AI / KI Domains

Und ich bin mir ziemlich sicher, Du hättest die nicht frei für jeweils 100€ registriert.

Ja, du hast Recht. Die hohen Registrierungskosten sind und bleiben einfach unschön. Man bekommst die .ai schon für 70 USD, aber dennoch, zu teuer. Ich bin geizig.
 
Ok, ich muss hier einen offensichtlichen Widerspruch aufheben, der für mich aber gar keiner ist:

Als Domainer ist mir die .ai für Spekulationen viel zu teuer. Gerade wenn ich >50 Domains im Portfolio haben will, um die Wahrscheinlichkeit für Verkäufe zu erhöhen und insgesamt auch zu haben, ist das nahezu unbezahlbar. Selbst als Provider mit Registry-Kosten. Dafür bin ich zu geizig und andere TLDs sind da deutlich lohnenswerter. Ausserdem bin ich jetzt auch etwas spät dran für die guten Keys.

Als Webmaster, als Endkunde, als jemand der mit KI wirklich Geschäftsmodelle betreiben möchte, finde ich .ai genial. Wenn ich jetzt tatsächlich dieser Architekt wäre, der mit einer Dienst hier in den Markt will, finde ich eine architekt.ai klasse. Anzumerken ist hier natürlich, dass die englischen Keys deutlich besser sind, weil die meisten Services internationale Modelle haben. Aber dennoch, die Endung passt perfekt zum Produkt. Und ich persönlich finde die Endung einfach sehr sexy.
 
Vielleicht in diesem Kontext interessant, was Handels-Preise von .ai-Domains betrifft:
Unter https://auction.whois.ai/auctions/index/closed sieht man die Gebote der letzten Drop-Auktionen.

Nächste Runde am 24.2.23 für 10 Tage unter: https://auction.whois.ai/auctions
Ja, die Liste hatte ich bei meiner Recherche zwischendurch auch gesehen, Danke für Dein Posting.

@chillman, Dein letztes Posting klingt schon viel besser. Jetzt stimme ich Dir zu. :)
 
Was bedeutet das eigentlich, dass der Trend da ist?

In den letzten zwanzig Jahren ist ein großer Teil des Einzelhandels ins Netz gewandert. Manche Firma, die früher eine große Ladenkette hatte, hat heute nur noch ein Online-Shop. Sind Domains mit der TLD .online super begehrt geworden?

Was ist mit der Digitalisierung? Ist sie nicht auch auf dem Vormarsch? Wieso sind Domains mit .digital dann nicht heiß begehrt?

Diese Trends sind einfach ein Teil des normalen Wirtschaftslebens geworden. Wenn ein Unternehmen sie besonders hervorhebt, klingt das irgendwann nur noch abgedroschen, wie „mit System“ oder „alles Bio“. Eine Autowerkstatt tut sich keinen besonderen Gefallen, sich autowerkstatt.digital zu nennen, weil sie über ein digitales Fehleranalysegerät verfügt. Hat inzwischen jede Autowerkstatt. (Die Domain ist anscheinend sogar frei, €46,41/Jahr, €6,55 fürs erste Jahr in der Promo bei INWX.) In ein paar Jahren wird es mit KI ähnlich sein.

Wer hat all die vermeintlich guten .ai-Domains weggereggt? Ich befürchte Domainer, mit der Devise „schnell auf den Trend aufspringen, teuer anbieten und zwanzig Jahre auf einen Käufer warten“. Finde den Fehler…
Stimme dir zu, dass in wenigen Jahren vermutlich in allem KI drin sein wird. Dennoch wird es eine Übergangsphase geben, in der man sich mit dem Begriff profilieren kann. Der Vergleich mit den TLDs ".online" und ".digital" hinkt mMn ein wenig, da die Wörter 1) als Endung deutlich sperriger/länger sind und 2) es für .ai eine tatsächliche Nutzung und starke Verkaufszahlen gibt. Und auch wenn sie nicht als Endung populär wurden, so waren die Begriffe "online" und "digital" zumindest innerhalb von Domain-Namen lange Zeit recht begehrt: NameBio listet 7.223 bzw. 2.591 Verkäufe (durchaus auch in DE) und das ist ja nur die "öffentliche" Spitze des Eisbergs. Da liegt es nicht fern, dass das auch mit ki/ai+X passieren könnte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Stimme Dir voll zu, @Cram!


