Diskussion Gerichtsverfahren

Adomino

Domainer
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Du verwendest seit 8 Jahren 90 % deiner Zeit für den Rechtsstreit um eine Domain?
Hast du dir mal ausgerechnet, wie hoch alleine der Wert deiner Arbeitszeit anzusetzen wäre? Ich hoffe, das lohnt sich für die Domain. Wie hoch ist den der Streitwert? Und was macht dein RA denn dann überhaupt noch?


Hier geht es nicht um eine Domain sondern um ältere Markenrechte in Deutschland und der EU. Der Streitwert ist nicht so relevant da es um eine Feststellungsklage und nicht um eine Leistungsklage geht. Wenn ich gewinne, bekommen ich nach der Berechnung des Verletztergewinns praktisch die kompletten Umsätze aus Deutschland bzw. EU seit dem Jahr 2009 des Gegners zugesprochen.

Nachdem sich kaum ein Anwalt im Berich des Bekanntheitsschutzes auskennt, habe ich mir über die Jahre selbst ein Wissen angeeignet und schreibe die Schriftsätze deshalb lieber selbst.
 
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Hier geht es nicht um eine Domain sondern um ältere Markenrechte in Deutschland und der EU. Der Streitwert ist nicht so relevant da es um eine Feststellungsklage und nicht um eine Leistungsklage geht. Wenn ich gewinne, bekommen ich nach der Berechnung des Verletztergewinns praktisch die kompletten Umsätze aus Deutschland bzw. EU seit dem Jahr 2009 des Gegners zugesprochen.


Du hast Markenrechte die ein anderer genutzt hat für sein Unternehmen, was du entdeckt hast und dann Klage eingereicht hast? Und der andere betreibt sein Unternehmen seit 8 Jahren weiter unter deiner älteren Marke? Wieso dauert so eine Feststellungsklage eigentlich so lang? Warum bekommst du dann eigentlich die Umsätze und nicht den Gewinn des anderen? Hast du vielleicht Links parat, die deine Rechtslage beschreiben? Gab es schon ähnliche Fälle/Urteile? Finde das sehr interessant.
 
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Du hast Markenrechte die ein anderer genutzt hat für sein Unternehmen, was du entdeckt hast und dann Klage eingereicht hast? Und der andere betreibt sein Unternehmen seit 8 Jahren weiter unter deiner älteren Marke? Wieso dauert so eine Feststellungsklage eigentlich so lang? Warum bekommst du dann eigentlich die Umsätze und nicht den Gewinn des anderen? Hast du vielleicht Links parat, die deine Rechtslage beschreiben? Gab es schon ähnliche Fälle/Urteile? Finde das sehr interessant.

Ich habe eine Marke seit 2003 und der US-Kläger der mich verklagt hat benutzt meine Markenrechte seit 2009 und hat 2010 eine Klage in Deutschland das er ältere Werktitelrechte hat. Aufgrund einer markenmäßigen Benutzung des Werktitels d.h. mit Hilfe eines Herkunftshinweis war er der Ansicht, weil es einen Spiegel einen Artikel 2 Monate vor der Markenanmeldung gab das die Software immer bekannter wird, dass er darauf hin nicht nur einen Werktitelschutz sondern einen Bekanntheitsschutz genießt und somit nicht nur nur in Klasse 9 sondern auch in meiner Klasse 35 ältere Rechte genießt. Das KG Berlin und nachfolgend der BGH haben diesem zugestimmt und somit Unionsrecht verletzt, da der EuGH (Chevy/General Motors) ganz klar bestimmt hat, dass ein nationales Gericht nicht nur ein sondern 5 (!) Kritierien prüfen muss. Es wurde aber nur eines vom KG Berlin geprüft da die rechtlichen 4 nicht vom US-Kläger belegbar sind da er keine Beweise hat. Ist alles leider sehr komplex geworden.

