Beiträge
45.323
Mitglieder
958
Neuestes Mitglied
mikeK
Oben