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Nach meiner Ansicht verletzt das Art 14 GG (Recht auf Besitz) und Art 5 GG (Meinungsfreiheit), da es ein beschreibender Begriff ist.

Also ich würde da gleich mal beim EuG eine Klage einreichen gegen die EURID.

Der sachliche Schutzbereich des Art. 14 GG umfasst das Eigentum, nicht den Besitz.
Aber vom Grundgedanken her hast du Recht, das wäre der Ansatzpunkt.

Ein Eingriff in die Meinungsfreiheit lässt sich hier dagegen eher nicht herleiten.
 

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