Nun kämpfe ich im Zuge einer Restitutionsklage und der Europäischen Kommission darum, dass schlussendlich der BGH falsch entschieden hat. Denn dieser hätte das KG Berlin Urteil aufheben und zurückverweisen müssen. Nachdem dieser aber seinen Beschluss nicht einmal begründet hat, hat er eine Vorlagepflichtverletzung gegenüber dem EuGH begangen. Somit wäre Deutschland laut der Köbler EuGH Entscheidung sogar schadensersatzpflichtig d.h. nicht der US-Kläger muss bezahlen sondern nun Deutschland !

Das mit der Berechnung des Verletzergewinns st sehr komplex und da gibt es eigene Bücher dazu. Zusammengefasst geht es darum, dass zwar prinzipiell nur der Gewinn für Deutschland bzw. der EU maßgeblich ist den die US-Firma mit Werbung verdient hat. Nachdem die Software aber weltweit angeboten wird und es keine speziellen Änderungen an der Software gab für Deutschland oder der EU, ist der Verletzergewinn der Umsatz da es keine Abzüge vom Umsatz - auch nicht aliquot z.B. bei generellen Ausgaben wie z.B. beim Geschäftsführergehalt oder Entwicklung der Software - gibt.

Ich habe durch meine Recherchen herausgefunden, dass der gesamte (!) BGH seit dem Jahr 2006 selbst Art. 92 GG verletzt. Dieser besagt, dass die rechtsprechende Gewalt den Richtern anvertraut ist. In diesem Fall verletzt jedoch der BGH selbst Art. 92 GG, da dieser seit einer BGH-Rechtsprechung wegen eines Antrags auf Beiordung eines Notanwalts die Befugnisse zu entscheiden was einzureichen ist, den 42 BGH-Anwälten übertragen hat. Seit dem Jahr 2006 wird immer auf diese BGH-Rechtsprechung beim BGH verwiesen und es wurde noch nie (!) deshalb ein Notanwalt beigeordnet wenn ein Mandant gemeint hat, dass der BGH-Anwalt etwas vergessen hat bzw. er bewusst nicht geschrieben hat. Wenn ein BGH-Anwalt jedoch selbst entscheiden kann was er schreibt, dann nimmt er den 5 BGH-Richtern Arbeit ab und entscheidet jedoch komplett selbst obwohl er kein Richter ist, Das verletzt Art. 92 GG da ein Anwalt kein Richter ist. Die Merkel-Regierung wollte bereits eine Änderung von Art. 92 GG einführen in dem es Art 98a GG einführt, dass ein Notar auch Entscheidungen eines LG Richters bei Verlassenschaften übernehmen kann. Das wurde vom Bundestag und Bundesrat eindeutig abgelehnt da dies sonst Art. 98 GG verletzt. Und das obwohl man diese Notar-Entscheidung noch von einem OLG und BGH-Richter überprüfen hätte lassen können. In diesem Fall darf laut BGH seit 2006 ein BGH-Anwalt komplett selbst entscheiden und seine Entscheidung ist somit sofort rechtskräftig da die Richter den gefilterten Sachverhalt nicht einmal sehen und somit nicht entscheiden können.

Das ganze ist ein MEGA-Skandal beim BGH der noch viel schlimmer ist als die Rechtsstaatlichkeitsverletzung von Ungarn und Polen. Problem das ich habe ist, dass die Sache "so heiß" ist, dass sich niemand darüber traut z.B. DAV, Grüne , Europäische Kommission etc.

Ohne Bekanntheitsschutz hätte ich die ganze Sache gewonnen da ich die US-Firma wegen der Markenschutzverletzung nachfolgend selbst verklagt habe (Widerklage) d.h. weil der BGH seit dem Jahr 2006 selbst Art. 92 GG verletzt, habe ich die Sache verloren weil der BGH nichts selbst macht weil sich dieser Arbeit ersparen möchte. Dem BGH fehlen 20 BGH-Richter die 3 Mio EUR kosten. Darum verletzt der BGH seit 2006 Art. 92 GG da er keine Zeit hat und die rechtsprechende Gewalt einfach auslagert obwohl er das gar gesetzlich nicht darf und auch nie vom Bundestag und Bundestag genehmigt bekommen würde.