Genau! Wie ich gestern bereits geschrieben habe, ich habe weit über 50 Domains direkt aufgerufen, nicht nur gecheckt ob sie frei sind. Nicht eine Einzige davon war projektiert oder bei einem Endkunden. Mind. 90% standen zum Verkauf, die restlichen 10% liefen auf Error oder waren nicht konnektiert.
@Marius, nenne mir doch bitte mal ein paar Domains unter .ai egal ob Englisch oder Deutsch, die von Firmen oder Endusern genutzt werden. Selbst große Player wie Apple, Mercedes, BMW, SAP etc. nutzen ihren Company Namen unter .ai nicht, auch nicht mal als Weiterleitung.
Naja, der Markt ist noch so jung, dass es verständlicherweise wenige große Companies gibt, die eine .ai als Hauptadresse haben. Und dass du als etabliertes Unternehmen deine .com nicht wechselst, weil sie als Anlaufstelle gelernt ist, sollte auch klar sein. Dennoch nutzen bereits einige Großkonzerne .ai als Weiterleitung z.B.:

google.ai
microsoft.ai
nvidia.ai
visa.ai
uber.ai
paypal.ai
ibm.ai
intel.ai

Und ein paar Etagen darunter entsteht gerade eine neue Generation: C3.ai ist ein 2,7 Mrd. $ schweres Börsenunternehmen. Jasper.ai wurde in der jüngsten Finanzierungsrunde mit 1,5 Mrd. $ bewertet. Cohere.ai sammelt gerade zu einer Bewertung von 6 Mrd. $ Geld ein. 44% der Forbes Top25 Machine Learning Unternehmen besitzen .ai Domains. Insofern ist es einfach nur eine Frage der Zeit, bis die ersten zwei- oder dreistelligen Milliardenfirmen unter .ai Flagge laufen.
 
Gerade mal bei der .ai Domain Auktion von Sedo reingeschaut.
Da gibt es ja schon einige Gebote wo der MP erreicht ist.

Dann fiel mir die Auktion auf:

Ist das ein Fake Gebot? Wobei die Domain gut zur Endung passen würde.

Das Portfolio vom Inhaber ist auch mega:

Der hat ja wohl fast alle Top-Keys., aber halt nur .ai.

Ich frage mich aber immer noch was macht man damit? Und ist das nicht nur ein Hype?
 
Aus dem heutigen Domain-Recht Newsletter.

Die Frau Sennheiser kenne ich persönlich.
Wie blöd kann man nur sein solch eine Domain zu registrieren.
Wie kommt man auf solch einen Betrag EUR 139.689,34? $-Umrechung?
Erinnert mich an Nagelsmann.de (die wurde wieder gelöscht und steht zum Catchen bereit :) ) und kuehnert.de, die gerade heute Nacht gecatcht wurde.
PS: Bei dem neuen Inhaber von kuehnert.de bitte vorsichtig sein, da bin ich schon mal auf den Bauch gefallen.



UDRP-Doppel - wenn man die .ai-Domain verpasst
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Wir haben die Entwicklungen von UDRP-Streitigkeiten bei .ai weiterhin im Blick. Zwei aktuelle WIPO-Beschlüsse machen deutlich, wie wichtig vorausschauendes Domain-Registrieren in vielen Bereichen ist, um die eigene Marke zu schützen.


datamotion.ai (WIPO Case No. DAI2024-0035)

Im Streit um die Domain datamotion.ai standen sich die DataMotion Inc. und Emi Roberti, Data Motion aus Großbritannien gegenüber. Die Beschwerdeführerin DataMotion Inc., ein US-amerikanisches Unternehmen, betreibt eine Plattform, auf der sie sichere, intelligente Lösungen für den Datenaustausch anbietet. Sie trägt vor, seit 1995 Dienste unter datamotion.com anzubieten. Sie sei unter anderem auch in Europa über Geschäftsbeziehungen mit Großunternehmen präsent. Zudem ist sie seit 2011 Inhaberin eine US-Marke "DATAMOTION". Die Domain datamotion.ai wurde im Oktober 2023 registriert und ist mit einer Website verknüpft, auf der Software-Entwicklungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Sicherheitsvideokameras und Verwaltungsdienstleistungen neben individuellen SaaS-Lösungen angeboten werden. Die Beschwerdeführerin hat sich mehrfach wegen einer Markenrechtsverletzung bei unterschiedlichen Service-Providern beschwert, die in Verbindung mit der Domain und deren Angebot standen. Das führte auch zu einer vorübergehenden Sperrung des Angebots. Versuche der Kontaktaufnahme über Kontaktpunkte auf der Website unter datamotion.ai führten zu keinem Erfolg, weshalb die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren bei der WIPO beantragte. Die Gegenseite verwies auf eine 2017 eingetragenen UK-Marke "DATAMOTION" einer Unternehmung, die mit keiner der beiden Parteien zu tun hat. Als Entscheider wurde der australische Rechtsanwalt und Lehrbeauftragte Warwick A. Rothnie berufen.

