DISPUTE-Antrag auf Domain durch GmbH-Namen (keine Marke)

omo

Domainer
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Hi zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage und vielleicht hat jemand Erfahrung.

Es ist nichts Dringendes. Ein Kunde (nennen wir ihn Musterfirma GmbH) hat seit 20 Jahren eine GmbH und die Domain musterfirma.com.

Die passende .de-Domain (musterfirma.de) ist vergeben. Jedoch kein Inhalt vorhanden. Einfach registriert; nicht mehr.

Sein Firmenname ist nicht als Marke eingetragen.

Wie schätzt ihr die Chancen ein, dass er mittels einem DISPUTE-Antrag bei der DENIC die .de-Domain erhält?


Ich hatte bisher nur einmal den Fall, dass ein ehemaliger Kunde das über einen Anwalt und DISPUTE-Antrag regeln konnte; jedoch ging es hier um einen Markennamen.

Freue mich auf eure Erfahrungen, Meinungen, Einschätzungen und den Austausch :)
 
Der DENIC DISPUTE erwirkt nur, dass der Inhaber der Domain ein Jahr lang nicht geändert werden kann. Und dass sie bei Löschung direkt und ohne RGP Phase an den Dispute steller geht.

In manchen Fällen geben die Inhaber die Domain nach Dispute freiwillig raus oder löschen sie, in anderen müssen sich Anwälte und Gerichte damit auseinander setzen.

Ich denke in dem beschriebenen Fall spricht nichts dagegen erstmal einen Disput Antrag zu stellen :)
 
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Stimme Felix im Prinzip zu.

Bist du derjenige, der einen Dispute-Antrag für dich der andere stellen will? Dann sehe ich darin keine Chance, würde eher empfehlen den Namen beim DPMA zu schützen und es danach zu probieren.

Wenn du der Domaininhaber bist, der Domains verkaufen will wäre ich entspannt und würde es als Chance sehen. Kalkuliere mal das Prozesskostenrisiko des anderen, dann wirst du schon eimal eine Einschätzung haben, was er bereit ist zu riskieren. Bestimmt wäre es eine Überlegung wert, mit ihm zu verhandeln. Kompromisse suchen, statt vor Gericht streiten, dürfte sich für alle lohnen.

Nur so eine Einschätzung, aus dem Bauch heraus.
 
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Dann sehe ich darin keine Chance, würde eher empfehlen den Namen beim DPMA zu schützen und es danach zu probieren.
Spielt es nicht eine Rolle, wann die Markenanmeldung erfolgte? Wenn die Registrierung der Domain vor der Markenanmeldung erfolgte besteht kein Anspruch auf Herausgabe, so habe ich es in Erinnerung.
 
In dem Fall spielen mehrere Faktoren eine Rolle.

Zunächst müsste die Bezeichnung „Musterfirma“ überhaupt unter den Schutz des Namensrechts aus § 12 BGB fallen (ausreichende Unterscheidungskraft, nicht generisch).

Dann kommt es auch darauf an, wann die .de Domain vom jetzigen Inhaber registriert wurde, vor oder nach der GmbH Gründung.

Nebenbei, bevor man einen Disput Antrag ins Blaue hinein stellt, sollte man die Rechtslage genau prüfen. Der DomainInhaber hat immer die Möglichkeit, darauf mit einer negativen Feststellungsklage zu reagieren.

Eine nachträgliche Markenanmeldung, um an die Domain zu kommen, wäre aufgrund des Prioritätsprinzips sinnlos, da der Inhaber die Domain nicht in markenrechtswidriger Weise nutzt.
 
Wie oben bereits erwähnt, Markenanmeldung nach Registrierung der Domain durch anderen gilt nicht um es einklagen zu können.

Des weiteren muss der Inhaber der Domain kommerziell sein, d.h. Waren anbieten die du mit der Markenanmeldung angelegt hast (Klassen). Wenn derjenige nicht gegen deiner Klasse verstößt, ist das kein Problem.

Markenrecht fällt hier komplett raus wenn nicht kommerziell. Da nichts auf der Seite ist, zählt Markenrecht nicht und das Verfahren wird eingestellt.

Schau lieber nach Namensrecht. Wenn es aber zu generisch ist, fällt das auch negativ aus.
 
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Warum nicht einfach ein Angebot für die Domain machen?

Wenn sie eher generisch ist, hat sie einen Wert und die GmbH andererseits wenig Handhabe, sie auf dem Rechtsweg zu bekommen. Also warum nicht dafür bezahlen? Wir sind hier schließlich im Domainhändler-Forum …

Wenn sie eher spezifisch ist (etwa domainhändler-buxtehude.de), gibt es wenige potenzielle Käufer und die, die es vielleicht gibt, riskieren den Konflikt mit der GmbH. Von daher dürfte sie nicht zu teuer sein.

So oder so ist kaufen die viel bessere Alternative zum Rechtsstreit.
 
Warum nicht einfach ein Angebot für die Domain machen?

Wenn sie eher generisch ist, hat sie einen Wert und die GmbH andererseits wenig Handhabe, sie auf dem Rechtsweg zu bekommen. Also warum nicht dafür bezahlen? Wir sind hier schließlich im Domainhändler-Forum …

Wenn sie eher spezifisch ist (etwa domainhändler-buxtehude.de), gibt es wenige potenzielle Käufer und die, die es vielleicht gibt, riskieren den Konflikt mit der GmbH. Von daher dürfte sie nicht zu teuer sein.

So oder so ist kaufen die viel bessere Alternative zum Rechtsstreit.

So siehts aus, zudem ein Rechtsstreit wenn keine Partei nachgibt, locker mal 3-5 Jahre dauern wird.
(Langericht, Oberlandesgericht, BGH)

Namensrecht Domains Streitwert bei ca. 25.000€ oder höher + dazu deine gewünschte Markenklage! Wehrt sich dein Gegner noch gegen Dispute kommt das auch noch dazu.
Rechtsschutz übernimmt i.d.R. nicht.
 

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