d.h. ich kämpfe nicht nur um eine Domain sondern das die BRD mir den kompletten Schaden bezahlt (kann bis zu 200 Mio EUR sein) und das der BGH mit der Verletzung von Art. 92 GG endlich aufhört bzw. diese "irre" Singularzulassung beim BGH (es gibt nur 42 BGH-Anwälte) endlich aufgelassen wird das alle 165.000 deutschen Anwälte wie beim Strafrecht auch beim Zivilrecht selbst Schriftsätze einreichen können.
 
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Ah, jetzt weiß ich um welche Domain es geht. Das hattest du bei cd ja mal thematisiert. Du scheinst einen guten Anwalt zu haben. Magst du ihn nennen als Tipp? Gute Anwälte in dem Bereich gibt es sicher nicht viele.
 
Ah, jetzt weiß ich um welche Domain es geht. Das hattest du bei cd ja mal thematisiert. Du scheinst einen guten Anwalt zu haben. Magst du ihn nennen als Tipp? Gute Anwälte in dem Bereich gibt es sicher nicht viele.

Wenn ich einen guten Anwalt gehabt hätte, dann hätte ich die Sache bereits beim KG Berlin gewonnen. Ich verlasse mich auf keinen Anwalt mehr und schreibe meine Schriftsätze lieber selbst. z.B. hatte eine Verfassungsbeschwerde 201 (!) Seiten Schriftsatz. wo es um die Verletzung von Art. 92 GG ging. Nach über 2 Jahren beim BVerfG wird das BVerfG wohl dieses Jahr entscheiden das der BGH Art. 92 GG verletzt. Dann gewinne ich die ganze Sache da zum KG Berlin zurückverwiesen und vermutlich die BGH-Singularzulassung als verfassungswidrig aufgehoben wird.
 
Du schriebst bei cd, dass die dich in den USA verklagen wollen. Was ist denn daraus geworden?
 
Du schriebst bei cd, dass die dich in den USA verklagen wollen. Was ist denn daraus geworden?

Die haben mich im Jahr 2012 parallel zu Deutschland auf 5,4 Mio USD verklagt. Die haben schlussendlich gewonnen da ich mir einen Prozess in den USA nicht leisten konnte (1 Mio Schätzung die man auch nicht zurück bekommt wenn man gewinnt). Somit erging ein Versäumnisurteil und ich wurde zu 2,3 Mio USD verurteilt und die Herausgabe sämtlicher com/net/org/tv Domains (US-Provider) Das Geld können die aber nicht bekommen, da die die Klage kurz vor Einstellung des Verfahrens auf einem nicht legalen Weg (anstatt HZÜ-Zustellung über eine deutsche Behörde) mittels E-Mail und FedEx selbst zugestellt haben. Somit bin ich noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Wie wollten sowieso nur in den USA klagen um mich zu einen Vergleich zu zwingen. Den Gefallen habe ich denen nicht gemacht. Dafür bekommen die jetzt die Retourkutsche und werden in Deutschland verlieren. Wenn die verlieren, werden die jedoch sehr wohl bezahlen müssen da die Zustellung der Klage in meinem Fall rechtens war.

