Domain Kauf ohne Rechnung - trotzdem steuerlich gelten machen

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Hallo Community,

ich habe folgendes Problem und hoffe das ihr mir dabei helfen könnt. Vielleicht hat jemand schon eine ähnliche Situation erlebt.

Ich möchte gerne eine Domain ankaufen. Die Verhandlungen dafür laufen schon seit mehreren Wochen. Jetzt wo wir einen gemeinsamen Nenner gefunden haben, was den Preis betrifft, stellt sich heraus das der Verkäufer keine Rechnung nicht ausstellen kann/will.

Wenn die Domain nur ein paar Hundert Euro kosten würde, würde mich das auch nicht sonderlich stören. Da die Domain aber etwas teurer ist, würde ich diese schon gerne abschreiben können.

Gibt es eine andere Möglichkeit eine Domain geltend zu machen wenn man dafür keine Rechnung bekommt? Ich denke da an einen Treuhand Service oder direkt einen Kauf über Sedo.

Ich weiß das ersetzt noch keine Rechnung, aber vielleicht hat jemand von euch schon eine ähnliche Situation erlebt und kennt eine Möglichkeit.

Vielen Dank im voraus.

Beste Grüße!
 
Ich hatte vor Jahren einen ähnlichen Fall, da riet mir mein Steuerberater eine eigene Rechnung mit Hinweis zu schreiben.
Frage einfach mal deinen Steuerberater.
Das werde ich auf jeden Fall noch machen. Wollte mal vorweg fragen, ob jemand das selbe Problem schon mal hatte. Danke auf jeden Fall für dein Feedback!
 
Wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist, kann er dir selbstverständlich keine “Rechnung“ ausstellen, sondern ggf. nur eine … nennen wir es mal “Bescheinigung” oder “Zahlungsaufforderung“. Abschreiben kannst du deinen Kaufpreis aber dennoch, genauso wie beim Kauf gegen Rechnung (von der USt mal abgesehen). Wenn er doch Unternehmer sein sollte und steuern sparen möchte, zwecks Nichabführung der Umsatzsteuer sowie Vermeidung der Erlösversteuerung, da gibt es NACH erfolgter Domainübertragung ab und an entsprechende Möglichkeiten zur Einsichtgewinnung.
 
Quittung sollte reichen!
 
Schriftlicher Kaufvertrag vorab und Quittung nach Kaufpreiszahlung.

Domain Kaufvertrag Muster & Vorlagen gibt es etliche kostenfrei im Netz.
 
Schriftlicher Kaufvertrag vorab und Quittung nach Kaufpreiszahlung.

Domain Kaufvertrag Muster & Vorlagen gibt es etliche kostenfrei im Netz.
Genau das will er eben nicht. Er (Privatperson, kein Unternehmer) weiß das es diese Option gibt und ich habe ihm dazu auch Vorlagen rausgesucht. Kaufvertrag ja, aber Quittung möchte er keine ausstellen. Darum stellt sich für mich die Frage, ob, wenn ich das über Sedo abwickeln würde, der Kaufvertrag von Sedo ausreichen würde die Domain geltend zu machen.
 
Genau das will er eben nicht. Er (Privatperson, kein Unternehmer) weiß das es diese Option gibt und ich habe ihm dazu auch Vorlagen rausgesucht. Kaufvertrag ja, aber Quittung möchte er keine ausstellen. Darum stellt sich für mich die Frage, ob, wenn ich das über Sedo abwickeln würde, der Kaufvertrag von Sedo ausreichen würde die Domain geltend zu machen
Bisschen strange das Ganze, aber vermutlich soll das wohl "schwarz" abgewickelt werden, dann sollte der Verkäufer jedoch auch keine Lust auf SEDO haben.
 
Genau das will er eben nicht. Er (Privatperson, kein Unternehmer) weiß das es diese Option gibt und ich habe ihm dazu auch Vorlagen rausgesucht. Kaufvertrag ja, aber Quittung möchte er keine ausstellen. Darum stellt sich für mich die Frage, ob, wenn ich das über Sedo abwickeln würde, der Kaufvertrag von Sedo ausreichen würde die Domain geltend zu machen.

Die Ausstellung einer Quittung ist eigentlich keine Frage des Wollens sondern obligatorisch. Wenn ein KV abgeschlossen und der Kaufpreis gezahlt worden ist, muss der Verkäufer auf Verlangen eine Quittung ausstellen, § 368 BGB.

Das gilt natürlich auch, wenn der Verkauf über Sedo abgewickelt wird.

Mir fällt auch kein guter Grund ein, warum man trotz schriftlichem Kaufvertrag dann keine Quittung über die Kaufsumme ausstellen kann/will.

Außer vielleicht, dass er sonst noch nie etwas verkauft hat und das ganze Procedere als Privatperson für zu kompliziert hält. In diesem Fall könntest du ihm die Quittung vielleicht einfach schon vorbereiten, so dass er sie dann nur noch zu unterzeichnen braucht sobald der KP gezahlt wurde.
 
Ich frag mich gerade ob man diese Situation mit einem Gebrauchtwagen Händler vergleichen kann. Da dürfte auch der Kaufvertrag ausreichen um seine Ausgabe geltend zu machen. Aber ich werde mich dazu noch konkret mit dem Steuerberater auseinandersetzen.
 
Ich frag mich gerade ob man diese Situation mit einem Gebrauchtwagen Händler vergleichen kann. Da dürfte auch der Kaufvertrag ausreichen um seine Ausgabe geltend zu machen. Aber ich werde mich dazu noch konkret mit dem Steuerberater auseinandersetzen.
Ja, das müsste auch gehen, siehe hier:

"Rechnung ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 1 UStG jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird. Als Rechnung ist auch ein Vertrag anzusehen, der die in § 14 Abs. 4 UStG geforderten Angaben enthält (Abschn. 183 Abs. 2 Satz 1 UStR)."

Das gilt sogar bei umsatzsteuerpflichtigen Vorgängen, die bei Dir nicht mal gegeben sind.
 
Vermutlich hast Du als Käufer bei solch einem Geschäftsgebaren weit weniger Probleme, als der Verkäufer sie bekommen könnte.
Steueberater sollten vertrauensmäßi ganz gut ausgewählt sein, sie haften nämlich im Ernstfall recht wenig. ;)
Viel Erfolg.
 

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