Rothnie wies die Beschwerde ab, weil es aus seiner Sicht eigentlich um einen Markenrechtsstreit hinsichtlich der Markenpriorität und nicht um die Domain gehe (WIPO Case No. DAI2024-0035). Die Ähnlichkeit von Domain und Marke bestätigte er. Er sah aber eine Berechtigung des Gegners an der Domain. Der Name der 2023 gegründeten gegnerischen Unternehmung entspricht dem Domain-Namen, was für sich nicht ausreiche, ein berechtigtes Interesse anzunehmen. Doch bietet sie teilweise Dienste an, wie etwa die Verwaltung von Sicherheitskameras, die zumindest auf den ersten Blick nicht mit den Datendiensten der Beschwerdeführerin in Konflikt stehen. Außerdem zeige die UK-Marke eines Dritten, dass die Beschwerdeführerin kein ausschließliches Recht an der Nutzung des Begriffs "Data Motion" habe. Hier handele es sich mehr um einen Markenstreit über die Priorität von Marken als um eine Art Cybersquatting, meinte Rothnie, sah das 2. Element der UDRP durch die Beschwerdeführerin als nicht erbracht und wies die Beschwerde ab.


sennheiser.ai (WIPO Case No. DAI2024-0040)

Die Sennheiser electronic GmbH & Co. KG hatte ein glücklicheres Händchen im UDRP-Verfahren vor der WIPO. Sie sah ihre Markenrechte durch die Domain sennheiser.ai verletzt, die im April 2023 registriert wurde und auf eine Verkaufsseite weiterleitet, auf der man den Preis der Domain erfragen kann. So erfuhr die Beschwerdeführerin, dass die Domain sennheiser.ai zum Preis von EUR 139.689,34 angeboten wird. Die von Sennheiser beauftragte Rechtsanwaltskanzlei trug umfänglich vor und beantragte den Transfer der Domain sennheiser.ai. Der Gegner, der einen Privacy-Service nutzte, meldete sich nicht zur Sache.

Der niederländische Jurist Richard C.K. van Oerle entschied über die Beschwerde und bestätigte den geltend gemachten Transferanspruch von Sennheiser (WIPO Case No. DAI2024-0040). Die Ähnlichkeit von Marke und Domain war offensichtlich. Den Anscheinsbeweis, wonach der Gegner keine Rechte und kein berechtigtes Interesse hat, sah Oerle als erfüllt an. Die Frage der bösgläubigen Registrierung und Nutzung betrachtete er differenziert. Entsprechend des Vortrags der Beschwerdeführerin bestätigte Oerle, dass der Gegner ihre weltweit bekannte Marke kannte oder hätte kennen müssen, als er die Domain registrierte. Aufgrund der Endung .ai, die als Abkürzung für "Artificial Intelligence" interpretiert wird, könnte die Öffentlichkeit den Eindruck gewinnen, die Domain sennheiser.ai diene der Identifizierung der Beschwerdeführerin und ihrer AI-Technologien. Das spreche dafür, dass der Gegner mit der Domain auf die Beschwerdeführerin ziele. Demnach liege eine Registrierung in böser Absicht vor. Hinsichtlich einer bösgläubigen Nutzung der Domain spreche die hohe Unterscheidungskraft der Marke "Sennheiser" gegen den Gegner. Der hätte seine Absichten erklären können, habe es aber vorgezogen, zu schweigen. Zudem habe er einen Privacy-Service genutzt, um sein Identifizierung zu erschweren. Es sei höchstunwahrscheinlich, dass der Gegner die Domain sennheiser.ai zu irgendwelchen legalen Zwecken würde nutzen können. Vielmehr sehe es danach aus, dass er die Domain registriert hat, um sie sehr teuer zu verkaufen. Und das bestätige sich durch die Preisanfrage der Beschwerdeführerin, aus der sich ergibt, dass die Domain für EUR 139.689,34 angeboten wird. Damit sah Oerle auch eine bösgläubige Nutzung bestätigt und alle Voraussetzungen der UDRP erfüllt, so dass er auf Übertragung der Domain entschied.

Auch wenn beide Verfahren unterschiedlich ausgehen, wird eines deutlich: Die Markeninhaber sind jeweils zu spät auf die Endung .ai aufmerksam geworden. Das gilt besonders, weil beide Domains erst 2023 überhaupt registriert wurden. Zu diesem Zeitpunkt war AI schon in aller Munde. Und .ai wurde bereits einige Jahre zuvor als AI-Domain genutzt und von Domain-Investoren, aber eben auch von Cybersquattern registriert. Mit einer besseren Domain-Strategie oder einem Team, dass sich um solche Entwicklungen kümmert und relevante Domains rechtzeitig registriert, lassen sich solche UDRP-Verfahren vermeiden.

Die UDRP-Entscheidung über die Domain datamotion.ai finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/14/5XMQ101O-5XL572IE-5XKV5KHW-RVA1CZJ.pdf

Die UDRP-Entscheidung über die Domain sennheiser.ai finden Sie unter:
> http://newsletter.domain-recht.de/go/14/5XMQ101O-5XL572IE-5XKV5KHX-F9B3NR.pdf
 
Ich habe den Eindruck, dass immer noch nicht rechtlich eindeutig geklärt ist, ob „teuer verkaufen wollen“ als „berechtigtes Interesse an einer Domain“ gilt.
 

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