Wenn der BGH meint mir nicht recht geben zu wollen und somit Art. 92 GG verletzen wollen, dann werde ich eben eine Staatshaftungsklage aufgrund der EuGH Köbler Entscheidung noch dieses Jahr einreichen. Dann muss eben Deutschland anstatt die US-Firma mir bis zu 200 Mio EUR bezahlen. Somit schneidet sich der BGH in das eigene Fleisch wenn die einen nachweisbaren Prozessbetrüger helfen wollen. Denn ich habe das deutsche Verfahren beim KG Berlin nur aufgrund von einem Prozessbetrug verloren. Das habe ich aber erst nach der Rechtskraft des Urteils herausgefunden da der ehemalige Gründer über Youtube praktisch ein "Geständnis" abgegeben hat. Laut dem BGH-Anwalt sind Youtube-Videos kein Zulassungsgrund für eine Restitutionsklage und darum hat er es dem BGH gar nicht erst vorgetragen. Somit hat der eigene BGH-Anwalt selbst über den Köpfen von 5 BGH-Richtern selbst entschieden dass Youtube-Videos kein Beweismittel sind. Das obliegt jedoch nur den 5 BGH-Richtern das zu entscheiden. Der BGH stärkt mit diesen Notanwalt-Rechtsprechungen den 42 BGH-Anwälten den Rücken. Denn ich habe vor der Einreichfrist des Schriftsatzes das Mandat gekündigt und einen Antrag für einen Notanwalt einreicht damit ein anderer BGH-Anwalt dass wegen dem Youtube-Video einreicht. Der BGH hat dann aber entschieden, dass ich keinen Notanwalt bekomme weil der BGH-Anwalt selbst entschieden darf was er einreicht. Somit hat der BGH wiederholt Art. 92 GG - nun auch bei mir - verletzt.

Das kann ich bei besten Willen nicht durchgehen lassen was der BGH hier macht. Die Macht ist den BGH-Richtern wohl in den Kopf gestiegen das die wissentlich Rechtsbeugung kollektiv seit dem Jahr 2006 begehen. Ich werde so lange kämpfen, bis diese Rechtsbeugung endlich ein Ende beim BGH hat, denn gesetzlich gedeckt ist so eine Teil-Privatisierung der BGH-Rechtsprechung auf keinen Fall.

Es geht somit nicht nur um eine Domain sondern um generelle und gravierende Missstände beim BGH die ich einstellen möchte.

Man fragt sich warum bis jetzt noch niemand darauf gekommen ist und ich der Erste bin. Die Antwort ist leicht erklärbar. Denn kaum jemand recherchiert monatelang (!) herum und sieht die Zusammenhänge die ich durch die monatelange Recherche gesehen habe. Geholfen hat mir hier natürlich die Restitutionsklage, da ich praktisch die gleiche Sache nochmals beim BGH vortragen konnte und ich somit gesehen habe, wie die BGH-Anwälte in Zusammenspiel mit dem BGH tatsächlich arbeiten. Das ist eigentlich kaum recherchierbar, denn zumeist begründet der BGH das Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) bewusst nicht und man weiß somit auch nicht, warum man beim BGH verloren hat. Da ich nun 2x einen Antrag für einen Notanwalt eingereicht habe und der BGH den Beschluss begründen muss, bin ich somit erst darauf gekommen was für ein illegales Spiel der BGH hier treibt.
 
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Vielleicht kann mna ja mal zum eigentlichen Thema zurückkommen bzw ein neues Thema starten.
Da können sich dann diejenigen mit Harrys Problemen beschäftigen, die das interessiert.

Danke schön :)


Der Admin kann, wenn das möglich ist, diesen Teil gerne in einen separaten Thread im Bereich "Recht" kopieren.

Die Sache ist ja leider ein immenses generelles Problem. JEDER hier im Forum kann irgend wann einmal - aus welchen Gründen auch immer die auch privat sein könnten - beim BGH landen. Dann möchte man doch sicher nicht einen Anwalt vorgesetzt bekommen er nur nach Lust und Laune Sachverhalte beim BGH einreicht die ihm gerade passen. Abgesehen davon habe ich recherchiert, dass ein BGH-Anwalt nur in wirklichen Ausnahmefällen mehr als 20 Seiten an Schriftsatz schreibt auch wenn der Sachverhalt in der Vorinstanz mehrere hundert Seiten und verschiedene Sachverhalte hatte. Der BGH-Anwalt pickt sich hier einen oder zwei Sachverhalte heraus und beschreibt nur diese. Wenn er wie in meinem Fall daneben liegt da er sich als "Generalist" fachlich einfach gar nicht auskennen kann da er alle 12 Bereiche des Zivilrechts bearbeiten muss - dann hat man ein Problem so wie ich bereits 4x vor dem BGH. Das was der Gesetzgeber eigentlich haben wollte, dass ein BGH-Anwalt als Generalist sich nur mit Revisionsrecht auskennt und selbstständig einen Schriftsatz aufgrund der Akten-Originale zusammenstellt war zwar gut gemeint, nur hat der BGH mit seiner Notanwalt Rechtsprechungen eine Rechtslage geschaffen die die Rechtsstaatlichkeit nicht nur in Fragr stellt sondern der BGH seit dem Jahr 2006 mit Füßen tritt.
 
