Domain Nachlass

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Gelöschtes Mitglied 488

Guest
Hallo beisammen.
Ich habe mal eine eher unangenehme Frage. Wie regelt ihr den Nachlass eurer Domainnamen? Es will niemand hoffen, aber ein plötzlicher Tod kann schnell kommen. Oft werden die Gebühren ja dann nicht mehr bezahlt und die Domains wohl gelöscht. Wie kann man entgegenwirken? Damit es zum Beispiel in der Familie, Kinder, Enkel, bleibt. Wenn es hochwertige Domains sind. Wie regelt ihr das?
 
Eine GMBH gründen und die Domains in die Firma übertragen. Am besten mit 2 Geschäftsführern die beide sämtliche Zugangsdaten haben. Wenn ein Geschäftsführer bzw. Gesellschafter stirbt, dann kann der zweite Geschäftsführer die Geschäfte weiter betreiben und die Rechnungen bezahlen. Dann geht es in der Verlassenschaft ja nur mehr, wer der zweite Gesellschafter wird.

So mache es zumindest ich.
 
Ich kann dir nur empfehlen, dass du dich mit den entsprechenden Personen (Vater, Bruder, etc.) zusammensetzt und ihr über das Thema redet. Am besten setzt ihr ein Testament auf oder wenigstens eine Übersicht mit den Domainhostern, Konten, Verträgen und was sonst noch geregelt werden muss.

Ich bin gerade genau in so einer Lage. Vor ein paar Wochen ist mein Schwager gestorben und wir haben genau dieses Problem. Vor einem Jahr ist er schon einmal schwer erkrankt und hatte sich im Frühjahr wieder zurück gekämpft und weitestgehend erholt. Daraufhin hatten wir ihm nahegelegt, eine Übersicht mit allen wichtigen Verträgen und Unterlagen (Domains, Lebensversicherung, Verträge, Konten, Wohnung, seine Katzen, Auto etc.) zu erstellen. Er war ledig, alleinlebend und nur seine Schwester (meine Frau) ist die einzig lebende Verwandte.

Da es verständlicherweise kein sehr angenehmes Thema ist, hatte er es zwar vorgehabt, aber immer vor sich hergeschoben. Leider ist er vor wenigen Wochen unerwartet an den Spätfolgen gestorben und wir müssen uns jetzt mühevoll alles zusammensuchen.
 
Vielen Dank für eure Antworten, das hilft mir sehr! Danke. Ja, man setzt sich nicht gerne damit auseinander.
 
Ich kann dir nur empfehlen, dass du dich mit den entsprechenden Personen (Vater, Bruder, etc.) zusammensetzt und ihr über das Thema redet. Am besten setzt ihr ein Testament auf oder wenigstens eine Übersicht mit den Domainhostern, Konten, Verträgen und was sonst noch geregelt werden muss.

Also das mit einem Testament würde ich Dir nicht empfehlen. Bei meinem Schwiegervater ist die Verlassenschaft seit mittlerweile über 5 Jahren noch nicht abgeschlossen. Alle Konten des Verstorbenen sind eingefroren. d.h. eine Domainverlängerung hätte keinen Erfolg und die Domain würde gelöscht werden.
 
Gut, das du das Thema ansprichst.

Ich mache es bisher so: Meine Tochter hat einen Zugang zu meinen Passwörtern. Wenn ich sterben sollte, kann sie sich durch die über 1000 Zugänge durchwühlen und meine Assets zu Geld machen. Aber ja, das ist etwas nervig. Ich müsste das besser regeln.
 
Gut, das du das Thema ansprichst.

Ich mache es bisher so: Meine Tochter hat einen Zugang zu meinen Passwörtern. Wenn ich sterben sollte, kann sie sich durch die über 1000 Zugänge durchwühlen und meine Assets zu Geld machen. Aber ja, das ist etwas nervig. Ich müsste das besser regeln.

Ja, aber wenn es einen Streit gibt wegen Deines Erbes weil Dein Erbe so viel wert ist, dann hat Deine Tochter keine Berechtigung auf Deine Domains zuzugreifen und diese zu veräußern. Das geht nur, wenn das mit dem Erbe schnell geht.

Das geht nur mit einer eigenständigen juristischen Person. Denn dann geht es nur um die Firmenanteile der Firma aber die juristische Person kann weiterhin Geld verdienen.

In Österreich hat man dann auch noch das Problem, dass wenn Domains in der Verlassenschaft sind, der Wert ALLER Domains geschätzt werden muss da der Notar aufgrund der Erbmasse seine Vergütung erhält. Auch muss man in Österreich den Wert des kompletten Portfolios schätzen lassen, wenn man das Erbe nur bedingt antritt. Denn dann haftet der Erbe "nur" für den Wert des Domain-Portfolios, ansonsten haftet er unbegrenzt, auch für Schulden des Verstorbenen. Darum wählen in Österreich fast alle aus, dass sie das Erbe bedingt annehmen, wenn sie über die genauen Verhältnisse des Verstorbenen nichts wissen. Der Verstorbene braucht ja nur einen Kredit aufgenommen haben von dem niemand was weiß und dann haftet der Erbe für diese Schulden wenn er das Erbe unbedingt d.h. vorbehaltslos annimmt.

Ich kenne mich mit der Sache so gut aus, da mein Schwiegervater selbst einige Domains hatte und das Erbe nur deshalb seit über 5 Jahren noch immer nicht abgeschlossen ist. Meine Frau hat sich nur wegen der Domain sogar entschlagen d.h. hat das Erbe nicht angetreten weil sie die Domains nicht haben wollte. Zumindest in Österreich kann man sich nicht aussuchen was man erben möchte. Entweder erbt man alles oder nichts. Wenn man die Domains nicht erben will, dann muss man sich entschlagen und dann erbt jemand anderer - in diesem Fall die Schwester meiner Frau. Aber die kämpft seit über 5 Jahren, dass die Domains aus der Verlassenschaft herauskommen damit sie das restliche Erbe antreten kann und schafft das seit über 5 Jahren nicht.

Ich würde keinem empfehlen zumindest hochwertige Domains als Privatperson zu halten sondern auf eine juristische Person auszulagern.
 
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Also das mit einem Testament würde ich Dir nicht empfehlen. Bei meinem Schwiegervater ist die Verlassenschaft seit mittlerweile über 5 Jahren noch nicht abgeschlossen. Alle Konten des Verstorbenen sind eingefroren. d.h. eine Domainverlängerung hätte keinen Erfolg und die Domain würde gelöscht werden.
Spätestens mit einem Erbschein, sollte man problemlos Zugriff auf die Konten und Verträge bekommen. Zumindest wenn man alleine erbt. Bei einer Erbengemeinschaft ist bestimmt etwas komplizierter.

Aber das Problem fängt ja meistens schon damit an, dass die Erben nicht wissen, welche Verträge existieren. Da wäre eine Auflistung mit allen wichtigen Punkten sinnvoll. Dieses Problem haben zumindest wir gerade.
 

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