Deutschlands Glücksspielzukunft – ein Datenschutzkonflikt für den Durchschnittsspieler?

BigZero

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Es müsse der Frage nachgegangen werden, ob die Maßnahmen zum Schutz der minderheitlichen Problemspieler die kategorische „Totalüberwachung“ aller Spieler rechtfertigen könne. Zu den kritischen Punkten zählten insbesondere die Folgenden:

  • Alle Glücksspieler aus Deutschland sollen in einer zentralen Datenbank gespeichert werden.
  • Einsätze eines jeden Spielers sollen anbieterübergreifend erfasst und begrenzt werden.
  • Eine Hintergrundsoftware soll das Spielverhalten jedes Spielers analysieren, um Auffälligkeiten in Bezug auf pathologisches Glücksspiel zu erkennen.
  • Jeder Anbieter soll die Daten sämtlicher Spieler vorrätig haben, damit diese rückblickend ihr Spielverhalten nachvollziehen können.

Krüper spricht in diesem Zusammenhang von Vorratsdatenspeicherung, einem Streitthema, das in Deutschland seit einigen Jahren in Politik und Gesellschaft heiß diskutiert wird.

 
Mal wieder was neues zum GlüStV


Inkohärent ist das Lotteriemonopol aber nicht zuletzt deshalb, weil es Spielgestaltungen erlaubt, die in anderen Bereichen, wo kein Monopol herrscht, verboten sind: So ist beim virtuellen Automatenspiel eine Autoplay-Funktion verboten (§ 22a Abs. 4 S. 3 GlüStV), beim Lotto-Spiel (DauerTipp) oder bei Keno (35 mal in Folge) ist dies aber durchaus möglich. Man kann also im Voraus Scheine für mehrere Ziehungen auf einmal abgeben – eine bewusste Teilnahme am Glücksspiel, worauf die Politiker hinsichtlich des virtuellen Automatenspiels so viel Wert gelegt haben, liegt darin allerdings nicht mehr. Wie sich das mit der monopolbegründenden angeblichen hohen Gefährlichkeit vereinbaren lässt, ist fraglich.
 

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