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Ich bewerbe aktiv keine Domains, aber ich dachte immer dass ein Domainoffert von Unternehmen zu Unternehmen legitim wäre, außer man hat sich in die Robinsonliste eingetragen.

Die haben mich im Jahr 2012 parallel zu Deutschland auf 5,4 Mio USD verklagt. Die haben schlussendlich gewonnen da ich mir einen Prozess in den USA nicht leisten konnte (1 Mio Schätzung die man auch nicht zurück bekommt wenn man gewinnt). Somit erging ein Versäumnisurteil und ich wurde zu 2,3 Mio USD verurteilt und die Herausgabe sämtlicher com/net/org/tv Domains (US-Provider) Das Geld können die aber nicht bekommen, da die die Klage kurz vor Einstellung des Verfahrens auf einem nicht legalen Weg (anstatt HZÜ-Zustellung über eine deutsche Behörde) mittels E-Mail und FedEx selbst zugestellt haben. Somit bin ich noch mit einem blauen Auge davon gekommen. Wie wollten sowieso nur in den USA klagen um mich zu einen Vergleich zu zwingen. Den Gefallen habe ich denen nicht gemacht. Dafür bekommen die jetzt die Retourkutsche und werden in Deutschland verlieren. Wenn die verlieren, werden die jedoch sehr wohl bezahlen müssen da die Zustellung der Klage in meinem Fall rechtens war.

Wenn der BGH meint mir nicht recht geben zu wollen und somit Art. 92 GG verletzen wollen, dann werde ich eben eine Staatshaftungsklage aufgrund der EuGH Köbler Entscheidung noch dieses Jahr einreichen. Dann muss eben Deutschland anstatt die US-Firma mir bis zu 200 Mio EUR bezahlen. Somit schneidet sich der BGH in das eigene Fleisch wenn die einen nachweisbaren Prozessbetrüger helfen wollen. Denn ich habe das deutsche Verfahren beim KG Berlin nur aufgrund von einem Prozessbetrug verloren. Das habe ich aber erst nach der Rechtskraft des Urteils herausgefunden da der ehemalige Gründer über Youtube praktisch ein "Geständnis" abgegeben hat. Laut dem BGH-Anwalt sind Youtube-Videos kein Zulassungsgrund für eine Restitutionsklage und darum hat er es dem BGH gar nicht erst vorgetragen. Somit hat der eigene BGH-Anwalt selbst über den Köpfen von 5 BGH-Richtern selbst entschieden dass Youtube-Videos kein Beweismittel sind. Das obliegt jedoch nur den 5 BGH-Richtern das zu entscheiden. Der BGH stärkt mit diesen Notanwalt-Rechtsprechungen den 42 BGH-Anwälten den Rücken. Denn ich habe vor der Einreichfrist des Schriftsatzes das Mandat gekündigt und einen Antrag für einen Notanwalt einreicht damit ein anderer BGH-Anwalt dass wegen dem Youtube-Video einreicht. Der BGH hat dann aber entschieden, dass ich keinen Notanwalt bekomme weil der BGH-Anwalt selbst entschieden darf was er einreicht. Somit hat der BGH wiederholt Art. 92 GG - nun auch bei mir - verletzt.

Das kann ich bei besten Willen nicht durchgehen lassen was der BGH hier macht. Die Macht ist den BGH-Richtern wohl in den Kopf gestiegen das die wissentlich Rechtsbeugung kollektiv seit dem Jahr 2006 begehen. Ich werde so lange kämpfen, bis diese Rechtsbeugung endlich ein Ende beim BGH hat, denn gesetzlich gedeckt ist so eine Teil-Privatisierung der BGH-Rechtsprechung auf keinen Fall.

Es geht somit nicht nur um eine Domain sondern um generelle und gravierende Missstände beim BGH die ich einstellen möchte.

Man fragt sich warum bis jetzt noch niemand darauf gekommen ist und ich der Erste bin. Die Antwort ist leicht erklärbar. Denn kaum jemand recherchiert monatelang (!) herum und sieht die Zusammenhänge die ich durch die monatelange Recherche gesehen habe. Geholfen hat mir hier natürlich die Restitutionsklage, da ich praktisch die gleiche Sache nochmals beim BGH vortragen konnte und ich somit gesehen habe, wie die BGH-Anwälte in Zusammenspiel mit dem BGH tatsächlich arbeiten. Das ist eigentlich kaum recherchierbar, denn zumeist begründet der BGH das Rechtsmittel (Nichtzulassungsbeschwerde) bewusst nicht und man weiß somit auch nicht, warum man beim BGH verloren hat. Da ich nun 2x einen Antrag für einen Notanwalt eingereicht habe und der BGH den Beschluss begründen muss, bin ich somit erst darauf gekommen was für ein illegales Spiel der BGH hier treibt.

WOW, ich von meiner Seite wünsche dir ganz viel Kraft um diesen Kampft durchzustehen :-(
Furchtbar, dass einen das dann am Ende ein paar Jahre Lebenszeit kostet die man nirgends zurück bekommt ...
Ich persönlich würde solche Schlachten als Domainer nicht schlagen, ich persönlich hätte da einfach die
Auth-Codes ausgehändigt und meine Lebenszeit eingespart ... vor Gericht ist man wie auf hoher See und
nur die mit der grösseren Kriegskasse gewinnen grosse Schlachten ...
 
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WOW, ich von meiner Seite wünsche dir ganz viel Kraft um diesen Kampft durchzustehen :-(
Furchtbar, dass einen das dann am Ende ein paar Jahre Lebenszeit kostet die man nirgends zurück bekommt ...
Ich persönlich würde solche Schlachten als Domainer nicht schlagen, ich persönlich hätte da einfach die
Auth-Codes ausgehändigt und meine Lebenszeit eingespart ... vor Gericht ist man wie auf hoher See und
nur die mit der grösseren Kriegskasse gewinnen grosse Schlachten ...

Ja, leider ist das so. Wenn Prozessbetrug und Rechtsbeugung zusammenkommt und die ganze Sache auch noch politische Gründe hat warum man nicht gewonnen hat, dann dauert das eben ewig. Derzeit dauert das bereits 10 Jahre und durch die neue Klage die wir nun beim LG Hamburg eingerecht haben, wird die Sache wohl sicher auch noch mindestens 3-5 Jahre dauern.

Ich bin mir zu 100% sicher das ich irgend wann einmal auch gewinnen werde und diese "Schandtaten" endlich auffliegen. Dann werde ich der große Held sein der die Rechtsstaatlchkeit in Deutschland nach 15 Jahren wieder zurückgebracht hat. Man muss sich ja wirklich für Deutschland fremdschämen was hier rechtlich abgeht. Mir wird wohl wirklich nichts anderes übrig bleiben als die ganze Sache zu veröffentlichen d.h. der Presse mitzuteilen. Bis jetzt ist die Sache nicht öffentlich und der BGH meint wohl, dass man die ganze Sache noch unter den Teppich kehren kann. Da haben die sich aber gewaltig geirrt und kennen wohl den Streisand Effekt nicht.


In Deutschland wird das dann wohl bekannt werden als "Hochmann-Effekt" ;)
 
Ja, leider ist das so. Wenn Prozessbetrug und Rechtsbeugung zusammenkommt und die ganze Sache auch noch politische Gründe hat warum man nicht gewonnen hat, dann dauert das eben ewig. Derzeit dauert das bereits 10 Jahre und durch die neue Klage die wir nun beim LG Hamburg eingerecht haben, wird die Sache wohl sicher auch noch mindestens 3-5 Jahre dauern.

Ich bin mir zu 100% sicher das ich irgend wann einmal auch gewinnen werde und diese "Schandtaten" endlich auffliegen. Dann werde ich der große Held sein der die Rechtsstaatlchkeit in Deutschland nach 15 Jahren wieder zurückgebracht hat. Man muss sich ja wirklich für Deutschland fremdschämen was hier rechtlich abgeht. Mir wird wohl wirklich nichts anderes übrig bleiben als die ganze Sache zu veröffentlichen d.h. der Presse mitzuteilen. Bis jetzt ist die Sache nicht öffentlich und der BGH meint wohl, dass man die ganze Sache noch unter den Teppich kehren kann. Da haben die sich aber gewaltig geirrt und kennen wohl den Streisand Effekt nicht.


In Deutschland wird das dann wohl bekannt werden als "Hochmann-Effekt" ;)

Trotzdem, ich persönlich hätte meine Lebenszeit nicht investiert und hätte meine Lebenszeit nicht in den Ring geworfen - erst
recht nicht für ein paar Domains ( die vermutlich sowieso nur ein paar Hundert Euro/Dollar gekostet haben ).

Was bringt es einem wenn man am Ende eines solchen Mammut-Rechtsstreit dann vielleicht sogar gewinnt ?! ... die Lebenzeit
ist dann unwiederbringlich ohnehin weg und verloren.

Bitte nicht sauer sein, aber so etwas ist typisch deutsch :-) Was ist Recht und was ist Unrecht ?! Bei einem Prozess im Süden
Deutschlands gewinnt man in bestimmten Bereichen und im Norden verliert man den identischen Prozess - Recht wird von
Menschen entschieden und Menschen machen auch vor Gericht täglich Fehler. Diese Kämpfe und Schlachte kann man
unmöglich - nach höheren Massstäben wie investierte Lebenszeit - gewinnen.
 
Trotzdem, ich persönlich hätte meine Lebenszeit nicht investiert und hätte meine Lebenszeit nicht in den Ring geworfen - erst
recht nicht für ein paar Domains ( die vermutlich sowieso nur ein paar Hundert Euro/Dollar gekostet haben ).

Was bringt es einem wenn man am Ende eines solchen Mammut-Rechtsstreit dann vielleicht sogar gewinnt ?! ... die Lebenzeit
ist dann unwiederbringlich ohnehin weg und verloren.

Bitte nicht sauer sein, aber so etwas ist typisch deutsch :) Was ist Recht und was ist Unrecht ?! Bei einem Prozess im Süden
Deutschlands gewinnt man in bestimmten Bereichen und im Norden verliert man den identischen Prozess - Recht wird von
Menschen entschieden und Menschen machen auch vor Gericht täglich Fehler. Diese Kämpfe und Schlachte kann man
unmöglich - nach höheren Massstäben wie investierte Lebenszeit - gewinnen.


Tja, das war ja leider alles nicht so geplant und niemand konnte wissen wie lange das ganze dauert und noch dauern wird. Ich habe die erste Instanz vollumfänglich gewonnen und auch der 2. Instanz war ich zu 100% scher auch zu gewinnen. Dann auf einmal in der mündlichen Verhandlung beim KG Berlin redet der Richter von Sachverhalten die mir komplett neu waren und nie von uns oder dem Gegner vorgetragen wurden. Ich dachte, dass ich im falschen Film bin. Das Gericht meinte der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu folgen, tat es aber tatsächlich nicht.

JEDER hätte hier den Weg zum BGH gegangen da klar war, dass der BGH das Urteil wieder aufhebt. Damals wusste ich aber leider noch nicht wie die Sachen beim BGH ablaufen. Irgend wann einmal hat man so viel Zeit und Geld investiert und denkt, dass man bei der nächsten Entscheidung Erfolg haben wird, dass man einfach nicht mehr aufgeben kann.

Schlussendlich wenn man verloren hat und erfährt warum man verloren hat und man so viel Geld und Zeit "versch****" hat, dass es das nicht gewesen sein kann und hat die Hoffnung doch noch mit Hilfe einer Wiederaufnahmeklage zu gewinnen. Aber dann sieht man wie die Richter einfach das Recht verdrehen und wie man draufkommt, dass die ganze 2. Instanz nur auf Prozessbetrug aufgebaut war und kann dann auch nicht mehr aufhören weil es dann nur mehr um das Prinzip geht diese Rechtsbeugung und Prozessbetrug abstellen zu wollen.

Rückwirkend weiß ich ehrlich gesagt gar nicht wann ich einen Exit hätte machen sollen. Ein zweites Mal mache ich aber so etwas sicher nicht mehr mit. Dafür habe ich keine Nerven mehr.
 
...
 
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Recht haben und Recht bekommen sind leider schon immer
zwei unterschiedliche paar Stiefel. Ich selbst lasse lieber die Gegenseite gewinnen und spiele mit meinen
Kindern am See ...

Nur ist man mit so einer Einstellung nicht wirklich ein Vorbild für die Kinder wenn man einen sicher zu gewinnenden Rechtstreit mitten drinnen aufgibt. Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich dann mein ganzes restliches Leben herumjammert hätte, dass wenn ich damals nicht aufgegeben hätte die Familie, die Kinder und Enkel dann ein besseres Leben hätten führen können. Glücklich wäre ich mit 100% Sicherheit nie mehr geworden da ich mich selbst kenne. Also bleibt mir nichts anderen übrig als bis zum Schluss durchzuhalten und dann die finanziellen und medialen Lorbeeren zu bekommen. Jeder Mensch ist unterschiedlich. Nur durch Leute wie mich wird das Recht weitergebildet.
 
Bei der "Rechtsstaatlichkeitsverletzung" geht es in Wirklichkeit nur darum der polnischen und ungarischen Regierung (von dem moralischen hohen westeuropaeischen Ross aus) auf die Finger zu hauen, weil dort "die Falschen" regieren.
Polen z.B. hatte sich bei der Reform-Begruendung auf das deutsche Recht berufen.
 
@DomainGURU : Ich denke Harry ist Geschäftsmann genug um zu wissen, dass es keine verlorene Lebenszeit ist und es sich wirtschaftlich auszahlen wird. Es geht ja nicht nur um Nächstenliebe, sondern auch um ein gutes Sümmchen. Eher würde ich mich sogar aus dem Fenster zu lehnen und behaupten dass er dadurch Lebenszeit spart. Denn andere gehen 8 zu 5 Uhr Wochentags arbeiten ein leben lang in einem Job den Sie nicht mögen. Harry kämpft und mit viel Willensstärke, Geduld und etwas Glück wird er dafür belohnt werden.

@Harry: Dir starke Nerven und viel Erfolg
 
Nur ist man mit so einer Einstellung nicht wirklich ein Vorbild für die Kinder wenn man einen sicher zu gewinnenden Rechtstreit mitten drinnen aufgibt. Ich bin mir zu 100% sicher, dass ich dann mein ganzes restliches Leben herumjammert hätte, dass wenn ich damals nicht aufgegeben hätte die Familie, die Kinder und Enkel dann ein besseres Leben hätten führen können. Glücklich wäre ich mit 100% Sicherheit nie mehr geworden da ich mich selbst kenne. Also bleibt mir nichts anderen übrig als bis zum Schluss durchzuhalten und dann die finanziellen und medialen Lorbeeren zu bekommen. Jeder Mensch ist unterschiedlich. Nur durch Leute wie mich wird das Recht weitergebildet.
...
 
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